Mietrecht .... HILFE

Diskutiere Mietrecht .... HILFE im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; :confused: Tach zusammen Ich habe folgendes Problem: Ich wohne in einer Mietwohnung ( ca 110cm², Gastherme und durchlauferhitzer). Nachdem ich...
Yoshimura

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Großgixxer
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:confused:

Tach zusammen

Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne in einer Mietwohnung ( ca 110cm², Gastherme und durchlauferhitzer). Nachdem ich jetzt zum wiederholten mal über 5000kw im Jahr verbraucht habe bin ich dem mal dem ganzen auf die Spur gegangen.

Erstmal zu den kleineren dingen.... Die Balkontür und ein Fenster sind undicht. Zudem zieht es in jedem Raum weil die Türen ein riesen Spaltmaß haben. DIes führt dazu, das wir stärker Heizen müssen als normal damit es halbwegs angenehm wird in der Wohnung. Je nachdem wo man steht bekommt man aber einen ständigen Zug ab.

Nun zum schlimmeren Strom Problem. Um die Wohnung zu Heizen haben wir eine Gastherme. Sobald diese an geht dreht sich der Stromzähler wie bekloppt. Jetzt wäre meine Frage, ist es überhaupt rechtens, das die Gastherme an meinem Stromzähler angeschlossen ist? Ich zahle doch schon Nebenkosten bzw. Betriebskosten. Das müsste doch dann da runter fallen oder Irre ich mich da?! Ich zahel ja dann quasi doppelt.
Dann die Frage, muss ich mir so eine alte ungewartete Anlage gefallen lassen oder muss der Vermieter nach gewisser Zeit eine Zeitgerechte Anlage verbauen. Genau so mit den Durchlauferhitzer für Warmwasser....Muss ich so Uhralt Teile dulden, die meine Stromkosten erheblich in den Himmel treben....
Ich mein, wir leben hier zu zweit und zahlen mittlerweile 110 Euro Abschlag im Monat. Hauptsächlich wegen der Gastherme und den Durchlauferhitzern.

Ich habe noch ein paar mehr Probleme aber zu den oben genannten finde ich absolut nichts eindeutiges im Netz. Vielleicht gibt es hier ja einen Hobbie Anwalt oder jemand richtiges vom Fach, der eine Antwort für mich hat.

Gruss

Sascha
 
N

Novex

Kleingixxer
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Sind die Zähler geeicht? Wenn nicht brauchst nix zahlen und für den Vermieter bzw. den abrechnenden wird es seeehr teuer. Oft der Fall bei Zwischenzählern oder Wärmemengenzähler.
Der Durchzug aufgrund von Spaltmaßen ist mit einfachen mitteln aus dem Baumarkt behebbar.

Bzgl. dem Gastherme Strom problem, erst mal ja. Du musst einmal das Gas zahlen und natürlich den Strom den die Therme braucht für z.b. die Pumpe. Hier liegt auch oft der Hund begraben. Prüf mal die Einstellung der Pumpe. Je nach Einstellung lässt sich einiges einsparen.

Aber mal davon abgesehen, 110 EUR für 110m2 finde ich nicht sonderlich viel. Vom Verbrauch her liegt ihr glaub ca. 1000 kwh über dem durchschnitt.
 
Krusty82

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Racegixxer
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Ich wohne im Altbau 81m2 und habe auch eine Gastherme und finde das genial da Heizung sowie Warmwasser Aufbereitung über Gas läuft. Ich hab auch knapp 4000kw/h im Jahr mit drei Personen. Der größte Stromfresser ist der Kühlschrank, da der Kompresser sehr viel läuft. Dann Waschmaschine und Spülmaschine. Wenn man diese Geräte durch neue A+++ ersetzt, vorallem den Kühlschrank, spart man ca. 1/3 des gesamten Stromverbrauchs.

Ich hatte letztes Jahr ca. 3800kw/h Strom im Jahr und ca. 11000kw/h Gas bei 81m2 Wohnung. Abschlag Gas & Strom ca 160 Euro / Monat. Ich wechsel aber auch generell jedes Jahr meine Strom & Gasanbieter was die meisten nicht machen..

Da ich wie gesagt im Altbau in Stuttgart wohne und meine Fenster auch nicht die modernsten sind, habe ich erst neulich alle Fenster mit "Tesa Moll" abgedichtet, gibts in jedem Baumarkt.
 
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Yoshimura

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Großgixxer
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Also ich finde 110 euro monatsabschlag heftig.
2 personen. Beide voll berufstätig. Sonst ausser ein aquarium nichts was wirklich strom verbraucht bei uns. Letztes jahr waren es gebau 5580 kw im jahr. . . . Ich werde mir wohl mal die therme und die stromzähler genauer unter die lupe nehmen müssen
 
Krusty82

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Strom ist schon etwas viel.. die kleine Pumpe in der Therme die das Wasser rumpumpt braucht nicht viel.. Wär schon interessant wo der Stromfresser sitzt.
 
