Frühzeitig entdrosseln - welche Strafen?!

Diskutiere Frühzeitig entdrosseln - welche Strafen?! im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Servus Freaks, hab mal ne frage und zwar würds mich mal interessieren was für Strafen mir blühen könnten, wenn ich mein mopped frühzeitig...
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Großgixxer
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Servus Freaks,

hab mal ne frage und zwar würds mich mal interessieren was für Strafen mir blühen könnten, wenn ich mein mopped frühzeitig entdrossle ( also bevor ich meine zwei "drosselpflichtigen" Jahre abgeschlossen hab)?! Will mal nur davon ausgehen wenn ich ne allgemeine Fahrzeugkontrolle reinkomm oder gelasert werde ( an irgend nen Unfall oder so will ich garnicht denken^^)... Bin aus der Probezeit raus und bin auch sonst noch nie im Straßenverkehr aufgefallen^^ klar kommt dass auch immer auf den jeweiligen Polizisten an aber ja.... Hat da schon irgendjemand Erfahrungen gemacht?!

Gruß und ne gute Saison 2013, die hoffentlich bald anfängt ;)
 
maxberlin

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Racegixxer
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Das kommt absolut gar nicht auf den Polizisten an, denn du erfüllst damit einwandfrei folgenden Straftatbestand:

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG).

Da wird dich jeder an den Eiern packen, egal ob er nen guten Tag hat oder nicht. Richtig finster wird es natürlich, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst, wobei hierbei völlig irrelevant ist, ob du ihn verschuldet hast oder nicht.
 
Pasquale

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Kleingixxer
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Ist wie damals beim Roller.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren ohne Versicherungsschutz,

Also denke mal das der Lappen dann erstmal weg ist...und ganz billig wird es bestimmt nicht.

Wie lange musst du noch gedrosselt fahren?
 
k9_driver

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Dass mit dem Polizisten wusst ich ned, aber ist eig klar... Wollt nur mal wissen ob da schon jdm Erfahrung gemacht hat in der Hinsicht... Sprechen wir da über n Fahrverbot von nem halben Jahr oder ner Geldstrafe von 1000€ und Punkten?! Wollt nur mal wissen was da so auf einen wartet...

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Wie lange musst du noch gedrosselt fahren?
Nemme lang, 3 Monate... Will des auch ned riskieren, wär ja blöd ;) ist halt rein Interesse halber wie gesagt...
 
Pasquale

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Kleingixxer
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Hab mal irgendwo gelesen das es wohl bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr kommen kann...
Dann muss aber wohl viel für passieren.

Und für 3 Monate lohnt es sich auch nicht....
 
maxberlin

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Racegixxer
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Hab mal irgendwo gelesen das es wohl bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr kommen kann...
Da hast du richtig gelesen.

§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
 
Pasquale

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Kleingixxer
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1 Jahr Knast ist echt heftig für so eine Kleinigkeit!!
 
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Auf jeden fall... Des Risiko würd ich aber auch ned eingehen, bin da n viel zu großer schisser :D vorallem wenn n Unfall passieren würde, garnicht auszudenken...
 
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Wie jetzt wenn ich einen anderen fahren lasse muss ich dafür haften? Oder wie soll ich den Punkt verstehen
 
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1 Jahr Knast ist echt heftig für so eine Kleinigkeit!!
Wo siehst du da die Kleinigkeit? Dieses Gesetz betrifft jeden, der ohne Fahrerlaubnis Fahrzeuge führt, nicht nur bei Motorrädern. Und selbst da finde ich nicht, dass man von einer Kleinigkeit sprechen kann. 125 PS oder 34 PS machen schon einen gewaltigen Unterschied.

Davon abgesehen: Wenn wer ohne Drossel erwischt wird, kommt er dafür natürlich nicht ins Gefängnis. Bis zu einem Jahr Haft ist die maximale Strafe, die für diesen Tatbestand vorgesehen ist. Das betrifft vermutlich nur Wiederholungstäter oder Vorbestrafte.

Mit einer saftigen Geldbuße und Punkten ist aber trotzdem zu rechnen. Dazu kommt übrigens der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ebenfalls ein Straftatbestand.

Ich würde es mir gut überlegen ;)
 
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Wenn man ueberlegt das vergewaltiger und moerder zum teil mit bewaehrungsstrafen davon kommen ist das schon nicht ohne ..
 
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Das ist halt die Höchststrafe...bekommen wird die wohl nur der absolut krasse Fall (mehrfach ohne Lappen erwischt etc.). Was passiert hängt halt vom Gerichtsverfahren/Bußgeldstelle usw. ab. Das kann man nicht pauschalisieren. Fakt ist aber, dass es nicht spaßig werden sollte...
 
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Na an deiner Stelle würde ich lieber die Drossel ein bisschen verbiegen, wenn du es nicht aushälst, da haste weniger Risiko :D Aber wie gesagt verboten ist es trotzdem.
 
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Wie sieht das eigentlich in folgender Situation aus:
Motorrad is auf 34 ps gedrosselt und so eingetragen, nach Führerschein darf man aber 48 ps fahren, nun wird das motorrad verändert und zwar so, dass es 48ps oder weniger hat welche Strafe blüht dann
 
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Wie sieht das eigentlich in folgender Situation aus:
Motorrad is auf 34 ps gedrosselt und so eingetragen, nach Führerschein darf man aber 48 ps fahren, nun wird das motorrad verändert und zwar so, dass es 48ps oder weniger hat welche Strafe blüht dann
Versicherungsbetrug, wenn du die 48ps nich einträgst und der Versicherung meldest.
 
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Seid doch nicht dumm! Fahrt mit eurer Drossel und gut! Freut euch auf die Zeit wenn ihr legal offen fahren dürft! Andere haben das auch geschafft. Und jedem der das nicht einsieht und seine Drossel modifiziert oder ausbaut, wünsche ich das er in etwas verwickelt wird und ORDENTLICH blechen muss!! Damit derjenige das mal lernt....

Getippert mit einem mobilen Fernsprechgerät (GT - I9070)
 
Arlen Ness

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wieso wird sowas halbkluges überhaupt im forum erlaubt? die fragestellung allein schon ist ein witz was passiert wenn ...... ABER ich frage ja nur aus interesse ,ist ja nicht so als hätte ich das gemacht blablabla
 
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Nitro Chris

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.....
Denke es ist alles gesagt worden.

Daher :ende:
 
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Frühzeitig entdrosseln - welche Strafen?!

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