ohne db killer 2013

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westkingsize

Kleingixxer
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wie schauts aus mit fahren ohne db killer in diesem jahr ? welche strafe bekommt man , gibs da nun ne richtige regelung ,oder kommt es immer noch auf den beamten an?
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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Neuregelung: Bußgeld bei "Fahren ohne db-Eeater"
Die nach dem Entfall des §18 StVZO entstandene Rechtslücke wurde durch die 47. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nun geschlossen und damit die Ahndung von vorsätzlichen Änderungen an Kraftfahrzeugen, die infolge einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, neu geregelt.

So sieht die Änderung des Bußgeldkataloges für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:

Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€

Inbetriebnahme (Fahrer): 90€

und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.

Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012:

http://www.bundesrat.de/cln_152/Shar...-11(B).pdf

Die Verordnung wurde verkündet am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt und tritt diesbezüglich somit am 01.06.2012 in Kraft.

Quelle: cb1000r-freunde.de
 
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Kleingixxer
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irgendwie aber trotz allerdem weiterhin nicht ganz eindeutig, hier hört sich das anders an !
neue eu richtlinie
Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen Union, die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist
 
Ralph

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Racegixxer
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Ich weiss ja nicht wo du fährst, aber ohne dB Eater ist besonders lohnend um Haus Scheppen herum, Müllermilchkurven und Richtung Bergisches Land. Die freuen sich dort darauf ihre neuen Spielzeuge ausprobieren zu dürfen und nehmen das sehr sportlich. Du hoffentlich dann auch.

Achtung: war Ironie.
 
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westkingsize

Kleingixxer
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ja haus scheppen ist so meine richtung ;-) deswegen ja die frage , was ist nun ? 25 euro zahlen und weiter gehts ,oder sammel ich fleissig punkte dann ?
 
Frosty

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Neuregelung: Bußgeld bei "Fahren ohne db-Eeater"
Die nach dem Entfall des §18 StVZO entstandene Rechtslücke wurde durch die 47. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nun geschlossen und damit die Ahndung von vorsätzlichen Änderungen an Kraftfahrzeugen, die infolge einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, neu geregelt.

So sieht die Änderung des Bußgeldkataloges für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:

Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€

Inbetriebnahme (Fahrer): 90€

und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.

Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012:

http://www.bundesrat.de/cln_152/Shar...-11(B).pdf

Die Verordnung wurde verkündet am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt und tritt diesbezüglich somit am 01.06.2012 in Kraft.
Das es so kommen wird vermute ich, doch halte ich diese Regelung bei dem neuen 8 Punktesystem für mehr als übertrieben. Nehmen wir mal an, dir reißt wärend einer langen Tour die Niete vom eater raus. Dann bist du in diesem Moment schon höchst kriminell und wer würde für so eine Lapalie dann den ADAC rufen? Die lachen dich doch aus, wenn du sagst, mir ist der db-eater rausgeflogen, ich kann nicht mehr weiter fahren. Wenigstens wurde die Anklage mal verändert und es heißt nichtmehr, durch entfernen des Eaters ändern sich die Abgaswerte...

Naja willkommen bei Big Brother...
 
Krusty82

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Ich versteh langsam nicht mehr was nun gilt und was nicht. Irgendwas muss doch gelten?! :confused:

Ob das 8 Punkte-System überhaupt kommt ist ja inzwischen schon wieder fraglich.
 
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Kleingixxer
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ne da ist es anders , die neue punktregelung soll ja erst 2014 kommen , wenn ich mich nicht irre, da wirds dann abgepasst , habe ich hier auch schon irgendwo gelesen im net
 
Frosty

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Trotzdem 3 Punkte??? Wegen was? Als sie mich damals auf der Autobahn geblitzt haben gab es nur "2" (Mit Auto) aber fahren ohne eater?
 
Ralph

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Die neue Punkteregelung ist von der Regierung ein Plan, der noch nicht umgesetzt wurde. Bis dahin gilt der von Nitro Chris kopierte und nicht aus den Fingern geschriebene Strafbereich/Bußgeldbereich.
 
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Kleingixxer
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ja deswegen bin ich mir nicht sicher, ob da nicht nun die europa regelung in kraft tritt 2013. irgendwie bleibt es nen hin und her

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Neuer Text innerhalb von 30 Minuten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -​

"den Fingern geschriebene Strafbereich/Bußgeldbereich. "
ist nen auszug vom strafgericht den ich da gepostet habe, den nen anwalt im netz gestellt hat ;)
 
Ralph

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Racegixxer
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was ist das für dich in dem Fall betreffend ein hin und her? Zur Zeit drei Punkte, und dann die Unterschiede beim Halter und Fahrer in der Strafe. Basta.

Wie R-Type schreibt, ist der Eater drinnen, alles Gut. Ist er draussen und du wirst erwischt, dann musst du bezahlen was da in dem bestehendem Gesetz steht. Ist deine eigene Entscheidung.
 
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du hast doch das beispiel genannt haus scheppen, im oktober mit drei leuten da hoch gefahren , wurden angehalten , der eine zahlte 25 euro(lärmbelästigung) der andere ne woche später,ne mängel karte und punkte, wo ist da der sinn ? beide gefahren ohne db killer, sonst nichts dran rum gefuscht .
 
Frosty

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Ich fahre generell mir Eater, aber ich bin ein mündiger Bundesbürger und habe das Recht Entscheidungen nachzufragen. Klar Gesetz ist Gesetz aber ein Gesetz kann geändert werden. Mich interessiert nun einfach mal der Hintergrund, warum man auf so eine Änderung, die kaum gefährlich in den Straßenverkehr eingreift, so drakonische Strafen anordnet.
Hört auf immer alles, was die Regierung beschließt so hinzunehmen und nutzt doch mal das Teil zwischen den Ohren.
Auch die an unserer Spitze sind nicht unfehlbar aber wenn man mir erklären kann, dass es nötig ist diese Strafen so hoch ausfallen zu lassen, dann akzeptiere ich das auch.
 
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ohne db killer 2013

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