T
tarex
Kleingixxer
Themenstarter
hey meine Lieben,
die meisten werden es bereits mitbekommen haben, ich poste es trotzdem einmal hier:
[...] Anpassung der bundesdeutschen Fahrerlaubnisklasse A2 [...] , wonach gedrosselte Motorräder nur noch eine maximale Ausgangsleistung von 70 KW/96 PS haben dürfen, wenn diese für die Klasse A2 gedrosselt werden sollen.
[...] keine Besitzstandswahrung für bisherige Fahrerlaubnisinhaber geben wird. Demnach wären Besitzer einer gedrosselten GSX-R600 beispielsweise gezwungen, ihr Bike stehen zu lassen oder gar zu verkaufen.[...]
Die Anpassung soll wohl ggf. noch diesen Sommer vollzogen werden...
Im Klartext:
Ist eure GSXR auf 35 KW gedrosselt, dürft Ihr Sie dann mit A2 nicht mehr fahren...
Egal ob Sie vor oder nach Inkrafttreten der Regelung gekauft wurde.
die meisten werden es bereits mitbekommen haben, ich poste es trotzdem einmal hier:
[...] Anpassung der bundesdeutschen Fahrerlaubnisklasse A2 [...] , wonach gedrosselte Motorräder nur noch eine maximale Ausgangsleistung von 70 KW/96 PS haben dürfen, wenn diese für die Klasse A2 gedrosselt werden sollen.
[...] keine Besitzstandswahrung für bisherige Fahrerlaubnisinhaber geben wird. Demnach wären Besitzer einer gedrosselten GSX-R600 beispielsweise gezwungen, ihr Bike stehen zu lassen oder gar zu verkaufen.[...]
Die Anpassung soll wohl ggf. noch diesen Sommer vollzogen werden...
Im Klartext:
Ist eure GSXR auf 35 KW gedrosselt, dürft Ihr Sie dann mit A2 nicht mehr fahren...
Egal ob Sie vor oder nach Inkrafttreten der Regelung gekauft wurde.