Moinsen,
habe auch lange gesucht. Nicht zu glauben: Die Sparkassenversicherung (kein Internet-Tarif!) hat ein unschlagbares Angebot. Die HUK (wo meine Dose seit 10 Jahren unfallfrei versichert ist), nimmt ca. 200 Euronen mehr! Die Eckdaten: Haftplicht, Teilkasko ohne SB (!!!) für 361,- Euro

(Bei SF12)
Vers.-Beginn 01.03.2010
Ihr Fahrzeug Krafträder und Kraftroller (003)
Tarifgruppe: Nicht Öffentlicher Dienst
Fahrzeugstärke 131 kW, Erstzulassung 11.06.2007, auf Halter 01.02.2010
Kennzeichen RÜD- (Zulassung: Rheingau-Taunus-Kreis)
Kfz-Haftpflicht 100 Mio. EUR pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal bei Personenschäden 8 Mio. EUR je geschädigte Person
Regionalklasse 4
SF-Klasse 12 (Beitragssatz 35 %, 18 schadenfreie Jahre)
Vollkasko nicht versichert
Teilkasko ohne Selbstbeteiligung
Regionalklasse 4
Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile
gemäß AKB, Absatz A.2.1.2.
Beitragsübersicht einschließlich Versicherungsteuer:
Zahlungsweise jährlich
Kfz-Haftpflichtversicherung 85,68 EUR
Kaskoversicherung 275,65 EUR
Gesamtbeitrag 361,33 EUR
Folgende Angaben wurden berücksichtigt:
Geburtsdatum Versicherungsnehmer: 27.11.1969
keine Verträge
Jahreskilometer: 5.000 km
Selbstgenutztes Wohneigentum: kein Hauseigentum
Nutzungsart: überwiegend privat
Fahrzeughalter: Halter ist Versicherungsnehmer
Postleitzahl Fahrzeughalter: 65232
Der Hammer ist für mich die "Ruheversicherung". Mit anderen Worten, die Versicherung besteht auch in der Beitragsfreien Zeit (Saisonkennzeichen):
Die schadenfreie Zeit wird fortgeschrieben, wenn der Vertrag mindestens 6 Monate im Jahr besteht. Für den Kaskoversicherungsschutz gilt Folgendes:
H.1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand
- und die Umweltschadenversicherung.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H.1.6 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer
Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B.
einem abgeschlossenen Hofraum)
nicht nur vorübergehend abzustellen und das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu gebrauchen.
Verletzen Sie diese Pflicht, sind wir unter den Voraussetzungen nach D.3 leistungsfrei.
Wenn das mal kein Argument ist. Sollte jemand Interesse am Kontakt haben, gebe ich gerne weiter. Kann ihn (nach Rücksprache mit der Agentur) auch hier posten (wenn kein Mod was dagegen hat). Und bevor die Frage kommt: Nein - ich bin nicht an der Provision beteiligt.
Bis denne,
Lars