Diskutiere Unfallmotorrad verkauft, nicht abgemeldet im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hallo Leute,
ich habe im Herbst letzten Jahres meine verunfallte Suzuki GSX-R 750 hals über Kopf an einen Verwerter verkauft. Leider habe ich bis...
ich habe im Herbst letzten Jahres meine verunfallte Suzuki GSX-R 750 hals über Kopf an einen Verwerter verkauft. Leider habe ich bis heute das Motorrad nicht abgemeldet. Ab April greifen also wieder Versicherung und Steuern für mein altes Motorrad.
Neben dem noch gültigen Nummerschild habe ich nur noch den [Ver]Kaufvertrag.
was hast du im kaufvertrag drin stehen ??? wenn du drin stehen hast , dass das bike innherlab von 3 tagen abgemeldet werden soll hast du ja was in der hand.
als erstes kansnt du nochmal den verwerter anrufen und ihn bitten das bike abzumelden.
wenn er sich quer stellt kannt du nur den weg zur zulassungsstelle gehen, mit dem kaufvertrag den käufers und nachträglich versuchen das bike abzumelden. schwierig wird es wegen dem siegel.
du kannst auch mal verscuehn dort anzurufen und fragen was du noch für möglichkeiten hast. im schlimsmten fall musst du zur polizei !
deswegen : verkauf vom bike nur abgemeldet.
Anwalt !!! ~ 6 Monate würde ich nicht für etwas zahlen das ich nicht mehr besitze. Mit so einem "offenen" Nummernschild ist schon viel Unsinn gemacht worden. Viel Spass beim klären. Frag mich nur wie man so naiv sein kann alles so einem Lumpensammler geben...Brief, Schlüssel, best. VS, Nummernschild
Was hat der verwerter damit vor? Weiter verkaufen oder verwerten? Dann bekommst eig. einen Verwertungsbeleg damit kannst des eig recht einfach abmelden denke ich. STeht im Kaufvertrag das er Abmeldet oder du? Wenn du Abmelden wolltest warum hat er dann die Papiere? Wenn der in der nähe ist mal nachfragen ob er abgemeldet hat bzw er die papiere zur abmeldung Aushändigen kann.
Muss meinen vorredner leider zustimmen sowas ist schon naiv. Aber gleich zu nem anwalt bei einer solch unklaren Sachlage zu raten verstehe ich auch nicht ganz. Man bräuchte eben die ein oder andere info mehr um dir genauer helfen zu können ;-)
Du kannst nicht abmelden, da du keine Papiere hast....und er nicht, da er das Nummernschild nicht entstempelt vorzeigen konnte. Setz dich doch einfach mal mit dem in Verbindung.
Kaufvertrag an die Versicherung schicken, zum Nachweis des Verkaufs, falls noch nicht geschehen... Mit dem Tag des Verkaufs geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über.
Die Versicheung darf aber noch bis zum Ende der Versicherungsperiode die Prämie von Dir verlangen. Im Zweifel also bis zur nächsten beginnenden Saison (bei Meldung an die Versicherung im letzten Herbst Prämienforderungen bis bis Ende des laufenden Versicherungsjahres).
Seit dem Verkauf ist der Verwerter Versicherungsnehmer geworden. Das Versicherungsthema ist damit keins.
Die Abmeldung dürfte sehr schwer werden ohne MITWIRKUNG des Käufers.
vielen Dank für die schnelle und zahlreiche Unterstützung.
Für das Abmelden eines KFZ's oder Motorrad sind die Papiere (Brief und Schein) neben dem gültigen Nummernschild nötig. Kopien o.Ä. sind hier nicht ausreichend.
Mein Versicherungsjahr 2013 hab' ich mit meiner Abrechnung beendet und bereits bezahlt. Das Jahr 2014 würde durch das Saisonkennzeichen im April beginnen.
Ich habe den Käufer kontaktiert. Dieser hat über den Winter das Motorrad neu aufgebaut und für den Betrieb auf der Rennstrecke umgebaut. Somit wurde das Motorrad auch nicht ab- bzw. umgemeldet.
Meldet ein Käufer nach Absprache das Motorrad ab und auf sich neu an, gibt es für den alten Versicherungsnehmer noch nichtmal mehr eine Bestätigung per Post.
Lange Rede, kurzer Sinn. Ich sende ihm mein Nummernschild, er meldet es ab.
Versicherung UND Zulassungsstelle (beides mit Kaufvertrag) informieren.
Bei mir hat die Zulassungsstelle den Käufer sogar im Ausland (über ein Amtshilfeersuchen) angeschrieben.
Danach war die Sache erledigt.
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