Wall-e

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Also ich hatte einst ähnliches "Problem".
Ich habe einst in einer Whg. (Erdpaterre) gewohnt, und musste Monatlich 150€ Strom/ Gas an die Stadtwerke Zahlen für 78m2.
Irgendwann merkte ich, dass es nie warm in der Whg. wurde. Ich habe den Energiepass angefordert, den es nicht gab, obwohl im Mietvertrag angegeben.
Habe dann mal den Mieterschutzbund eingeschaltet, und der hat alles Prüfen lassen.
Gastherme wurde vor mir 11Jahre davor das letztemal gewartet, Kunststofffenster hatten bis zu 0,8cm Spalt.
Boden zum Keller war nicht gedämmt, wie Ausgeschrieben.
usw.
Ende der Geschichte, ich bin ausgezogen, habe meine Mietkaution bis heute nicht zurück, da Vermieter die EV abgegeben hat.
Und lebe nun Wunderbar im Grünen :-)... Allein mit meiner SUSI:lol:
 
Krusty82

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Racegixxer
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Meine Therme wird einmal im Jahr gewartet.
Gasthermen und elektr. Durchlauferhitzer müssen einmal im Jahr gesetzlich gewartet werden!
 
Suzi_Rocky

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Meine Therme wird einmal im Jahr gewartet.
Gasthermen und elektr. Durchlauferhitzer müssen einmal im Jahr gesetzlich gewartet werden!
Und meines wissens ist der Vermieter dafür verantwortlich. Auch muss er erstmal die Kosten dafür tragen, die er aber bei der Nebenkostenabrechnung geltend machen kann.
 
Krusty82

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Racegixxer
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Klar ist der Vermieter dafür verantwortlich, das hat aber nichts mit Nebenkosten zu tun. In den Nebenkosten (Differenz zwischen Kalt- und Warm Miete) ist Kalt Wasser, Stellplatz/Garage, allgemein Strom wie Treppenhaus und Keller, Grundsteuer sowie z.B. Müllabfuhr, Hausmeister Service und Kaminfeger. Aber Wartung von Heizung / Therme etc. glaub ich nicht dass das mit Nebekosten zu verrechnen ist.
 
Doom3

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Also ich finde 110 euro monatsabschlag heftig.
2 personen. Beide voll berufstätig. Sonst ausser ein aquarium nichts was wirklich strom verbraucht bei uns. Letztes jahr waren es gebau 5580 kw im jahr. . . . Ich werde mir wohl mal die therme und die stromzähler genauer unter die lupe nehmen müssen
Häng mal einen Strommesser an alles, was zum Aquarium gehört. Da dürfte einiges zusammen kommen. Sag ich aus Erfahrung :)

Ansonsten, falls möglich, ebenso an die Zirkulationpumpe der Heizung. Oder mal auf das Typenschild gucken - eine alte Pumpe kann wirklich richtig Strom fressen.

Dann den Vermieter drauf ansprechen meist lässt sich eine Einigung finden.

Von Grundsatz her folgendes - Reparaturarbeiten (Instandhaltung/Instandsetzung) sind nicht auf den Mieter umlagefähig. Im Gegensatz dazu darf Modernisierung und laufende Wartung auf den Mieter umgelegt werden. Die Trennung kann bisweilen sehr schwierig sein (z. B. Kaputtes Fenster: Reparatur eines defekten Fensters muss Vermieter zahlen, dagegen die Modernisierung auf moderne Fenster mit besserer Wärmedämmung ist umlagefähig).

Ansonsten hängt es natürlich vom Wärmebedarf ab - wer sich 20 Grad wohl fühlt, hat natürlich weniger Heizkosten, als jemand der in den Räumen 23 Grad braucht.

Und für 110 qm erscheint es mir noch gerade im Rahmen zu sein - das hängt auch von der Bausubstanz der Wohnung ab. Axch so Strom und Gas sind im Normalfall Mieter kosten. Schau mal in deinen Mietvertrag...
 
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jap selbst wenn du die therme nicht über deinen strom laufen lassen würdest, würd der vermieter dir die kosten in rechnung stellen. du musst auch son wenig sehen was du an miete zahlst. zahlt man wenig miete und hat schlechte fenster / türen / dämmung etc. gleichen die hohen nebenkosten das oft wieder aus. hast du top bedingungen in nem neubau oder frisch saniert zahlst du halt ordentlich miete und hast dafür weniger nebenkosten.

die von dir angesprochenen mängel defekte dichtung tür und fenster kannst du ja bei deinem vermieter angeben und darauf drängen das das erledigt wird. ist es jetzt wirklich nur nen defektes gummi wird das ja kein problem sein. die kosten für die reparatur trägst du aber wahrscheinlich, da kleinreparaturen unter ca. 100 € mietersache sind, vielleicht weiß dein vermieter das aber nicht oder ist so kulant das auf eigene rechnung zu machen.

