34PS Drossel über 149km/h

Diskutiere 34PS Drossel über 149km/h im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hi Leute ich bin heute -vermutet- zu schnell gefahren. Wurde gemessen aber es war keine Messung möglich. Da mein Kennzeichen zu schräg war ...
Artox

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Gixxer
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Hi Leute

ich bin heute -vermutet- zu schnell gefahren. Wurde gemessen aber es war keine Messung möglich. Da mein Kennzeichen zu schräg war !

Sogar für die schräge von Kennzeichen hat Deutschland richtlinien :eek:

Vermutet werden ca 180km/h

Das Motorrad ist gedrosselt auf 34PS.
Eingetragen im Schein -> 149km/h Höchstgeschwindigkeit.
Die Polizei beschuldigt mich jetzt fahren ohne Führerschein & Versicherungsschutz.

Ich habe an der Drossel nichts verändert.
Die Drossel wurde von meinem Suzuki Vertragshändler eingebaut und von der GTÜ abgenommen und eingetragen !

Die Polizei fragte mich -
Wie es sein kann das die eingetragene Höchstgeschwindigkeit um 31km/h überschritten wird....
Der von mir getestete Wert liegt sogar bei 200km/h laut Tacho !
(Auf der Ebene, kleingemacht hinter der Verkleidung.)

Da ich das gesagt habe wurde Sie nicht beschlagnahmt...


Die Polizei sagte mir, dass die Sachlage an einen Gutachter weitergeben wird. Der ein Vergleichsmotorrad nimmt und dort prüft ob wirklich 34PS und nur 149km/h erreicht werden können. Falls nicht würde ich die Anzeige bekommen.

Eigentlich kann es ja nicht sein das eine Drossel die eine ABE hat so viel tolleranz hat !

Es ist bekannt das alle gedrosselten Bikes mehr laufen als eingetragen...

Bloß wie komme ich aus der Sache raus ?
Ich kann ja nichts dafür das sie mehr läuft als eigentlich erlaubt !

Habe auch mal Kontakt mit Alphatechnik aufgenommen mal sehen was die dazu meinen....

Gruß :(:(
 
Fighter4fife

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Gixxer
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Falls du eine Strafe bekommen solltest, dann kannst du gleich danach die Firma deiner Drossel anklagen!
 
Ralph

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Racegixxer
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was italienisches
wende dich mal an SAM aus diesem Forum. Der kann dir bestimmt was sagen. Ich frage mich nur, was die Aussage der Fehlmessung in Verbindung mit dem schrägen Nummernschild soll?! Entweder haben die einen Wert oder nicht. Entsprechend können die vorgehen, oder auch nicht.

Die wirklich vorschriftsmässig gedrosselte 6er meines Sohnes ging mit mir und meinen 85kg gerade mal mit Ach und Krach die eingetragenen 169km/h. Mit dem Schmalhans von meinem Sohn 185 km/h. Allerdings per GPS und nicht Tacho gemessen. Tacho war gaaaaanz viel schneller ;) (tip)

Kläre mal, ob die eingetragenen 149km/h richtig sind. Das erscheint mir etwas zu wenig für eine gedrosselte Maschine. Vielleicht ist das falsch übertragen worden.
 
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Chris#369

Racegixxer
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häö? nicht wirklich!?

Sogar für die schräge von Kennzeichen hat Deutschland richtlinien :eek:
jau, ich mein das wären max. 30° zur/von der Fahrbahn aus. |\ so in etwa :D

zu den 34ps:

es gibt doch genug 34ps maschinen die an die 200 laut tacho laufen; Gaswegbegrenzer als auch "normale" Drossel.
Um jedoch erstma dorthinzukommen mit dem Gaswegbegrenzer dauerts ne Weile.

Dazu muss sich sagen, ich hatte selbst nie eine Maschine die gedrosselt wurde. Aber zwei Kollegen von mir.
Polizei in DE darf schätzen?! isses nicht nur in AT oder CH so :confused:

Was noch interessant wäre, wo es passierte, also Autobahn, Landstraße, Lange gerade?! wie auch immer, damit man sich bissl besser nen Bild machen kann.

edit: zu dem "Bild machen kann" ob du Geschwindigkeit überschritten hast, und um wieviel?! scheint ja wohl landstraße zu sein. Aber ich bin immernoch der Meinung, schätzen ist nen NoGo in DE.
 
