maxberlin
Racegixxer
Themenstarter
Hallo Leute!
Vorweg: ich bin mir darüber im Klaren, dass das Thema schon ausgiebig und etliche Male diskutiert wurde. Es ist allerdings so unübersichtlich geworden, dass man schwer zu eindeutigen Erkenntnissen kommen kann.
Ich erstelle diesen Thread nun in der Hoffnung, dass endlich Klarheit bei folgender Frage geschaffen wird:
Darf ich bei meinem Motorrad den Originalendtopf inklusive Sammler gegen eine Zubehöranlage austauschen, wodurch der Katalysator wegfallen würde?
Ich habe in vielen Foren rumgewühlt und folgende Informationen zusammen getragen:
Die Modelle GSX-R 600 und GSX-R 750 der Baujahre 2006 und 2007 sind so konstruiert, dass sie (im Originalzustand) die Abgasnorm Euro 3 erfüllen. Daher steht im Fahrzeugschein bei Punkt 14.1 die Nummer 0212.
Die Homologation dieser Motorräder fand allerdings schon am 11.11.2005 statt (Punkt 6 im Fahrzeugschein), als die Abgasnorm Euro 3 noch nicht existierte (deren Einführung war erst 2006).
Letzteres soll der Grund dafür sein, dass die Maschinen bei der Abgasuntersuchung nach Euro 2 geprüft werden können.
Das Problem ist nur, dass der TÜV und die DEKRA das anders sehen.
Ich habe mit den zuständigen Abteilungen in Berlin einige Telefonate geführt und mir wurde erklärt, dass für den Prüfer ausschließlich die Nummer bei Punkt 14.1 im Fahrzeugschein relevant ist. Und 0212 bedeutet Euro 3.
Selbiges wurde mir von diversen Fachwerkstätten bestätigt.
Ich bitte nun die Leute mit Durchblick und Wissen, anhand von seriösen Quellen Klarheit in der Angelegenheit zu verschaffen. Denn da es sich hier ja offensichtlich um eine Art Grauzone handelt, ist nicht auszuschließen, dass die Prüfer einfach nicht richtig informiert sind.
Gruß, Max
Vorweg: ich bin mir darüber im Klaren, dass das Thema schon ausgiebig und etliche Male diskutiert wurde. Es ist allerdings so unübersichtlich geworden, dass man schwer zu eindeutigen Erkenntnissen kommen kann.
Ich erstelle diesen Thread nun in der Hoffnung, dass endlich Klarheit bei folgender Frage geschaffen wird:
Darf ich bei meinem Motorrad den Originalendtopf inklusive Sammler gegen eine Zubehöranlage austauschen, wodurch der Katalysator wegfallen würde?
Ich habe in vielen Foren rumgewühlt und folgende Informationen zusammen getragen:
Die Modelle GSX-R 600 und GSX-R 750 der Baujahre 2006 und 2007 sind so konstruiert, dass sie (im Originalzustand) die Abgasnorm Euro 3 erfüllen. Daher steht im Fahrzeugschein bei Punkt 14.1 die Nummer 0212.
Die Homologation dieser Motorräder fand allerdings schon am 11.11.2005 statt (Punkt 6 im Fahrzeugschein), als die Abgasnorm Euro 3 noch nicht existierte (deren Einführung war erst 2006).
Letzteres soll der Grund dafür sein, dass die Maschinen bei der Abgasuntersuchung nach Euro 2 geprüft werden können.
Das Problem ist nur, dass der TÜV und die DEKRA das anders sehen.
Ich habe mit den zuständigen Abteilungen in Berlin einige Telefonate geführt und mir wurde erklärt, dass für den Prüfer ausschließlich die Nummer bei Punkt 14.1 im Fahrzeugschein relevant ist. Und 0212 bedeutet Euro 3.
Selbiges wurde mir von diversen Fachwerkstätten bestätigt.
Ich bitte nun die Leute mit Durchblick und Wissen, anhand von seriösen Quellen Klarheit in der Angelegenheit zu verschaffen. Denn da es sich hier ja offensichtlich um eine Art Grauzone handelt, ist nicht auszuschließen, dass die Prüfer einfach nicht richtig informiert sind.
Gruß, Max