Ohne Verkleidung

Diskutiere Ohne Verkleidung im Technik Allgemein Forum im Bereich Technik; Moin, ich habe vor, meine Verkleidung lackieren zu lassen, brauche aber meine Karre,um zur Arbeit zu fahren. Daher wollte ich ohne Seitenteile...
DerOnkel

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Moin,

ich habe vor, meine Verkleidung lackieren zu lassen, brauche aber meine Karre,um zur Arbeit zu fahren. Daher wollte ich ohne Seitenteile unterwegs sein. Nun also meine Frage, darf man das oder haben unsere Streckenposten da Einwände?
 
mr.jordan

mr.jordan

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na ja.seitenteile haben ja normal keine funktion....also schon erlaubt
 
Tobias S.

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Sei dir da mal nich so sicher...

Das Mopped ist nur mit Verkleidung zugelassen... so dumm es klingt. Wenn du ohne fahren willst, musst dus eintragen lassen...

Ich würd allerdings auch einfach so ohne fahren, wenns nur zur Arbeit ist. Wenn du aufgehalten wirst, kannste dir immernoch ne schöne spannende geschichte einfallen lassen :rolleyes:
 
bara

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klar hat die seitenverkleidung einen zweck ^^
das gehört zur aerodynamik, ist ja nicht ohne grund da drangeklatscht worden. aber zur arbeit würde ich da auf jedenfall mit hinfahren, ist ja auch kein dauerzustand und auffallen wird's eh den wenigsten. ;)
 
RedStorm

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wie schon beschrieben ist das sicherlich nicht erlaubt...

und verliert deine karre n bisschen öl legst du dich auch gleich hin...
 
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So ein Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.
Natürlich darfst du ohne Verkleidung fahren. Ich frage mich, was all die Streetfighterumbauten sind. Völlig illegal???
Die Verkleidung beim Motorrad ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil. Es dürfen natürlich keine scharfkantigen Bleche oder ähnliches abstehen, sonst könnte eventuell die Rennleitung beanstanden, dass erhöhte Verletzungsgefahr, bei einem Unfall mit einem Fußgänger, bestehen könnte.
Außerdem wusste ich noch gar nicht, dass die Verkleidung eventuellen Ölverlust auffängt.
Ich finde es erschreckend, mit welcher Überzeugung, manche Leute hier ihr Unwissen an den Mann bringen.
Frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr...e halten.
 
DerOnkel

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@ Redstorm, welches Öl?

Ich entnehme Euren Antworten, dass Ihr Euch uneinig seid. :lol:

Ich werde es einfach probieren, wenn sie mich anhalten kann ich immer noch sagen ist Original.
 
RedStorm

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So ein Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.
Natürlich darfst du ohne Verkleidung fahren. Ich frage mich, was all die Streetfighterumbauten sind. Völlig illegal???
Die Verkleidung beim Motorrad ist kein sicherheitsrelevantes Bauteil. Es dürfen natürlich keine scharfkantigen Bleche oder ähnliches abstehen, sonst könnte eventuell die Rennleitung beanstanden, dass erhöhte Verletzungsgefahr, bei einem Unfall mit einem Fußgänger, bestehen könnte.
Außerdem wusste ich noch gar nicht, dass die Verkleidung eventuellen Ölverlust auffängt.
Ich finde es erschreckend, mit welcher Überzeugung, manche Leute hier ihr Unwissen an den Mann bringen.
Frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr...e halten.
und diese streetfighterumbauten müssen nicht abgenommen werden???

wäre mir neu...

das motorrad wurde nun mal mit verkleidung abgenommen und ohne entspricht es halt nicht mehr der serie?!
 
mr.jordan

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nun ja.ich bin auch schon ohne verkleidung gefahren und hatte keine probleme.
gehört zur aerodynamik...schon klar.
gibt ja wohl genug bikes ohne verkleidung die auch locker ihre 270 schaffen.so schnell wird er nicht zur arbeit wollen:D

solange da nicht das zeugs durch die gegend hängt macht da sicher keiner stress.hauptsache deine lichter funzen alle
 
Ar3s

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Das mit dem Öl stimmt schon. Unten der Verbau ist dazu da damit er Öl was vielleicht austritt auffängt. Allerdings sollten das so kleine Mengen sein, wenn überhaupt. Das da keine Unfallgefahr besteht. Ausser sie "rinnt" dir aus, aber dann hattest du ja sowieso schon ein Problem.
Ob man nun ohne Fahren darf weiß ich nicht.
 
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das motorrad wurde nun mal mit verkleidung abgenommen und ohne entspricht es halt nicht mehr der serie?!
Würd ich jetzt auch mal so sagen !
Andersrum musste es ja auch eintragen lassen oder nich, sprich nen Motorrad verkleiden !?

Chris
 
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Hallo Leute,

ich muß mich entschuldigen.:sorry: Ich habe gerade mal gegoogelt und folgendes pdf gefunden.
Also frei nach Dieter Nuhr, halte ich einfach mal die Fresse.:mundzu:
 

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So ein Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.
Frei nach Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr...e halten.
Da gebe ich Dir Recht :D

Muss eine andere Verkleidung als die Serienverkleidung keine ABE, oder wenigstens ein Teilegutachten haben?
Kann man also draufschrauben was gefällt und passt?

Ich würde mal beim TÜV oder der Dekra fragen. Wir leben in Deutschland, das kann nicht sein!


