Motorrad in der Wohnung verboten???

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motopsycho

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Racegixxer
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traurig,traurig
Ihr habt bestimmt alle meine schicken Fotos vom Mopped im Wohnzimmer gesehen.
Habe heute Post von Meinem Vermieter bekommen,in dem Brief steht,dass ich mein Motorrad nicht in die Wohnung
stellen darf weil dies eine Zweckentfremdung der Wohnung sei.
Ich muss dazu sagen,dass mein Vermieter auch mein ehemaliger Arbeitgeber ist(ich klage gerade meinen lohn ein).
Es ist mit Sicherheit nur die Absicht mich zu ärgern.
Er hat gedroht mir die Wohnung zu kündigen.
Ich habe schon gegoogelt aber werd da nicht so eindeutig schlau.
Es steht aber nicht im Mietvertrag,dass ich das nicht darf.
Zur Not muss ich mir nen Anwalt nehmen.

hoffe ihr könnt mir da helfen
 
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Racegixxer
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Scherz oder? Omg, die Leute von heute haben echt nichts mehr zu tun. Schlimm wenn man mit aller Gewalt jemanden Schaden will und sei es mit noch so einer Kleinigkeit.
Hast du ihn gefragt inwiefern es eine Zweckentfremdung sei und wo das steht? Muss er doch irgendwie begründen können.

Ich hoffe das du Recht behältst!
Greetings
 
motopsycho

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Racegixxer
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brief kam heute rein,hab da mit ihm nicht drüber gesprochen.
ich weis nicht ob er da recht hat.
es entstehen ja keine schäden oder so.

mann wie mich dieser vogel nervt,da könnte man sich vergessen aber so erreich ich ja nix.
 
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Halte ich für Quatsch.
Evtl. kann das Benzin und das Öl ein Problem darstellen.
Aber das hast du ja bereits abgelassen.....:D

Edit: Aber selbst wenn du Recht hast, kann er die Wohnung natürlich trotzdem kündigen....
 
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Nitro Chris

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Da scheiden sich wieder mal die Meinungen! Am besten ist es wenn du beim Mieterschutzbund bist dort anzurufen und nachzufragen, wenn es im Mietvertrag nicht drinnen steht ist die frage was in der Hausordnung steht! Hab dir mal ein Beispiel angeheftet, da steht es expliziet bei.

Hausordnung
 
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Ehrlich gesagt (wenn ich Vermieter wäre) würde ich das Abstellen eines Motorrades in der Wohnung auch untersagen! Garage oder Carport, da gehört ein Motorrad hin.

die Rechtsprechung hat auch ein Problem damit:
Im allgemeinen ist die Aufbewahrung von 5 bis 12 Litern Kraftstoffe in geeigneten und dafür zugelassenen Behältern im Keller noch vertragsgemäß, sofern die Behälter luftdicht sind und keine Geruchsbelästigung der anderen Mieter auftritt. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Motorräder u.a.) in anderen Räumen als in Garagen ist nur zulässig, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 5 bis 12 Liter beträgt. Demnach sind Kellerräume nicht allgemein zum Abstellen von Motorrädern geeignet.( Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Zivilsenat, Beschluß vom 21. Januar 1988, Az: BReg 2 Z 133/87).
 
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Und wenn man den Kraftstoff vorher abpumpt? Dann wäre es doch erlaubt.
 
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Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Motorräder u.a.) in anderen Räumen als in Garagen ist nur zulässig, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 5 bis 12 Liter beträgt.
Das hier heißt das es Sche...egal ist ob abgepumpt oder nicht, denn hier geht die Rechtssprechung von einem FASSUNGSVERMÖGEN aus und das ist bei der Gixxer 100pro über 12 Liter
 
motopsycho

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erstmal danke den jenigen die versuchen zu helfen,besonders dem nitro chris weil er mir schon oft sehr gut helfen konnte.
ich werde morgen beim anwalt aufschlagen,der ist ein spezi in sachen mietrecht.
ohne anwalt wird man hier glaub ich nicht viel machen können(gesetzeslücken usw)
ich dachte nur das evtl jemand schon mal sowas gehört hat.

------------ Dieser Beitrag wurde um 17:54 geschrieben, der vorherige um 16:59. ------------​

Ehrlich gesagt (wenn ich Vermieter wäre) würde ich das Abstellen eines Motorrades in der Wohnung auch untersagen! Garage oder Carport, da gehört ein Motorrad hin.

die Rechtsprechung hat auch ein Problem damit:
Im allgemeinen ist die Aufbewahrung von 5 bis 12 Litern Kraftstoffe in geeigneten und dafür zugelassenen Behältern im Keller noch vertragsgemäß, sofern die Behälter luftdicht sind und keine Geruchsbelästigung der anderen Mieter auftritt. Einzelheiten
ergeben sich aus den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Motorräder u.a.) in anderen Räumen als in Garagen ist nur zulässig, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 5 bis 12 Liter beträgt. Demnach sind Kellerräume nicht allgemein zum Abstellen von Motorrädern geeignet.( Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Zivilsenat, Beschluß vom 21. Januar 1988, Az: BReg 2 Z 133/87).
manche pflegen eben eine gewisse liebe zum motorrad und wenn sich die möglichkeit ergibt kann man sie auch nutzen!
was du als vermieter machen würdest,interessiert mich hier in dem thread nicht!
sonst hätte ich geschrieben...."eure meinung dazu"
und dein beschluss den du gepostet hast ist von 1988,das weist du oder?
das kann heute ganz anders sein.
 