ist es aber was größeres und er tauscht die tür und das fenster aus, musst du damit rechnen das er die investition unter umständen auf die miete umrechnet. für gewöhnlich rechnet man die investitionskosten auf die zu erwartene nutzungszeit in monaten und bricht das ganze dann auf die qm deiner wohnung runter. es gibt hierzu aber auch regelungen im bgb wie hoch man maximal prozentual umlegen darf. bei na tür und nem fenster macht das vielleicht 10 € im monat aus, da würd ich z. b. erst beim nachmieter 15 € mehr an setzen und dir die 10 € erlassen. anders ist sowas aber wenn alle fenster ausgewechselt werden, bzw. so späße wie komplettes haus mit wdvs einpacken usw. die mieter stellen sich das immer ganz toll vor, dann sind die heizkosten locker 1/3 günstiger, ja super dafür muss die miete aber 1 €/m² erhöht werden ;) kann man sich ja ausrechnen was einem dann günstiger kommt.

zu deiner therme: die sollten normal 1 mal im jahr gereinigt, gewartet und gemessen werden. alle 3 rechnungen muss der mieter üblicherweise tragen. es kommt häufig vor das wartung und/ oder reinigung nicht gemacht wird. achte da mal drauf bzw. sprich die handwerker direkt drauf an, was sie jetzt alles gemacht haben. das messen erfolgt normal über nen schornsteinfeger, den kannst du mal anquatschen ob das teil noch zeitgemäß ist. lässt dich nen wenig von dem beraten und teilst die infos dann deinem vermieter mit. wenn er das teil auf deinen wunsch auswechselt ohne das es schrott ist musst du aber wieder damit rechnen, dass er es auf die miete umlegt.

zu guter letzt noch: mein tipp ist auch das das aquarium oder nen kühlschrank/ kühltruhe etc. für deine hohen kosten verantwortlich ist.
 
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maxberlin

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Ich hab die Beiträge hier überflogen und kann dazu nur eines sagen:

ohne irgendwem zu nahe treten zu wollen handelt es sich bei den ganzen gut gemeinten Ratschlägen - wie bei allen rechtlichen Belangen hier im Forum - durch die Bank um "gefährliches" Halbwissen. Wenn hier wer bei ner Hausverwaltung arbeitet oder Rechtsanwalt für Mietrecht ist, dann melde er sich bitte. Ansonsten kann ich dir nur raten, dich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
Ich habe selber unwahrscheinlich viel Ärger wegen eines schlecht sanierten Altbaus, undichten Fenstern, fehlender Wechselsprechanlage, etc., bin aber in der glücklichen Situation, mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht gut befreundet zu sein, der mich ausführlich berät. Könnte ich auf diesen Kontakt nicht zurückgreifen, würde ich dem Mieterbund beitreten, was ich dir hiermit auch nahe lege.

Grundsätzlich gilt: es zählt, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Pauschal lässt sich zu deinen Problemen daher ohnehin nur wenig sagen. Die beispielsweise von rostacs erwähnte Kleinreparaturklausel kann im Mietvertrag stehen, muss aber nicht. Davon abgesehen variiert die Summe von Vertrag zu Vertrag.
Dann stehen hier auch Dinge, die schlichtweg falsch sind: die jährliche Thermenwartung darf durchaus auf den Mieter umgelegt werden.
Siehe dazu: http://www.mieterbund.de/999.html Weiterhin muss man die Kleinreparaturklausel klar von dem §535 BGB trennen, nach dem der Vermieter sämtliche Instandhaltungsarbeiten zu tragen hat. Fensterverschluss, Siphon oder Wasserhahn könnten z.B. unter die Kleinreparaturen fallen, ein undichter Fensterrahmen aber sicher nicht. Insofern behaupte ich, dass die Ursache für den Luftzug ein Mangel ist, dessen Beseitigungskosten ausschließlich vom Vermieter zu tragen sind.

Mietrecht ist ein unwahrscheinlich komplexes Thema, von dem ich auch praktisch keine Ahnung habe und weshalb meine Angaben auch ohne Gewähr sind. Ich betone daher nochmal, dass ich das in keiner Weise böse meine und hier irgendwem blöd kommen will, der nur seine Hilfe anbietet. Dem Threadersteller ist aber wenig geholfen, wenn er sich an die Ratschläge hält und in seinem Fall dann doch alles anders kommt.
Ein Fachmann muss den Vertrag prüfen, das ist der erste Schritt. Dann kann man überlegen, wie man weiter vorgeht.

Gruß, Max
 
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Zoomatic

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Als letzte Alternative würde ich das mal alles hiermit selbst nochmal durchrechnen. Das ist wohl bei den meisten Hausverwaltungen die Standardsoftware, und du kannst das ja mal für die Testzeit für umme installieren und alles durchchecken. Hast du eigentlich Nachbran, die unter der gleichen Problematik leiden? Das könnte ggf. auch was bringen, da mal herumzufragen.
 
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Mietrecht .... HILFE

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