Motorrad mit Unfallschaden von privat gekauft

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Kleingixxer
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Hallo zusammen,

ich habe mir letztes Jahr im Juni eine GSXR 600 K5 von privat gekauft, sie war im Kaufvertrag als unfallfrei angegeben. Aufgrund der Rückrufaktion von Suzuki ist erst gestern bei einem Suzuki Vertragshändler aufgefallen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallmotorrad handelt, da ein Teil an der Gabelbrücke abgebrochen ist (siehe Bild). Es ist wahrscheinlich sogar auf der Rennstrecke gefahren worden, weil bei der Ölablassschraube, sowie beim Öleinfülldeckel ein Loch vorhanden ist (siehe Bilder).
Daraufhin habe ich den Vorbesitzer kontaktiert. Dieser hat mir versichert, dass er keinen Unfall damit hatte und es auch nicht auf der Rennstrecke gefahren ist. Ich glaube ihm das auch, da er selber Polizist ist und sich mit Motorrädern auch nicht auskennt. Er hat das Motorrad bei einem Händler gekauft, bei dem er auch seine Reparaturen machen lassen hat. Ich bin mir fast sicher, dass der Händler ihm das so verkauft hat - in diesem Kaufvertrag stand auch unfallfrei! Mein Vorbesitzer wird jetzt mit dem Händler Kontakt aufnehmen.

Wisst ihr wie die rechtliche Lage in diesem Fall ist? Was kann ich tun? Ich habe das Fahrzeug privat gekauft und in dem Kaufvertrag ist eine Sachmangelhaftung ausgeschlossen.


Vielen Dank und Grüße
 

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Gonzoo

Kleingixxer
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tausch den hobel , ob polizist oder nicht , er hat dir unter falschen tatsachen ein unfallmoped verkauft ich würde die finger davon lassen und hoffe du bist verkehrsrechtschutz für motorrad versichert !
 
fiji

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Gixxer
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Leider kann ich zu der Gesetzes Lage nichts sagen. Aber wieso kann man Rückschlüsse auf rennstreckenbetrieb schliessen aufgrund von löchern im öldeckel und ablassschraube? Hat das eine Funktion?

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BaSh

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Gixxer
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Sehe ich auch so. Dein Händler soll dir schriftlich Versichern das es ein Unfallmoped ist. Ist ja so wie du oben geschrieben hast eindeutig.
Somit ist der Kaufvertrag unwirksam und du kannst den ganzen Kauf rückabwickeln.

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Nacho1710

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Aber ist die Gesetzlage nicht so, das man über 6 Monaten nachweisen muss, dass der Schaden nicht von einem selber stammt??

Der Anschlag ist ja richtig weggebrochen???
Da.muss sich wer aber derbe lang gemacht haben?!
Würde aus Interesse mal.gucken was neu sein könnte, nicht das schon die ganze Zeit was krum ist am Bike?!
 
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Also erstmal müsste man beweisen können dass der Unfall beim Verkauf schon vorlag.

Damit fängt das erste Problem schon an wenns ne weile her ist.

2. Ist der konkrete Wortlaut im Vertrag wichtig. Meist wird da nur von Unfällen die man selbst hatte gesprochen.
 
fiji

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Gixxer
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@ gonzoo danke. Also im prizip als Sicherung.
@ nacho1710 so gesehen ja. Aber das muss der vorbesitzer machen beim Händler da er ja selber von privat gekauft hat. Der Verkäufer hat ihm gegenüber eigentlich keine plicht. Da sachmangelhaftung ausgeschlossen wegen privatverkauf. Ich denke auch das der Händler dem vorbesitzer etwas verheimlicht hat.

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Nacho1710

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@ gonzoo danke. Also im prizip als Sicherung.
@ nacho1710 so gesehen ja. Aber das muss der vorbesitzer machen beim Händler da er ja selber von privat gekauft hat. Der Verkäufer hat ihm gegenüber eigentlich keine plicht. Da sachmangelhaftung ausgeschlossen wegen privatverkauf. Ich denke auch das der Händler dem vorbesitzer etwas verheimlicht hat.

