Gutachten für carbon teile??

Diskutiere Gutachten für carbon teile?? im Biker Treff Forum im Bereich Allgemein; Hallo möchte meine carbon teile gerne eintragen lassen, aber wie soll des gehen?? hoffe das mir einer helfen kann mfg andi
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Deichi

Gixxer
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Hallo
möchte meine carbon teile gerne eintragen lassen,
aber wie soll des gehen??
hoffe das mir einer helfen kann
mfg andi
 
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Nitro Chris

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Hi Andi,

Um was handelt es sich den? Hast du scho mal beim Hersteller angefragt ob sie ein Teilegutachten haben? Per Einzelabnahme wird das zu teuer wenn du alles eintargen lassen willst.
 
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Kleingixxer
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hei nitro,

kannst du mir das genauer erklären?
wo ist der unterschied ob Teilegutachten oder Einzelabnahme.
würde auch gerne meinen Carbonfrontfender und Lenkerstummel vom TÜV absegnen lassen aber habe keine Lust auf ne dicke Rechnung.

Danke Dir!
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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Das Teilegutachten (TGA) und damit verbunden die Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3
Das Teilegutachten ist ein Gutachten, welches von einem Prüfinstitut nach festgelegten Kriterien und Inhalten angefertigt wird. Das Prüfinstitut muss von der Genehmigungsbehörde (bei uns das KBA in Flensburg) für diese Aufgabe akkreditiert (anerkannt sein). Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Im Teilegutachten wird sowohl das Teil, als auch der Verwendungsbereich beschrieben; zusätzlich sind evtl. Änderungen/Auflagen darin vermerkt.
Sind die Tuningteile mit Teilegutachten geliefert, hat immer eine Anbauabnahme nach StVZO §19 Abs.3. zu erfolgen. Diese Anbauabnahme kann bei allen Überwachungsorganisationen ÜO (FKÜ, KÜS; GTÜ etc.) sowie den technischen Prüfstellen (TP´s) durchgeführt werden . Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert. (TP`s sind in den alten Bundesländern die TÜV´s und in den neuen Bundesländern die DEKRA)

Nach erfolgreicher Anbauabnahme wird ein Formblatt ausgefüllt (nach StVZO §19 Abs.4) was den bestimmungsgemässen Anbau bescheinigt. Diese Bescheinigung muss immer mitgeführt werden. Die Änderungen werden - bei richtig ausgefüllter Bescheinigung - erst bei nächster Gelegenheit (Umzug, Namensänderung etc.) durch die Zulassungsbehörde in den Brief übernommen. Ab 1.10.2005 werden die Briefe und Scheine bei Befassung der Papiere durch die Zulassungsbehörden gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzt.

Ist eine sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere in der Änderungsabnahme nötig, so muss dies auch in der Anbaubescheinigung vermerkt werden (z.B. Krad von … mit Leistungsbeschränkung auf … ohne Leistungsbeschränkung )

Bei Anbauabnahme von mehrerer Teile kann es vorkommen, dass die Teile sich gegenseitig beeinflussen (können), z.B. kleineres Lenkrad und andere Rad-Reifenkombination; hier kann eine Anbauabnahme evtl. nicht mehr durchgeführt werden (wenn keine entsprechenden Hinweise in den TGA genannt werden) .
Dann muss eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfolgen.



Umfassendere Änderungen und Eintragung nach StVZO §19 Abs. 2 („Einzelabnahme“)
Unter diesen "Sammelbegriff" fällt alles andere was das Erlöschen der Betriebserlaubnis betrifft. Einzelabnahmen können nur bei den TP´s durchgeführt werden. Angefangen bei Fahrzeugteilen, die zwar ein TGA haben, aber der Verwendungsbereich nicht eingehalten wird, oder eine Kombination verschiedener Fahrzeigteile mit TGA die sich gegenseitig beeinflussen. (Eine Matrix, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (und eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfordern) sollte jedem Mitarbeiter einer ÜO haben/kennen)

Hierbei wird alles in dem vorliegenden Einzelfall geprüft und im Brief eingetragen. Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsbehörde, indem die technischen Daten in den Fahrzeugschein übertragen werden . Ab 1.10.2005 wird nur noch ein Datenblatt erstellt, mit dem die Zulassungsbehörden die Technischen Daten in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernimmt.

Quelle: epicenter-forum
 
Dreas

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Racegixxer
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Hi Andi,

Um was handelt es sich den? Hast du scho mal beim Hersteller angefragt ob sie ein Teilegutachten haben? Per Einzelabnahme wird das zu teuer wenn du alles eintargen lassen willst.
So teuer ist das nicht ich hab für meine letzten 4 Eintragungen 47,50€ bezahlt das find ich nicht zu teuer, wenn es allerdings mehr Teile werden sollten würde ich ne Vollabnahme machen lassen.

FzG
 
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Kleingixxer
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Hallo Jungs,

danke für die Hilfe aber so viel Text muss ich erstmal verdauen.
Ich habe nebenbei nochmal eine Mail an den Hersteller geschickt:

"Hallo liebes SBK-Team,
ich habe da noch ein Frage bzgl. TÜV.
Gibt es zu den Carbonteilen kein Teilegutachte o.ä. dazu.
Was sagt der TÜV in der Regel zu solchen Veränderungen?
Vielen Dank schon mal im Voraus."


darauf kam folgende Antwort:

"Hallo also Sie verändern ja nicht Baulich bedingt das Bike, Sie tauschen ein Plastikteil gegen ein Carbonteil die Form und Aerodynamic bleibt gleich daher benötigen Sie nur ein Materialgutachten wegen der Splitterung.
In der Regel Tüv des Motorradhändler aufsuchen falls unbedingt gewünscht wird das es eingetragen wird. Aber das macht erst sinn wenn Sie mehrere Verkleidungsteile auch aus Carbon haben."


