Schadenmeldung - How to do

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Großgixxer
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Welche Punkte m?ssen bei einer KFZ-Schadenmeldung beachtet werden?

Melden Sie jeden Unfall umgehend der gegnerischen, sowie der eigenen Versicherung.

Mittlerweile haben Sie die M?glichkeit Ihre Schadenmeldung online einzureichen oder ?ber meist kostenlose Service Nummern Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft aufzunehmen.

Der Gesch?digte ist nicht darauf angewiesen, zu warten, bis der Verursacher den Schaden meldet. Er kann nach einem Unfall direkt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallschuldigen Schadenersatz verlangen.

Wenn der Wagen nach dem Unfall noch verkehrst?chtig ist und sich eine Schaden-Schnelldienst-Station der Versicherungsgesellschaft des Sch?digers in Ihrer N?he befindet, kann dort der Schadenumfang festgestellt werden.
Sie k?nnen den Wagen aber auch zur n?chstgelegenen Vertrags- oder Fachwerkstatt bringen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollte die gegnerische Versicherung unverz?glich aufgefordert werden, den Unfallschaden zu begutachten. Unter bestimmten Umst?nden verzichtet die gegnerische Versicherung auf eine Begutachtung des Schadens.

Bei der Instandsetzung in einer Werkstatt ist es ratsam, dass Sie eine Reparaturkosten-?bernahmeerkl?rung unterzeichnen. Diese Erkl?rung gew?hrleistet, dass Sie die Reparaturkosten des Fahrzeuges nicht selber zahlen m?ssen. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, so dass Ihnen keine zus?tzlichen Unannehmlichkeiten entstehen.

Sollte der Unfall ?ber einen Blechschaden hinaus gehen und sogar Personen schwer verletzt oder gar get?tet werden, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Die entstehenden Kosten ?bernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers.

Ist Ihnen der Haftpflichtversicherer des Sch?diges nicht bekannt, k?nnen Sie Ausk?nfte beim Zentralruf der Autoversicherer einholen. Sie m?ssen, au?er Ihrer eigenen Anschrift, das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, den Namen des Halters und das Unfalldatum angeben.

Den Zentralruf der Autoversicherer erreichen Sie bundesweit und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0180- 2 50 26.

Ist der Sch?diger im Ausland versichert, melden Sie den Schaden an:

Deutsches B?ro Gr?ne Karte
Postfach 10 14 02
20009 Hamburg

Tel.: 0 40- 33 44 00
Fax: 0 40-33 44 04 00


Folgende Angaben sollten Sie im Schadenfall unbedingt dem Versicherer mitteilen:

* Name und Anschrift des Sch?digers
* amtliches Kennzeichen seines Wagens (m?glichst auch Marke und Typ)
* Daten seiner Kfz-Versicherung
* Unfalltag und Unfallort
* Unfallskizze
* Adressen von Zeugen


Wenn der Unfallverursacher nicht haftpflichtversichert ist, Fahrerflucht begangen hat oder der Schaden vors?tzlich und widerrechtlich herbeigef?hrt wurde, wenden Sie sich an den

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengie?erwall 1
20095 Hamburg

Tel.: 0 40-30 18 00
Fax.: 0 40-3 08 07 00


Bei Sch?den durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vors?tzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe so, als w?re der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert. Bei Unf?llen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschr?nkungen: Sch?den am Auto und sogenannte Sachfolgesch?den (z.B. Abschleppen, Mietwagenkosten) werden nicht ersetzt. Sonstige Sachsch?den werden Ihnen ersetzt, wenn diese ?ber 500 EURO liegen. Schmerzensgeld wird nur bezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung erforderlich ist.

Sofern Sie sich mit dem Unfallgegner an der Unfallstelle nicht ?ber die Regulierung des Schadens einigen k?nnen, sollten Sie den Schaden unverz?glich, sp?testens jedoch innerhalb einer Woche, Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung melden.

-> Diese Meldung sollte auch erfolgen, wenn Sie der Meinung sind, dass der andere f?r den Unfall allein verantwortlich ist.

Sie sollten bedenken, dass gerade bei schwerwiegenden Unfallfolgen unter Umst?nden nicht allein die Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Sachlage m?ssen Sie folgende Stellen informieren:

* Kaskoversicherung
* Insassenunfallversicherung
* Rechtsschutzversicherung
* Schutzbriefversicherung
* Private Unfall- oder Lebensversicherung
* Arbeitgeber
* Gesetzliche oder private Krankenversicherung
* Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung
 
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