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Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis f?r Forenbeitr?ge
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verf?gung best?tigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeitr?ge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu st?ren. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, s?mtliche Beitr?ge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsversto? hin zu ?berpr?fen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) d?rfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
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"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, f?hrt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die M?glichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar f?r Rechtsverst??e in den Beitr?gen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, G?steb?cher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erkl?rten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur ?bermittelten oder gespeicherten Informationen zu ?berwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als St?rer hafte, wenn zumutbare Kontrollm?glichkeit ?ber die verbreiteten Inhalte best?nden.
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quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
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