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Ok, aber wie der Verkäufer das mopped vom.Händler hat, ist für "error" egal...Fakt ist, der hat ihm dann die Karre fälschlig weiter verkauft
 
fiji

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Gixxer
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Ja entweder der Verkäufer nimmt sie so zurück und klärt das mit seinem Händler oder er geht zum Anwalt und muss das mit dem besprechen.

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Gast6303

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mit den sicherungsmaßnahmen sieht man ganz genau dass das motorrad aufen kringel bewegt worden ist ! der erste schritt wäre wenn der vorgänger deine maschine es nicht wahr sich an einen tisch zusetzen und alles genaustens abzuchecken am besten in beiseins eines anwalts . wenn in den kaufverträgen bei beiden drin steht unfallfrei muss der händler aufkommen . jetzt könnte mann drauf bestehen das ein preis nachlass oder eine schadensregulierung am mototrrad durchgeführt wird . das aber solltes du (ihr) mit den anwalt aber mal durchkauen .
 
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Kleingixxer
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Vielen Dank erst einmal.

@Nacho1710: Richtig, da muss sich jemand richtig mit langgelegt haben. Wie fiji schon erwähnt hat ist das Problem der Kauf von privat.

@orange gsxr: genau das werde ich jetzt tun, ich versuche einen Termin mit dem Vorbesitzer und der Werkstatt zu machen, die die Schäden festgestellt hat - und das waren mehr als nur der heftige Bruch des Anschlags, der Kühler z.B. ist verbogen. Optisch ist die Maschine wirklich in einem super Zustand, technisch absolut nicht. Ich finde es verdammt dreist von dem Händler so einfach Menschenleben aufs Spiel zu setzen, denn genau das ist das was er damit tut. Das Hauptproblem wird meiner Meinung nach sein dem Händler nach so langer Zeit nachzuweisen, dass er den Unfall verursacht hat.
 
kluxi

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Racegixxer
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das ist eben das problem bei motorrädern ;) neue pappe drauf.. bisschen geputzt und tadaa! sieht aus wie neu! wenn eben wer mit rennkleid und rahmenschonern sich lang macht.. muss da nicht viel zu sehen sein! aber bevor ich stress machen würde.. vorbesitzer anbieten er soll mal ne rahmenvermessung zahlen und gegebenenfalls eben ne neue gabelbruecke.. und dann biste auch dabei!? dann kommen auf ihn so 500€ zu und du hast die garantie alles ist parat .. :>
 
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Gsxrrider

Gixxer
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Hatte vor ein paar Jahren fast genau den gleichen Fall.
Das Problem ist ganz einfach zu lösen.
Der Händler wird ja nicht Erstbesitzer gewesen sein, oder?
Da du den Brief hast, wahrscheinlich auch einen alten, wirst du sehen wem das Motorrad gehörte bevor es zum Händler kam.
Kontaktiere diese Person, da sie wahrscheinlich auf der Rennstrecke war und den Unfall hatte und sprich ihn darauf an.
Wenn die Person dies bestätigt muss der Händler das Motorrad zurücknehmen, dabei werden nur die Mehrkilometer auf den Kaufpreis angerechnet.
Es besteht ein versteckter Mangel bei dem du, da es länger als 6 Monate her ist die Beweispflicht hast.
Den Beweis erbringst du dadurch, dass du den Vorbesitzer als Zeugen ins Boot holst.


Edit: Wenn der Vorbesitzer dir sagt er hatte den Schaden und die Werkstatt abstreitet davon zu wissen, droh mit Anwalt.
Soll wohl Strafzahlungen bis 50.000€ nach sich ziehen, meinte zumindest mein Anwalt damals.
 
