hi orange gixxer,
ich denke ich kann dir bissel helfen.
also einen anspruch auf nutzungsausfall hast du leider nicht als motorradfahrer. da laut bgh dein motorrad ein hobbyfahrzeug und somit dir unterstellt wird, dass du noch ein auto besitzt. die ausnahme die es gibt ist, dass du nachweisen kannst, das dein mottorad das einzigste fortbewegunsgmittel ist, was du besitzt. also auf deutsch: du must nachweisen, dass du durch den unfall keine möglichkeiten hast zur arbeit zu kommen außer zu fuß oder mit den öffentlichen. wenn das der fall ist, kannst du nutzungsausfall in geltend machen.
zum weitern ist nun die frage: wie bist du das ganze angegangen. im haftpflichschadenfall, hast du den anspruch auf einen sachverständigen deiner wahl. das heist, du kannst ihn dir aussuchen. egal was dir eine vers. du sucht ihn dir aus.
danach wird das erstellte gutachten zur versicherung gesendet, du bekommst eine kopie und die vers. sollte das dingen eigentlich regulieren. so eine geschichte sollte im regelfall maximal eine bis zwei wochen dauern. zwei wochen schon gut kalkuliert.
wenn die vers sich net regt anrufen nachhaken.
grundlegend ist es aber so ( so berate ich meine kunden in sachen haftpflichschaden) nehm dir nen anwalt von anfang an. die vers. muss ihm im haftpflich fall immer zahlen.
jetzt wirst du mit nem anwalt bissel schwer haben , denn die intension das ganze durchzusetzen ist bei dem geringer, da er ab dem jetzigen tag weniger verdient. wenn er von anfang an dabei ist verdienen die typen mehr und der ansporn is bissel höher.
schluss endlich wird dir nur das über bleiben, vers anrufen und nachhaken und dann ggf wenn sich nix tut zum anwalt rennen und hoffen er ist angergiert.
hoffe geholfen zu haben:
PS: ich weis das , da ich selber Sachverständiger im KFZ Gewerbe bin ( wir machen auch Motorräder )