Irgendwie wiederspricht sich das doch oder?????

wäre super wenn dazu nochmal jemand Stellung nehmen könnte.

Vielen Dank für die Hilfe
 
Dreas

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Racegixxer
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Naja nen einzelnes Verkleidungsteil eintragen lassen ist ja sinnbefreit da haben die schon recht, wenn dann tauscht man ja die komplette Verkleidung dann macht es Sinn, und die Fender musst du nicht eintragen lassen, was betrifft es denn bei dir genau?
Achja das Gutachten ist keine Garantie für ne Eintragung, wenn dann muss auf dem betreffenden Teil auch ne Nummer stehen und die sollte sich dann mit den dazugehörigen Papieren decken, und ganz wichtig du brauchst nen TÜVer der das auch eintragen WILL.

FzG
 
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Kleingixxer
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also bei mir wäre es nur der Frontfender....
leider hat dieser weder einer Nummer noch sonst irgendetwas.
Papiere ware auch nicht dabei, aber dbzgl habe ich nochmal beim Hersteller angefragt...

mir wäre natürlich ich müsste nichts eintragen lassen. Hauptsache die Mühle kommt damit durch den TÜV und die Rennleitung kann mir nicht ans Bein pinkeln....
 
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Deichi

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bei mir ist es der frontfender,kotflügel hinten,kettenschutz,fersenschutz,tank verkleidung,seitenverkleidung,
und carbon heck kommt noch,
 
KillSwitch

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Hatte das Materialgutachten immer bei die Unterlagen fürn Tüv gepackt dann ging das so.
 
Dreas

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Racegixxer
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Eintragen lassen kann man die Fender natürlich(ich hab das machen lassen) aber man muss es NICHT.

FzG
 
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super, danke für die Hilfe
 
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auf den meisten Carbonteilen ist nur n Aufkleber von nem Hersteller oder er steht innen an den Teilen :rolleyes:
ladet euch einfach n Materialgutachten von bekannten Firmen runter und legt des beim TÜV auf den Tisch...merkt kein Mensch!
Alternativ kann ich auch gerne meine "Gutachten" für die GSXR 600 K2 zur Verfügung stellen...würde aber bis zum WE dauern
 
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Eintragen lassen kann man die Fender natürlich(ich hab das machen lassen) aber man muss es NICHT.

FzG
das stimmt aber nicht...sieh link Rostacs...Kotflügel/Fender sind Tüvpflichtig
 
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Kleingixxer
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genau deswegen bin ich da so stutzig, jeder erzählt was anderes....

:keule:
 
Carbonfreak

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Großgixxer
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ich hab trotzdem recht.:smilie_f:
Würde ich so unterschreiben!

Wie mein Name schon erahnen lässt, hab ich auch n bisschen was an meinem Bike geändert (Speziell Carbon)
Habe für KEINES der Teile eine Eintragung! Ansonsten hab ich richtige und auch falsche ABE`s für die Teile welche ich IMMER mitführe!
Teile mit E-Nummer habe ich garnichts...was auch aufgrund der E-Nummer völlig ausreichend ist.

Verbaut hab ich
- Carbon ESD
- Carbon Lima-, Kupplungs- und Zündgeberdeckel
- Carbon HRA
- Carbon Fersenschoner
- Carbon Tankpad
- Puig Racingscheibe und
- K & N Sportluftfilter

TÜV und BAYERISCHE Polizei (die wirklich nicht nett ist) biser 0,00 Probleme!!! ;)

TÜV-Pflichtig in deutschland ist überhaupt nur

• jede Änderung, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist". Um diese
weit gefasste Formulierung auf einen einfachen Nenner zu bringen: Hier geht es vor allem um die
Baugruppen und Teile am Fahrzeug, die von ausschlaggebender Bedeutung für die Verkehrssicherheit
sind. Dazu gehören die Bremsanlage, die Lenkung, die Bereifung, das Fahrwerk und die tragenden
Teile am Auto oder Motorrad.
(und eine HRA, ein Frontfender oder sonstige Verkleidungsteile sind sicher nicht TRAGEND)

• jeder Eingriff, der zu einer "Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens" führen kann.
Damit sind vor allem Änderungen am Motor, an der Zündung und der Auspuffanlage gemeint – also
das sogenannte "Tuning". Nicht, dass es verboten wäre, aber: Mehr Lärm und Schadstoffe als gesetzlich
zugelassen darf das Fahrzeug nicht ausstoßen. Der Nachweis durch Geräusch- und Abgasmessungen
kann sehr teuer werden!

• alle Umbauten, die eine bestimmte Fahrzeugart in eine andere verwandeln.
Wer also einen Pkw in ein Wohnmobil "umstrickt" oder aus einem Kombi einen Klein-Lkw macht,
braucht eine neue Betriebserlaubnis.
 
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Gutachten für carbon teile??

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