Der (geänderte?) Threadtitel sagt doch Saisonkennzeichen ab April -> Tüv März.
Wenn es also wirklich um Saisonkennzeichen geht ist der Fall eindeutig in der StVZO geregelt und da gibt es auch keine Spielraum für den TüVer, auch wenn sie es scheinbar immer wieder versuchen die Leute abzuzocken mit erhöhten Gebühren.
Anlagen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10 (Auszug)
2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Betriebszeitraum sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.
War die Kiste wirklich Abgemeldet greift 2.7:
2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.
Hier ist für mich als nicht-Jurist allerdings nicht genau geregelt ob Du noch zu TüV fahren darfst oder wie das ganze zu erfolgen hat, im Zweifel würde ich beim TüV und Zulassungsstelle nachfragen.