Beschlagnahme wegen überhöhter Geschwindigkeit rechtswidrig

Diskutiere Beschlagnahme wegen überhöhter Geschwindigkeit rechtswidrig im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Mit Dank an Extremiac für den Hinweis auf dieses Urteil
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Sam

Racegixxer
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Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h alleine stellt keine konkrete Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
Die Sicherstellung erfolgte ohne Rechtsgrundlage und war deshalb rechtswidrig.

Sachverhalt:
In Bayern ist die Polizei zu der Praxis übergegangen, Motorräder zu beschlagnahmen, deren Fahrer ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen werden konnte.

Im konkreten Fall ist dem betroffenen Biker eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h vorgeworfen worden.

Die Polizei beschlagnahmte das Fahrzeug und begründete die Maßnahme auf präventive Gefahrenabwehr auf das bay. Polizeigesetz.
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschritten, so indiziere dies die Wiederholungsgefahr. Es sei eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben.
Es müsse mit weiteren erheblichen Geschwindigkeitsverstößen durch den betroffenen Biker gerechnet werden.

Dieser Argumentation ist das bay. Verwaltungsgericht in der 1. Instanz gefolgt.

Erst in 2. Instanz konnte der betroffene Biker obsiegen, der bay. VGH sieht in der Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h keine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die eine Beschlagnahme des Fahrzeugs aus Gründen der Gefahrenabwehr zulässt.
Viel mehr entspricht es nach Auffassung des bay. VGH der Lebenserfahrung, dass durch den betroffenen Biker unter dem Eindruck der Verkehrskontrolle, in der er mit dem Geschwindigkeitsverstoß konfrontiert worden ist, keine weiteren erheblichen Geschwindigkeitsverstöße mehr begehe.

Dem betroffenen Biker stehen nun Schadenersatzansprüche gegen das Land als Träger der Polizei zu.

Zur Unterscheidung: Es geht hier alleine um die Sicherstellung aus präventiven Gründen. Wer sein Fahrzeug entgegen den Regelungen der StVZO manipuliert riskiert nach wie vor eine Sicherstellung seines Fahrzeugs.

Bay. VGH, Az. 10 BV 08.1422
Mit Dank an Extremiac für den Hinweis auf dieses Urteil
 
M

MeisterJoda

Gast
Bestens,vielen dank...
also Augen auf im Strassenverkehr,und an den bekannten Stellen noch voraussschauender fahren.
Sollte man sich fast ausdrucken :107:
 
Müllmann

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Supergixxer
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@Sam

Jetzt bin ich aber platt, dass man dich auf so eine gewichtige Entscheidung hinweisen muss. Ich dachte, du sitzt quasi direkt an einer heissen Leitung und mir war das Thema schon zu alt um es gestern auf den Tisch zu packen.

Über die Verfahrensweise der bayerischen Behörden kann man zu recht geteilter Meinung sein, aber man muss emotionslos anerkennen, dass diese Maßnahme zu ersten Mal in der Geschichte von Sudelfeld und Kesselberg nachhaltig Wirkung gezeigt hat.

Übrigens, @ALL

Seit dem 1.2. ist schon ab 31 km/h mehr a.g.O. und 26 km/h i.g.O. ein Fahrverbot am Start! (Vgl. neuer Tatbestandkatalog)
 
mr.jordan

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Megagixxer
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danke ricky


wusst ich auch nicht

also noch langsamer fahren:eek::o
 
Gorby

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Ehrlich gesagt Ricky spielt das mit den 31 KM/H eh keine rolle. :rolleyes:
In der regel ist man ja doch etwas schneller unterwegs wenn wir ehrlich sind.:D
 
mr.jordan

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Megagixxer
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also ich hab schon immer darauf geachtet das ich in gegenden in denen ich noch nicht war die 41 nicht überschritten habe.
nun ja jetzt werden es halt 31:o
 
sauerländer

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Racegixxer
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guggst du im 10ner forum der rae is dort zu finden bei fragen is de blackawa
 
Moki

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Racegixxer
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thx @ sam und müllman,
beide infos waren mir neu.

allerdings hat rainer recht, innerorts bleib ich unter (ab-)licht geschwindigkeit, und wenn ich sonst mal gemessen werde stellt sich nur noch die frage: wie lange muss ich laufen?
 
kazooooom

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Großgixxer
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ich kanns nur wiederholen..........
Jaja die deutschen............
 
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Sam

Racegixxer
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Jetzt bin ich aber platt, dass man dich auf so eine gewichtige Entscheidung hinweisen muss. Ich dachte, du sitzt quasi direkt an einer heissen Leitung und mir war das Thema schon zu alt um es gestern auf den Tisch zu packen.
@müllmann: das urteil war mir bekannt, aber die entscheidung ist noch nicht veröffentlicht. aus diesem grund war bisher auch noch keine veröffentlichung erfolgt (keine nachprüfbare quelle).
Didi wies mich aber auf eine nachprüfbare Quelle hin.
 
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Sam

Racegixxer
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sagte ich bereits zuvor:
keine überprüfbare quelle.

das interview ist die erste nachprüfbare quelle. das urteil ist noch (immer) nicht veröffentlicht. und aufgrund eines user beitrags im r1 forum und im KJ forum poste ich keine urteile da ich nicht überprüfen kann in wie weit die dortigen angaben stimmen.
 
A_H_A_B

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Supergixxer
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Hatte mich auch gewundert das du noch kein posting dazu hattest. Spricht aber für deine Qualitäten als Anwalt, das Du dich nicht hier an wilden Spekulationen beteiligst.:kreis:

OT: 3 Monate sind endlich rum. Darf seit Freitag wieder fahren :D;)
 
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Kleingixxer
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Piaggio Ciao ROFL :D
@Sam


Übrigens, @ALL

Seit dem 1.2. ist schon ab 31 km/h mehr a.g.O. und 26 km/h i.g.O. ein Fahrverbot am Start! (Vgl. neuer Tatbestandkatalog)
Mh dann verstehe ich aber nicht warum Bußgeldrechner.de
sagt das ab 31 km/h igO respektive 41 km/h agO ein Monat
Fahrverbot fällig wird.

Tatzeitpunkt habe ich ab 01. Feb. 2009 angegeben.

Scheint dann wohl ein Fehler auf der Seite zu sein oder wie ?


Gruß Micha
 
FKR

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Hallo

Urteil hin oder her....

Fakt ist aber, das dir der Schuppo das Krad immernoch unter dem Arsch weg " zur gefahrenabwehr sicherstellen kann"....

ob es rechtens ist oder nicht, das entscheidet hinterher ein Gericht....

So einfach ist dass....

MFg Frank
 
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