ich hab trotzdem recht.
Würde ich so unterschreiben!
Wie mein Name schon erahnen lässt, hab ich auch n bisschen was an meinem Bike geändert (Speziell Carbon)
Habe für KEINES der Teile eine Eintragung! Ansonsten hab ich richtige und auch falsche ABE`s für die Teile welche ich IMMER mitführe!
Teile mit E-Nummer habe ich garnichts...was auch aufgrund der E-Nummer völlig ausreichend ist.
Verbaut hab ich
- Carbon ESD
- Carbon Lima-, Kupplungs- und Zündgeberdeckel
- Carbon HRA
- Carbon Fersenschoner
- Carbon Tankpad
- Puig Racingscheibe und
- K & N Sportluftfilter
TÜV und BAYERISCHE Polizei (die wirklich nicht nett ist) biser 0,00 Probleme!!!
TÜV-Pflichtig in deutschland ist überhaupt nur
• jede Änderung, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist". Um diese
weit gefasste Formulierung auf einen einfachen Nenner zu bringen: Hier geht es vor allem um die
Baugruppen und
Teile am Fahrzeug, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Verkehrssicherheit
sind. Dazu gehören die Bremsanlage, die Lenkung, die Bereifung, das Fahrwerk und die tragenden
Teile am Auto oder Motorrad. (und eine HRA, ein Frontfender oder sonstige Verkleidungsteile sind sicher nicht TRAGEND)
• jeder Eingriff, der zu einer "Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens" führen kann.
Damit sind vor allem Änderungen am Motor, an der Zündung und der Auspuffanlage gemeint – also
das sogenannte "Tuning". Nicht, dass es verboten wäre, aber: Mehr Lärm und Schadstoffe als gesetzlich
zugelassen darf das Fahrzeug nicht ausstoßen. Der Nachweis durch Geräusch- und Abgasmessungen
kann sehr teuer werden!
• alle Umbauten, die eine bestimmte Fahrzeugart in eine andere verwandeln.
Wer also einen Pkw in ein Wohnmobil "umstrickt" oder aus einem Kombi einen Klein-Lkw macht,
braucht eine neue Betriebserlaubnis.