
Yolo
Kleingixxer
Themenstarter
Hi ich habe mir eine Gsxr 600 K8 gekauft und habe sie vom Händler Drosseln lassen mittels alphatec Gasanschlag!
Was mich wundert ist folgendes:
Im TÜV Gutachten ist ein Leistungsgewicht von 0,18KW/KG angegeben aber laut Gesetz darf ja 0,2KW/KG nicht unterschritten werden.
Aber wenn das Motorrad zu leicht wäre würden Sie ja die Drossel nicht anbieten oder?
Hat der Prüfer sich vertippt oder wird im FZG Schein ein anderes Gewicht eingetragen?
Leute bitte helft mir ich hab keine Lust auf Stress bei der Zulassung morgen.
Danke
Was mich wundert ist folgendes:
Im TÜV Gutachten ist ein Leistungsgewicht von 0,18KW/KG angegeben aber laut Gesetz darf ja 0,2KW/KG nicht unterschritten werden.
Aber wenn das Motorrad zu leicht wäre würden Sie ja die Drossel nicht anbieten oder?
Hat der Prüfer sich vertippt oder wird im FZG Schein ein anderes Gewicht eingetragen?
Leute bitte helft mir ich hab keine Lust auf Stress bei der Zulassung morgen.
Danke
