Zur Haftungsquote bei Auffahrunf?llen

Diskutiere Zur Haftungsquote bei Auffahrunf?llen im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Kammergericht Berlin vom 13.02.2006, Az. 12 U 470/05 Quelle ADAJUR #71765, adac.de
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Kammergericht Berlin vom 13.02.2006, Az. 12 U 470/05
Haftungsquote bei Auffahrunfall nach pl?tzlicher Bremsung des Vor-
dermannes
1.Treffen starkes Bremsen ohne zwingenden Grund sowie Unaufmerksam-
keit und/oder unzureichender Sicherheitsabstand zusammen, so f?llt
der Beitrag des Auffahrenden grunds?tzlich doppelt so hoch ins Ge-
wicht. Das f?hrt dazu, das der Auffahrende vom Vorausfahrenden re-
gelm?ssig Schadensersatz nach einer Quote von 1/3 verlangen kann.

2.Die Mithaftung des Vorausfahrenden ist umso gr?sser, je unwahr-
scheinlicher ein starkes pl?tzliches Abbremsen ist.

3.Vollzieht der mit einem Automatik-Fahrzeug nicht vertraute Vorausfahrende in einem Abstand von 75 - 100 m vor einer roten Ampel pl?tzlich eine
Vollbremsung, weil er mit dem linken Fuss - in der Vorstellung, ei-
ne Kupplung zu treten - kr?ftig auf die Bremse tritt, kommt im Ver-
h?ltnis zu dem unaufmerksam Auffahrenden eine Haftungsverteilung
von 50 : 50 in Betracht. (Aus den Gr?nden: ...Je nach den Umst?nden
des Einzelfalles kommt eine Haftung des Abbremsenden mit einer Quote
von 1/2 oder sogar dessen volle Haftung in Betracht...).
Quelle ADAJUR #71765, adac.de
 
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Danke f?r die Info Sam
 
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