Ups... Doppelposting :-))
 
mr.jordan

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Verkleidung
Der An-/ Ab- / Umbau einer Verkleidung - egal ob Teil- oder Vollverkleidung - muß grundsätzlich abgenommen
werden. Ob es sich dabei um einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder um einen
"freien" Sachverständigen handeln muss, hängt vom Umbau selber und den mitgelieferten Unterlagen
ab.
Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muß dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das
verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich um ein in den
Abmessungen gleiches, aber preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt. Bei der
Abnahme wird in der Regel eine Anbauprüfung und ein Fahrversuch durchgeführt.
Bei der Anbauprüfung wird besonders auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebel bei vollem
Lenkeinschlag zu den Verkleidungsteilen geachtet. Will man eine Verkleidung selber bauen, so sollte
man dieses Vorhaben (zwecks späterer Abnahme) zuerst mit dem Sachverständigen besprechen. Dann
sollte man vom Material-Lieferant gleich einen Materialnachweis und Splitterverhalten mitgeliefert bekommen.
Sollten die Kanten keinen entsprechenden Radius haben, muß ein Kantenschutz verwendet werden. Die
Abnahme erfolgt wie oben beschrieben, wobei der aaS auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung
durchführen kann. Die meisten aaS's haben davor aber Schiss...
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Serienverkleidung zu entfernen. Auch dieser Umbau ist abnahmepflichtig,
da die Verkleidung Gegenstand der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist. Der Sachverständige
kann außer der "Anbauprüfung" (!) auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen.
 
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Hallo Leute,

ich muß mich entschuldigen.:sorry: Ich habe gerade mal gegoogelt und folgendes pdf gefunden.
Also frei nach Dieter Nuhr, halte ich einfach mal die Fresse.:mundzu:
!

und wenn du weiter googelst, wirst du auch noch den sinn von einer vollverkleidung finden...
auf der straße vllt nicht so wichtig, aber im rennsport z.B. aufjedenfall!
 
DerOnkel

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Moin,
ich werde es einfach machen. Solange ich nicht am Schorse (Treffpunkt) rumfahre, wird es hoffentlich ohne Kontrolle klappen. :smilie_f:
 
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Die meisten Zubehörrennverkleidungen haben unten eine Wanne, da könnte austretendes Öl oder andere Flüssigkeiten aufgenommen werden, da gebe ich dir Recht. Allerdings sind die original Verkleidungen unten offen, also wie will die Verkleidung Öl aufnehmen?
 
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Moin,
ich werde es einfach machen. Solange ich nicht am Schorse (Treffpunkt) rumfahre, wird es hoffentlich ohne Kontrolle klappen. :smilie_f:
Manchmal muss man halt Mut zur Lücke haben. Allerdings darfste nicht jammern wenn es schief geht und größerer Ärger ins Haus steht. Vorsatz wird auf jeden Fall unterstellt.

Bin letztens 14 Tage ohne Bremslicht für die Fußbremse rumgefahren, weil die Teile an der gebrauchten Rastenanlge fehlten. Da man hinten eh nicht... usw. hab ich das Risiko in Kauf genommen. Kann aber auch schiefgehen :cool:
 
Dreas

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Der An-/ Ab- / Umbau einer Verkleidung - egal ob Teil- oder Vollverkleidung - muß grundsätzlich abgenommen
werden. Ob es sich dabei um einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder um einen
"freien" Sachverständigen handeln muss, hängt vom Umbau selber und den mitgelieferten Unterlagen
ab.
Bei Verkleidungen aus dem Zubehörangebot muß dazu ein Gutachten vorgelegt werden, woraus das
verwendete Material sowie die Anbaumaße ersichtlich sind. Dies gilt auch, wenn es sich um ein in den
Abmessungen gleiches, aber preisgünstigeres Teil anstelle der Original-Verkleidung handelt. Bei der
Abnahme wird in der Regel eine Anbauprüfung und ein Fahrversuch durchgeführt.
Bei der Anbauprüfung wird besonders auf ausreichenden Abstand von Lenker und Hebel bei vollem
Lenkeinschlag zu den Verkleidungsteilen geachtet. Will man eine Verkleidung selber bauen, so sollte
man dieses Vorhaben (zwecks späterer Abnahme) zuerst mit dem Sachverständigen besprechen. Dann
sollte man vom Material-Lieferant gleich einen Materialnachweis und Splitterverhalten mitgeliefert bekommen.
Sollten die Kanten keinen entsprechenden Radius haben, muß ein Kantenschutz verwendet werden. Die
Abnahme erfolgt wie oben beschrieben, wobei der aaS auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung
durchführen kann. Die meisten aaS's haben davor aber Schiss...
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich die Serienverkleidung zu entfernen. Auch dieser Umbau ist abnahmepflichtig,
da die Verkleidung Gegenstand der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist. Der Sachverständige
kann außer der "Anbauprüfung" (!) auch eine Höchstgeschwindigkeitsprüfung durchführen.
Hm also das ist ansich nicht ganz os einfach zu erörtern, ich fahre ja selber sonen Striehtfeighter:D, und der ist natürlich auch von der Verkleidung befreit worden, da mir durchaus bewußt ist das man mit sonem DIngesn dann öfter mal rausgewunken wird hab ich natürlich alles eintragen lassen, auf den expliziten Hinweis meinerseits ob die Verkleidung nicht auch ausgetragen werden müsse antwortete der TÜV Prüfer nach Prüfung meiner Zulassung, "Nö die ist auch nicht eingetragen!", er sagt mir das es nur ausgetragen werden muss wenn es auch eingetragen ist.

FzG Dreas
 
mugge

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Hallo Leute,

ich muß mich entschuldigen.:sorry: Ich habe gerade mal gegoogelt und folgendes pdf gefunden.
Also frei nach Dieter Nuhr, halte ich einfach mal die Fresse.:mundzu:
autsch... kräftiges Eigentor !
Es ist nunmal so, wenn etwas eingetragen is muss es auch dran sein ...
 
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Ohne Verkleidung

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