Terminator
Racegixxer
Themenstarter
habe heute eine email von ARAL erhalten, in der es um das verbauen von Xenon Licht geht.
doch lest selber.
Lieber Terminator,
in unserem heutigen BikerClub-Newsletter haben wir ?ber
Umbaus?tze f?r Xenon-Licht bei Motorr?dern berichtet.
Leider ist uns bei der Recherche entgangen, dass die
Zulassung eines Scheinwerfers jeweils nur f?r ein
bestimmtes Leuchtmittel gilt, was zur Folge hat, dass
ein mit solchen Umbaus?tzen versehenes Bike im
?ffentlichen Stra?enverkehr nicht mehr betrieben werden darf.
Bei allen aufmerksamen Bikern, die uns auf diesen Lapsus
hingewiesen haben, bedanken wir uns.
Nat?rlich wollen wir nicht, dass ihr durch den Einbau des
Umbausatzes die Betriebserlaubnis f?r euer Bike verliert
und m?chten daher darauf hinweisen, dass die Xenon-
Umbaus?tze im Bereich der StVZO ohne Eintragung
beim T?V nicht verwendet werden d?rfen. Allen, die ihr
Bike trotzdem damit ausr?sten wollen, z.B. weil sie es
als Showbike auf Messen oder Events und nicht im
?ffentlichen Stra?enverkehr einsetzen m?chten,
empfehlen wir, die rechtlichen Hinweise auf der Seite des
Anbieters genau zu lesen.
Daf?r, dass uns dieses wichtige Detail nicht rechtzeitig
aufgefallen ist, bitten wir herzlich um Entschuldigung.
Allseits gute Fahrt w?nscht
Heinz R?der
Aral Aktiengesellschaft
Redaktion Motorrad / bikerclub.de
doch lest selber.
Lieber Terminator,
in unserem heutigen BikerClub-Newsletter haben wir ?ber
Umbaus?tze f?r Xenon-Licht bei Motorr?dern berichtet.
Leider ist uns bei der Recherche entgangen, dass die
Zulassung eines Scheinwerfers jeweils nur f?r ein
bestimmtes Leuchtmittel gilt, was zur Folge hat, dass
ein mit solchen Umbaus?tzen versehenes Bike im
?ffentlichen Stra?enverkehr nicht mehr betrieben werden darf.
Bei allen aufmerksamen Bikern, die uns auf diesen Lapsus
hingewiesen haben, bedanken wir uns.
Nat?rlich wollen wir nicht, dass ihr durch den Einbau des
Umbausatzes die Betriebserlaubnis f?r euer Bike verliert
und m?chten daher darauf hinweisen, dass die Xenon-
Umbaus?tze im Bereich der StVZO ohne Eintragung
beim T?V nicht verwendet werden d?rfen. Allen, die ihr
Bike trotzdem damit ausr?sten wollen, z.B. weil sie es
als Showbike auf Messen oder Events und nicht im
?ffentlichen Stra?enverkehr einsetzen m?chten,
empfehlen wir, die rechtlichen Hinweise auf der Seite des
Anbieters genau zu lesen.
Daf?r, dass uns dieses wichtige Detail nicht rechtzeitig
aufgefallen ist, bitten wir herzlich um Entschuldigung.
Allseits gute Fahrt w?nscht
Heinz R?der
Aral Aktiengesellschaft
Redaktion Motorrad / bikerclub.de