Problem mit dem Tüv - Saisonkennzeichen ab April (Tüv aber im März)

Diskutiere Problem mit dem Tüv - Saisonkennzeichen ab April (Tüv aber im März) im Biker Treff Forum im Bereich Allgemein; Mein Tüv ist im März abgelaufen, jetzt wollte ich allerdings morgen mein Fahrzeug anmelden. Nun stellt sich mir die Frage wie sich das mit dem Tüv...
vmax300

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Supergixxer
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Mein Tüv ist im März abgelaufen, jetzt wollte ich allerdings morgen mein Fahrzeug anmelden.
Nun stellt sich mir die Frage wie sich das mit dem Tüv verhält? Ich kann ja nicht einfach mit einem abgemeldeten Fahrzeug zum Tüv fahren.

Bekomm ich von der Zulassung trotzdem einen Stempel?
 
Penni

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Kleingixxer
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Aber bei einem Saisonkennzeichen muss man doch nichts mehr anmelden, oder?
 
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Wenn du noch keine Anmeldung für das Moped hast musst du mit 5 Tages kennzeichnen zum Tüv.

Ohne Tüv bekommst du keine Anmeldung.
 
fiji

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Gixxer
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oder auf den Hänger geschnallt und ab. Vielleicht hat der Tüv auch rote Kennzeichen für dich zum vorführen. einfach mal fragen. oder deine Versicherung verrechnet das Kurzzeitkennzeichen. einfach überall mal fragen.
 
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Das auch ne Möglichkeit.

Schieben ginge glaub auch wenn der Tüv nicht allzu weit weg ist.
 
Pago

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Racegixxer
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Aber bei einem Saisonkennzeichen muss man doch nichts mehr anmelden, oder?
Diese Frage stellte ich mir auch gerade.....

Bei Erstanmeldung kannst du wie geschrieben mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle. Deine Versicherung wird die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen dann verrechnen mit dem Jahresbeitrag.
 
Moritze

Moritze

Gixxer
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Gibt da Regelungen weil nit jeder Hänger etc hat.

Findet sich alles in der FZV §10:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. "

- Versicherungsbestätigung besorgen (früher "Doppelkarte"), auf der Vermerkt sein MUSS, dass Fahrten gem. §10 FZV auch abgedeckt sind, ohne diesen gesonderten Vermerk keine Fahrt möglich.

- sich bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen vorab (geht telefonisch) zuteilen lassen, erst damit ist das Zulassungsverfahren eingeleitet und es dürfen derartige Fahrten ausgeführt werden.
 
J

jan86

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Soweit ich weiß kannst du ganz normal im April zum Tüv fahren. (Abgesehen davon, dass es eh nur 1 Monat überzogen ist und die TÜV-Gebühren erst ab dem 3. Monat überziehen teurer werden)
Ich hatte diesbezüglich mal beim TÜV angerufen und mir wurde folgendes gesagt:

"Wichtig ist nur, dass du im ersten Monat deiner Anmeldung zum TÜV fährst"

Beispielsweise: Wenn dein TÜV im Januar abläuft, du aber erst im April zwecks Saisonkennzeichen zum TÜV könntest und du dieses dann im April erledigigst, würden bei dir keinen erhöhten TÜV-Gebühren zwecks überziehen anfallen, da du ja so schnell wie möglich zum TÜV gekommen bist. (Im ersten Anmeldemonat)

Kannst aber auch gerne einfach beim TÜV anrufen und dir es bestätigen oder dich eines besseren beleheren zu lassen :D


Jetzt sehe ich hier was Moritze geschrieben hat:
Also so wird es wohl nicht vom TÜV in Bochum gehandhabt, da wurde es wie von mir beschrieben gelöst.

Gruß Jan
 
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Frank

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Racegixxer
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"Wichtig ist nur, dass du im ersten Monat deiner Anmeldung zum TÜV fährst"
Welche Zulassungstelle stellt dir denn bitte bei einer Abgelaufenen HU neue Papiere aus? Das Problem bei TE ist halt das seine Maschine eben noch nicht zugelassen ist und mittlerweile die HU abgelaufen ist.
 
Demoncy

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hab mir damals für 20 euro nen anhänger gemietet und hab die so zum tüv gebracht ..
war zwar aufwändig aber so biste auf der sicheren seite. :D
 
vmax300

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Im anderen Forum ein hat User folgendes geschrieben:

"Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert."
 
J

jan86

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Dass das Fahrzeug nicht zugelassen ist habe ich leider überlesen, dann wirst du wohl nicht um einen Hänger oder sonstiges rumkommen.
Ich bin nur vom angelaufenen TÜV ausgegangen.

Ich würde dann einfach mal bei deinem TÜV/Dekra/Küs anrufen und nachfragen, wird sicherlich eine Lösung geben.
 
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Bei uns in München Land geht ohne gültige HU garnix mehr. Mopped aufn Hänger oder in nen Transporter wird das einfachste sein-
 
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Supergixxer
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Der (geänderte?) Threadtitel sagt doch Saisonkennzeichen ab April -> Tüv März.

Wenn es also wirklich um Saisonkennzeichen geht ist der Fall eindeutig in der StVZO geregelt und da gibt es auch keine Spielraum für den TüVer, auch wenn sie es scheinbar immer wieder versuchen die Leute abzuzocken mit erhöhten Gebühren.

Anlagen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10 (Auszug)

2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Betriebszeitraum sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

War die Kiste wirklich Abgemeldet greift 2.7:

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

Hier ist für mich als nicht-Jurist allerdings nicht genau geregelt ob Du noch zu TüV fahren darfst oder wie das ganze zu erfolgen hat, im Zweifel würde ich beim TüV und Zulassungsstelle nachfragen.
 
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