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Keule85

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Kann ich mir richtig bildhaft vorstellen, wie sich dein Vermieter ins Fäustchen lacht, wenn Du das Schmuckstück wieder aus der Wohnung rollst.
Einfach nur weil er Dir eins auswischen konnte (so ein Vo***).

Bin mal gespannt was dein Anwalt dazu sagt!
 
Jaden

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Wie hat dein Vermieter denn überhaupt Wind davon bekommen, dass du deine Maschine im Wohnzimmer parkst ^^

Schade, das haette zu nem traditionellen Weihnachtsritus werden können, der echt Stil hat ;) Da du mit deinem

Vermieter im mom leider nicht komplett im reinen bist, kannst du dich warscheinlich nicht aussergerichtlich mit

ihm einigen (wie zum Beispiel den Tank leersaugen oder ausbauen). Und einen Rechtsstreit wirst du warscheinlich

nicht gewinnen :(
 
motopsycho

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noch ist die gixxe ja nicht raus,ich werde aber evtl. nach weihnachten die gixxe zu nem freund bringen(er hat nen anhänger)
um den ball flach zu halten bis die sache geklärt ist.
ich werde sie nicht draußen abstellen,entweder wird sie dann geklaut oder dreckig(keine abdeckplane)
 
xxphoenixx

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Racegixxer
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nicht da wo du wohnst
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Guck in die Hausordnung ;)

Ich hab damals mein Bike in den Fahrradraum gestellt als ich noch kein eigenes Heim hatte. Da gab es nach ca. drei Tagen einen Anruf von der Hausverwalltung. Ich möge doch bitte umgehend das Motorrad dort entfernen. Grund war auch der Kraftstoff und die Gase die sich dort bilden.

Ich kann eigentlich jeden Vermieter verstehen der das nicht möchte.
 
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Also...ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber ich vermute mal der Vermieter will dir wirklich "nur eins Auswischen", denn sonst hätte er dir die dazugehörigen § aufgezeigt. Es ist aber nunmal auch so, dass der Vermieter der Eigentümer der Wohnung ist und er dir im Endeffekt sagt was du zu tun und was du zu lassen hast. Insofern aber in der Hausordnung oder im Mietvertrag von einem Verbot von soetwas steht, würde ich mich wirklich erkundingen wie es rechtlich aussieht.

Aber wenn du eh schon im Klinsch mit ihm bist, stell sie raus und gut is (sagt der Engel in mir), der Teufel sagt: Geh zum Anwalt und informier dich bzw. Klag dein Motorrad in die Wohnung ;)
 
Racer Rico

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Will jetzt wirklich kein Miesepeter sein aber ich bekomme auch ständig Briefe von meinem Vermieter das ich dieses oder jenes doch lassen soll. Aber auch nur weil ich sch...Nachbarn hab und die wegen jedem sch...zum Vermieter rennen. Aber letzten Endes ist und bleibt es das Eigentum vom Vermieter. Selbst wenn etwas nicht im Mietvertrag steht, hat er das Recht etwas zu ergänzen. Nur so als Tipp, da du eh schon einen Rechtsstreit mit Ihm hast, solltest du die sache nicht zuspitzen lassen und dich nicht auf Machtgehabe einlassen. Kauf dir eine Plane bei Louis, stell deine Gixxer dort ab wo sie am besten keiner sieht und gut ist.
 
sesselpupser

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Also ich bin selber Eigentümer einer ETW und ab Februar Vermieter - habe mich auch schon mit dem Thema befasst eine GSXR ins Wohnzimmer zu stellen:

Ein Motorrad kann aus meiner Sicht und der Sicht der Hausgemeinschaft selbstverständlich in einer Wohnung ausgestellt werden, aber nur als Dekoration. Das heisst, dass das Motorrad nicht betriebsbereit ist, da sämtliche Flüssigkeiten abgelassen wurden.

Nutzt du die Wohnung hingegen als Garage, das heisst, das Motorrad ist voll betriebsbereit und enthält leicht entzündliche und gesundheitsgefährdende Flüssigkeiten, ist das nicht gestattet in einem Mehrfamilienhaus. wieso? Hier ein Beispiel: Die Wohnung fängt Feuer, weil du auf dem Herd das Fett in der Pfanne vergessen hast. Das Feuer breitet sich in der Wohnung aus und kommt auch an deinem Motorrad an. Sollte das Motorrad Feuer fangen und z.B. das Restbenzin entzündet werden, dann stellt dies eine erhebliche Gefahr für alle Bewohner des Hauses da.

Besitzt du hingegen ein Einfamilienhaus - kann es dir keiner verbieten!
 
motopsycho

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also danke erstmal

wie sieht es denn aus wenn das bike im flur steht?
ich wohne in einer paterrewohnung ohne andere mieter.
es ist lediglich an ein haupthaus angebaut aber nicht durch einen flur verbunden.
man hat es echt nicht leicht.
 
Ragazzo

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Flur geht erst recht nicht. Da kommt dann fluchtweg bei feuer etc. ins spiel. Deshalb dürfen da auch keine inderwagen, gehhilfen oder fahrräder hin.

Ich hatte selbst überlegt die gixxe dies jahr in der wohnung zu überwintern, da in der garage trotz plane ständig irgendwelche pfosten dran rumgefummelt hatten. Habe mich dann dagegen entschieden um solchen problemen wie du sie jetzt hast aus dem weg zu gehen, da z.b. Doch der hausmeister usw. Mal langkommt und das ganz sicher dann auch streß gegeben hätte bei entdeckung.

Es ist halt zweckfremde nutzung von wohnraum. Würde einem selbst als hausherr ohne faible für bikes sicher auch missfallen, oder?
 
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