Seppel
Kleingixxer
Themenstarter
Es wird nicht alle unter uns freuen, aber das "Rennkommissare" freut es definitiv.
Im Bundesrat liegt momentan eine Drucksache zur Neuschaffung eines "alten Bekannten" - dem Bußgeldtatbestand für das "Erlöschen der Betriebserlaubnis".
Nachdem in den letzten Jahren durch die Umstellung der Zulassungsordnung auf die FZV der Bußgeldtatbestand des "Erlöschen der BE" z.B. bei Veränderungen der Auspuf...fanlagen an Motorräder (fehlender DB-eater etc.) entfiel, konnten vergleichbare Verstöße nur noch mit der sogenannten "einfachen Unvorschriftsmäßigkeit" geahndet werden. Hierbei handelt es sich um ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro, dass natürlich entsprechend wenig abschreckend wirkte.
Als Ergebnis gingen zahllose db-eater in der Folge verloren und die Klangkulisse auf den Straßen wurde lauter.
Sowas bringt der Motorradfahrerschaft natürlich wenig Freunde ein und so wird vielen Ortes über Streckensperrungen u.ä. diskutiert.
Freunde des "Leis' ist scheiss'!"-Gedankens, werden unsere Freude nicht teilen. Für uns steht jedoch fest, dass Sound nichts mit Lautstärke zu tun hat.
Die uneinheitliche Ahnungsweise in unserem Land führte zu mangelnder Transparenz der örlichen Maßnahmen und zu unbefriedigenden "Hilfs-Konstrukten".
So gesehen ist es eigentlich ohnehin im Interesse aller, dass nun wieder ein klarer Schnitt gemacht wird.
Wenn es so beschlossen wird (und wir sehen keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen.
Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
Gruß
Im Bundesrat liegt momentan eine Drucksache zur Neuschaffung eines "alten Bekannten" - dem Bußgeldtatbestand für das "Erlöschen der Betriebserlaubnis".
Nachdem in den letzten Jahren durch die Umstellung der Zulassungsordnung auf die FZV der Bußgeldtatbestand des "Erlöschen der BE" z.B. bei Veränderungen der Auspuf...fanlagen an Motorräder (fehlender DB-eater etc.) entfiel, konnten vergleichbare Verstöße nur noch mit der sogenannten "einfachen Unvorschriftsmäßigkeit" geahndet werden. Hierbei handelt es sich um ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro, dass natürlich entsprechend wenig abschreckend wirkte.
Als Ergebnis gingen zahllose db-eater in der Folge verloren und die Klangkulisse auf den Straßen wurde lauter.
Sowas bringt der Motorradfahrerschaft natürlich wenig Freunde ein und so wird vielen Ortes über Streckensperrungen u.ä. diskutiert.
Freunde des "Leis' ist scheiss'!"-Gedankens, werden unsere Freude nicht teilen. Für uns steht jedoch fest, dass Sound nichts mit Lautstärke zu tun hat.
Die uneinheitliche Ahnungsweise in unserem Land führte zu mangelnder Transparenz der örlichen Maßnahmen und zu unbefriedigenden "Hilfs-Konstrukten".
So gesehen ist es eigentlich ohnehin im Interesse aller, dass nun wieder ein klarer Schnitt gemacht wird.
Wenn es so beschlossen wird (und wir sehen keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit er sogar mit 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen.
Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
Gruß