J
JONNYDUCK
Gast
?sterreich:
Ab 15. November m?ssen Autofahrer in ?sterreich ganzj?hrig auch tags?ber auf allen Stra?en das Abblendlicht einschalten. Dies gilt laut ADAC auch f?r ausl?ndische Fahrzeuglenker. Wer k?nftig in eine Verkehrskontrolle ger?t, kommt zun?chst mit einer Ermahnung davon. Erst ab 15. April 2006 m?ssen Lichtmuffel ein Bu?geld von 15 Euro bezahlen.
Die Lichtpflicht am Tag gilt schon seit l?ngerem in folgenden L?ndern: D?nemark (Bu?geld 70 Euro bei Versto?), Estland (35 Euro), Finnland (50 Euro), Island (60 Euro), Italien (33 Euro), Kroatien 40 Euro), Lettland (15 Euro), Norwegen (180 Euro), Schweden (55 Euro), Slowenien und Ungarn (jeweils 40 Euro). In Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Au?erortsstra?en vorgeschrieben.
In Polen, Litauen, der Slowakei und Tschechien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht w?hrend der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und in Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit, Verst??e gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet.
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Auch in ?sterreich wird zum 1.5.2005 die Warnwestenpflicht eingef?hrt. Hier m?ssen lediglich Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnweste mitf?hren und nach einer Panne bzw. einem Unfall au?erorts tragen.
Nach der gesetzlichen Definition w?ren bei mehrspurigen Fahrzeugen auch Fahrer von Motorrad-Gespannen, Trikes und Quads betroffen. Ob es hier eine Ausnahme geben wird, ist bislang noch nicht bekannt.
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Die Pflicht zum Mitf?hren eines Warndreiecks gilt in ?sterreich nur f?r Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge - dazu z?hlen z.B. Motorradgespanne oder auch Trikes.
Einspurige Motorr?der sind hiervon nicht betroffen
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Motorradfahrer haben in ?sterreich Verbandszeug mitzuf?hren. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen gro?en Pkw-Verbandskasten handeln).
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Ab 15. November m?ssen Autofahrer in ?sterreich ganzj?hrig auch tags?ber auf allen Stra?en das Abblendlicht einschalten. Dies gilt laut ADAC auch f?r ausl?ndische Fahrzeuglenker. Wer k?nftig in eine Verkehrskontrolle ger?t, kommt zun?chst mit einer Ermahnung davon. Erst ab 15. April 2006 m?ssen Lichtmuffel ein Bu?geld von 15 Euro bezahlen.
Die Lichtpflicht am Tag gilt schon seit l?ngerem in folgenden L?ndern: D?nemark (Bu?geld 70 Euro bei Versto?), Estland (35 Euro), Finnland (50 Euro), Island (60 Euro), Italien (33 Euro), Kroatien 40 Euro), Lettland (15 Euro), Norwegen (180 Euro), Schweden (55 Euro), Slowenien und Ungarn (jeweils 40 Euro). In Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Au?erortsstra?en vorgeschrieben.
In Polen, Litauen, der Slowakei und Tschechien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht w?hrend der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und in Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit, Verst??e gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet.
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Auch in ?sterreich wird zum 1.5.2005 die Warnwestenpflicht eingef?hrt. Hier m?ssen lediglich Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnweste mitf?hren und nach einer Panne bzw. einem Unfall au?erorts tragen.
Nach der gesetzlichen Definition w?ren bei mehrspurigen Fahrzeugen auch Fahrer von Motorrad-Gespannen, Trikes und Quads betroffen. Ob es hier eine Ausnahme geben wird, ist bislang noch nicht bekannt.
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Die Pflicht zum Mitf?hren eines Warndreiecks gilt in ?sterreich nur f?r Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge - dazu z?hlen z.B. Motorradgespanne oder auch Trikes.
Einspurige Motorr?der sind hiervon nicht betroffen
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Motorradfahrer haben in ?sterreich Verbandszeug mitzuf?hren. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen gro?en Pkw-Verbandskasten handeln).
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