C
Chris#369
Racegixxer
Themenstarter
E-Prüfnummern Schlüssel
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Zulassung
Es dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa und allen weiteren Ländern, welche die ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen, muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein, nach der Richtlinie:
ECE-R87
Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!
Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:
RL (E1) 12345
RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien, wie oben schoneinmal aufgelistet). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.
Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:
R10 (E1) 12345
Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.
danke an Extremiac
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Zulassung
Es dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa und allen weiteren Ländern, welche die ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen, muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein, nach der Richtlinie:
ECE-R87
Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!
Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:
RL (E1) 12345
RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien, wie oben schoneinmal aufgelistet). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.
Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:
R10 (E1) 12345
Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.
danke an Extremiac