Frage: TV-Ger?t ?

Diskutiere Frage: TV-Ger?t ? im Biker Treff Forum im Bereich Allgemein; Du meinst www.planet-liebe.de :smilie_f: , bei den lieben Liebenden habe ich ?brigens das Spiel "Hau-den-Kopf-auf-die-Tastatur-Spiel" gefunden ...

F?r was soll ich mich entscheiden ?


  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    19
J

JONNYDUCK

Gast
Du meinst www.planet-liebe.de :smilie_f: , bei den lieben Liebenden habe ich ?brigens das Spiel "Hau-den-Kopf-auf-die-Tastatur-Spiel" gefunden !

?brigens bin ich auf dieses Spiel gesto?en, weil ich bei GOOGLE tats?chlich "GSXR Forum" eingegeben habe, nur falls sich jemand fragen sollte, warum Jonny da rum surft ! :smilie_f: :smilie_f: :smilie_f:

EHRLICH :cool:
 
Cinch

Cinch

Racegixxer
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Wo wir gerade bei dem Thema sind mit Gew?hrleistung und Umtausch etc...
Wie ist das eigentlich, wenn an einem Ger?t nachgebessert wird und das Ding kaputt geht und dann wird wieder nachgebessert und dann geht wieder was kaputt. Kann der Hersteller dann eigentlich sagen "n??, jetzt ist die Gew?hrleistung rum" und weitere Nachbesserung ablehnen?
Hab gerade so einen Fall, ich werde mich nat?rlich nicht geschlagen geben, aber wollte mal 1..2...3 Gesetzesstellen vom Fred um die Ohren gehauen bekommen:D :D :D
 
J

JONNYDUCK

Gast
Beispiel 1:

Du hast 2 Jahre Garantie, und nach einem Jahr geht der TV am A**** .... anschlie?end bekommste das Ger?t ausgetauscht oder repariert !

Dann gilt deine Garantie nur noch 1 JAhr !!
_______________________________________________
Beispiel 2:

Du hast 2 Jahre Garantie, und nach genau zwei Jahren geht der TV am A**** .... und du bekommst das Ger?t repariert !

Dann haste du auf die die Reparatur noch eine Garantie von 1/2 Jahr !
_______________________________________________
Beispiel 3:

Du hast 2 Jahre Garantie, und das Ger?t geht w?hren dieser Zeit 3mal am A**** (sowie bei mir !)

Dann kannst du es zur?ck geben und bekommst dein Geld zur?ck (Wandlung !) - in meinem Fall die ganze Kohle, im Pechfall bekommste nur noch den Zeitwert !
_______________________________________________
Beispiel 4:

Du hast nur ?rger mit dem Teil, und sprengst den Laden aus Wutgr?nden in die Luft !

Dann bekommste 10 Jahre Knast und das Problem hat sich von alleine gel?st ! :smilie_f:
 
toto

toto

Gixxer
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Leider habe ich grad kein aktuelles BGB zur Hand, aber sofern es sich um einen (normalen) Kaufvertrag (z.B. Fernseher/Kaffeemaschine) gibt es die Sachm?ngelhaftung. Diese betr?gt laut BGB 2 Jahre und verl?ngert sich nicht durch evtl. Nachbesserungen!

Jedoch gibt es auch dann ja noch weitere M?glichkeiten, wie z.B. R?ckabwicklung, leider ggf. mit Ausgleichanspr?chen des H?ndlers f?r die bereits erfolgte Nutzung(-sdauer).

Als Forum kann ich hier nur www.recht.de empfehlen!
 
Cinch

Cinch

Racegixxer
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Ich glaub ich hab eh schon die L?sung f?r mein Problem, ich bekomme noch so ein Ger?t aus der Garantie Reparatur zur?ck. Und wenn die meinen wegen 3 Wochen Stress zu machen, dann mache ich das halt so. Ich baue selber das kaputte Teil in das frische Ger?t ein und schicke die Tags drauf wieder zur?ck. Ist zwar auch nicht ganz sauber von mir, aber bei solchen Hirnies muss man halt zu speziellen Methoden greifen:wallbash: :wallbash:
 
Thema:

Frage: TV-Ger?t ?

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