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Kleingixxer
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Also meiner Meinung nach muss es der Händler meines Vorbesitzers gewesen sein, denn er hat ihm das Motorrad verkauft und immer alle Inspektionen etc. gemacht. So etwas hätte doch von Anfang an auffallen müssen! Mein jetziger Händler wollte das Motorrad gestern abholen kommen, hat einen zweiten Blick darauf geworfen und nach 2 Minuten gesehen, dass das Ding einen Unfallschaden hatte. Ich frag mich nur warum mir das nicht aufgefallen ist :keule: Ich schätze ich war geblendet von der super wieder hergerichteten Optik.
 
Ralph

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Racegixxer
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jenseits aller Kurven
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was italienisches
Gehe zum Anwalt, denn ich glaube, hier liegt ein Gedankenfehler vor. Der private Verkäufer hat in den Vertrag laut Thread oben zugesichert, das das MOped Unfallfrei ist. Damit ist es jetzt eine zugesicherte Eigenschaft. Rechtlich ist es so, das man als Privater einen Unfallschaden nciht freiwillig mitteilen muss, aber wenn, dann muss man bei der Wahrheit bleiben. Auch wenn dies für den Polizisten unangenehm ist, wird er das Motorrad zurücknehmen müssen, da ER das dem Käufer zugesichert hat.

Er widerum kann sich dann an seinen Verkäufer wenden und sich schadlos halten. Er hat sicher im guten Glauben gemacht, aber es bleibt eine zugesicherte Eigenschaft für die er als Vertragspartner auch zuständig ist.

Ich kann hier also nur raten die Angelegenheit mit dem Verkäufer zu klären und nicht mit dem Händler. Wenn Du im ADAC bist, kannst Du auch hier durch ein kurzes Telefonat eine Rechtsberatung vorher einholen. Ich würde ohne dem nichts anfangen und unternehmen.

sorry, ist falsch ;) ich hab das hier gefunden:

Anders verhält es sich, wenn Sie den Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen. Garantiert Ihnen dieser die Unfallfreiheit des Autos, gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der dieser selbst der Besitzer war. Für Unfallschäden des Vorbesitzers kann er nicht haftbar gemacht werden. Gerichte gehen nämlich davon aus, dass er weder die Möglichkeiten, noch den ausreichenden Sachverstand hat, um die eventuell vom Vorbesitzer verschwiegenen Unfallschäden zu erkennen.
 
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Gonzoo

Kleingixxer
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geh zum anwalt , ist glaube ich besser als die ratschläge aller hier da wohl kaum einer weiß was bei dir im vertrag steht oder du mit dem guten geklärt hast. du brauchst aber eine motorradrechtschutz versicherung beim adac
 
T

themenstarter

Gast
von Motorradrechtschutz habe ich noch nie was gehört???
Es gibt meines Wissens
Verkehrs
Berufs
und
Privatrechtschutz ... und hierunter sollte der genannte Fall auch fallen!!
 
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66goldjunge

Gixxer
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Erstmal mußt du beweisen, dass nicht du den Unfall im letzten Jahr hattest.
Ich denke da steht Aussage gegen Aussage. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" drinn steht.
Damit hast du keine Chance, auch nur einen Cent wieder zusehen. Das wird dir auch ein Anwalt bestätigen.
Und auch der Händler ist fein raus, weil auch ihm zu beweisen ist, das nicht du, oder dein Vorgänger auf die Schnauze gefallen ist.
M.f.G.
 
Barragan

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Gixxer
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Da habt ihr ja alle irgendwo recht, aber wenn er die Vorbesitzer abklappert (vor dem Händler) und einer von denen bestätigen kann das er das Bike mal gelegt hat usw dann hat er ja den eindeutigen Beweis...

Ich würde es wohl so versuchen, wenn du Rechtsschutz hast dann vllt auch mit Hilfe des Anwalts.
Wenn der Vorbesitzer das Ding als Unfallmaschine weiterverkauft hat, ist klar wer hier Schindluder betrieben hat.
 
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