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westkingsize
Kleingixxer
Themenstarter
wie schauts aus mit fahren ohne db killer in diesem jahr ? welche strafe bekommt man , gibs da nun ne richtige regelung ,oder kommt es immer noch auf den beamten an?
Das es so kommen wird vermute ich, doch halte ich diese Regelung bei dem neuen 8 Punktesystem für mehr als übertrieben. Nehmen wir mal an, dir reißt wärend einer langen Tour die Niete vom eater raus. Dann bist du in diesem Moment schon höchst kriminell und wer würde für so eine Lapalie dann den ADAC rufen? Die lachen dich doch aus, wenn du sagst, mir ist der db-eater rausgeflogen, ich kann nicht mehr weiter fahren. Wenigstens wurde die Anklage mal verändert und es heißt nichtmehr, durch entfernen des Eaters ändern sich die Abgaswerte...Neuregelung: Bußgeld bei "Fahren ohne db-Eeater"
Die nach dem Entfall des §18 StVZO entstandene Rechtslücke wurde durch die 47. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nun geschlossen und damit die Ahndung von vorsätzlichen Änderungen an Kraftfahrzeugen, die infolge einer Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, neu geregelt.
So sieht die Änderung des Bußgeldkataloges für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:
Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€
Inbetriebnahme (Fahrer): 90€
und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.
Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012:
http://www.bundesrat.de/cln_152/Shar...-11(B).pdf
Die Verordnung wurde verkündet am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt und tritt diesbezüglich somit am 01.06.2012 in Kraft.