M
Mr.Speed
Gast
Das freut uns doch ein wenig oder ??
https://www.strafrecht-online.de/in...schl-v-01122009-40-owi-1611-js-2963608-31308/

https://www.strafrecht-online.de/in...schl-v-01122009-40-owi-1611-js-2963608-31308/

Seit dem wurde die komplette Messfahrt aufgezeichnet, was eigentlich vom Grundsatz her, dem Betroffenen zugute kam. Aber in der allgemeinem Datenerfassungsmania kehrt man soetwas eben wieder um.
Laß mich raten, als nächstes kommen Hamburg und Berlin.Platz 6: Bremen
Anzahl der Blitzer: 54
Blitzer pro km²: 0,166/km²
Hammer oder?
lg RLSpeed
Das gibts ja bei uns in Österreich auch, da hat auch mal en Anwalt den Sie erwischt haben einspruch erhoben und gewonnen, da diese aber wieder in Betrieb ist werden die wohl einen anderen Weg gefunden haben die Aufzeichnung doch durch zu führen.da bin ich ja mal gespannt wie des weitergeht
is doch genauso wie mit den Anlagen, bei denen auf längeren Strecken von allen Autos die Durchscnittsgeschwindigkeit gemessen werden soll. Da werden auch alle Autos aufgezeichnet, ohne Verdacht auf Geschwindigkeitsverstoß

Jetzt wird es schon interessanter, wobei der Rückschluss von Abstands- auf ProViDa-Messung nicht so einfach gezogen sein sollte.Für Messverfahren, die den Verkehr dauernd aufnehmen ohne Anfangsverdacht hat das OLG Oldenburg (Az. Ss Bs 186/09) nunmehr ebenfalls ein Beweisverwertungsverbot.
Konkreter Anlass war hier die Messung der Abstände mittels Verkehrsüberwachungssystem VKS 3.0. Bei diesem System wird der gesamte Verkehr aufgezeichnet und erst im Nachhinein eine Auswertung vorgenommen.
Auch das OLG Oldenburg bestätigt in seinem Urteil, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage (derzeit) nicht gegeben sei.
