Schwingspule
Racegixxer
Themenstarter
Moin,
bevor ich die halbe Welt abtelefoniere und am Ende alles Wissen für mich behalte, dachte ich mir mache ich doch einen Fred, in dem hoffentlich nette Leute mir helfen und der vielleicht auch anderen Leuten hilft.
Dank Euro 4 können ab dem 01.01.2017 neue Motorräder nur noch mit ABS zugelassen werden. Nun besitze ich eines der letzten Mopeds ohne irgendwelche elektronischen Helferlein (yep, auch kein ABS), das bis dato völlig leere Papiere bzw. noch keine Eintragung hat. Das Gesetz zwingt mich dementsprechend die GSX-R 1000 quasi gegen meinen Willen nun (erstmalig) anzumelden, da ich sie sonst in der Zukunft nicht mehr anmelden könnte. Obwohl ich das Motorrad im Moment nicht auf der Straße fahren will, führt laut Suzuki Deutschland für den Privatmann kein Weg daran vorbei. Wer die Anmeldung versäumt, darf sein Motorrad in Zukunft nicht im Straßenverkehr verwenden. Wie lange das Motorrad angemeldet ist, spielt dabei keine Rolle, womit wir dann auch bei meiner Frage angekommen sind:
Hat jemand einen oder mehrere Tipps wie man möglichst kostengünstig eine Tageszulassung realisieren kann? Mir würde quasi der Eintrag in die Papiere reichen, ich brauche kein Kennzeichen (also aus Blech), keinen Aufkleber für TÜV und Zulassung, usw. Kann man in die Zulassungsstelle marschieren, ein Fahrzeug regulär mit eVB Nummer anmelden und am gleichen Tag wieder abmelden und es zählt als reguläre Erstzulassung oder muss das Fahrzeug vielleicht mindestens einen Tag angemeldet sein und darf erst am zweiten Tag wieder abgemeldet werden?
Ich freue mich auf eure Antworten!
bevor ich die halbe Welt abtelefoniere und am Ende alles Wissen für mich behalte, dachte ich mir mache ich doch einen Fred, in dem hoffentlich nette Leute mir helfen und der vielleicht auch anderen Leuten hilft.
Dank Euro 4 können ab dem 01.01.2017 neue Motorräder nur noch mit ABS zugelassen werden. Nun besitze ich eines der letzten Mopeds ohne irgendwelche elektronischen Helferlein (yep, auch kein ABS), das bis dato völlig leere Papiere bzw. noch keine Eintragung hat. Das Gesetz zwingt mich dementsprechend die GSX-R 1000 quasi gegen meinen Willen nun (erstmalig) anzumelden, da ich sie sonst in der Zukunft nicht mehr anmelden könnte. Obwohl ich das Motorrad im Moment nicht auf der Straße fahren will, führt laut Suzuki Deutschland für den Privatmann kein Weg daran vorbei. Wer die Anmeldung versäumt, darf sein Motorrad in Zukunft nicht im Straßenverkehr verwenden. Wie lange das Motorrad angemeldet ist, spielt dabei keine Rolle, womit wir dann auch bei meiner Frage angekommen sind:
Hat jemand einen oder mehrere Tipps wie man möglichst kostengünstig eine Tageszulassung realisieren kann? Mir würde quasi der Eintrag in die Papiere reichen, ich brauche kein Kennzeichen (also aus Blech), keinen Aufkleber für TÜV und Zulassung, usw. Kann man in die Zulassungsstelle marschieren, ein Fahrzeug regulär mit eVB Nummer anmelden und am gleichen Tag wieder abmelden und es zählt als reguläre Erstzulassung oder muss das Fahrzeug vielleicht mindestens einen Tag angemeldet sein und darf erst am zweiten Tag wieder abgemeldet werden?
Ich freue mich auf eure Antworten!
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