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Coco

Kleingixxer
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meine fährt gedrosselt auch tacho 195, aber sollte es da nicht mit vorführen erledigt sein wenn die drossel doch verbaut ist. Gehen die Kosten für Gutachter und sowas nicht auf vater Staat wenn die grünen sich irren? :thumbs:
 
Rizla750

Rizla750

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Ich versteh das Vorgehen der Polizei nicht so ganz, warum suchen die ein Motorrad zum vergleichen? Du hast doch eine K8 die nur über den Gaszug gedrosselt ist, das kann man doch ganz schnell überprüfen ob die Drossel korrekt eingebaut ist.

Achja, KZ 30° stimmt, das kann auch ganz böse enden, ich kenne jemanden der deshalb mehrere tausend Euros zahlen musste weil es zu schräg war....
 
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Luzifer
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@coco: du hast recht! vor allem ist es möglich daraufhin die polizei anzuzeigen. kein scherz...und in diesem fall würde ich es auch machen! kostet dich keinen cent...am besten die anzeige direkt auf dem revier machen...
 
Reeko

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Racegixxer
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ab zum anwalt!

wo standen die denn genau (nur für den fall dass ich da auch mal langkomme :D)
 
Artox

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Gixxer
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Ja als ich jetzt eine Nacht drüber geschlafen habe ist mir das auch gekommen :(

Die haben mich nicht messen können da das Kennzeichen zu schief war. Daher haben sie das ja nur schätzen können. Aber das hat er nicht so gesagt und ich bin da gestern auch nicht drauf gekommen...war viel zu aufgeregt :o

Also das war eine 2 Spurige Landstraße es ging dazu noch den Berg hoch.
Was erlaubt war weiß ich gar nicht, davon hat er gar nichts gesagt da er davon gleich abgeschweift ist.

Die Vermutete Geschwindigkeit liegt über der Höchstgeschwindigkeit daher war dann der Verdacht da das ich was gedreht haben sollte...

Bloß ich habe nichts gedreht und sie fährt trotzdem schneller. Das habe ich gesagt sonst hätten die Sie mitgenommen.

Rechtsschutz habe ich ja....
 
Raiden

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Und was soll man dem Anwalt sagen?

Ich bekomme vielleicht ne Anzeige, weil ich vielleicht zu schnell war.

Ich würde warten was kommt. Dann kannste immer noch nen Anwalt aufsuchen, denn augenscheinlich haben sie ja mal nix gegen dich in der Hand, oder sehe ich das falsch?

Wenn sie nen Gutachten mit nem Vergleichmoped machen lassen, wissen sie höchstens das dieses Moped die eingetragene Vmax übersteigt. Ne Messung von deinem liegt doch aber weiterhin nicht vor.

Mal offtopic:

Ist das wirklich so schlimm wenn die Maschine schneller fährt als im Schein eingetragen? Ich bin nie gedrosselt gefahren, deshalb weiß ich das nicht. Die Maschinen sind doch nur in Leistung gedrosselt, was sich logischerweiße auf die Geschwindigkeit auswirkt.
Aber Vmax kann doch keine maßgebliche Größe für ne Anzeige sein. Wenn nen kleiner, leichter Biker draufsitzt wird ne andere Geschwindigkeit erzielt wie wenn ein großer dicker drauf sitzt... Ich kapiers nich :)
 
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Extremiac

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Bevor du hier den Tread unnötig in die Länge ziehst ... der einzige richtige Weg ist Anwalt.
 
Artox

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Gixxer
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Hier die Antwort von AT :)

der im Gutachten angegeben Wert bezieht sich auf die bauartbedingte Höchstgeschwindikeit gemäß der EG-Richtlinie 95/1. Hierbei werden eine Menge Anforderungen an die Prüfung gestellt. Einen Auszug daraus finden sie unten stehend. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit kann z.B. durch folgende Bedingungen nach oben abweichen:

> Leicher Fahrer
> Gefälle
> Rückenwind
> Windschatten
> abweichende Sitzposition zur 95/1 insbesondere "Rennhaltung" auf Sportmotorrädern. Dies führt zu einer signifikanten Änderung des Luftwiderstandes und kann somit zu erheblichen Abweichungen der erzielten Endgeschwindigkeit führen.

Auch bezieht sich die alpha Technik Umrüstung auf den serienmäßigen Rüstzustand des Fahrzeuges. Die Leistung kann nach oben durch die Verwendung von z.B. Sportluftfiltern und Sportauspuffanlagen abweichen. Daraus resultiert ebenfalls eine höhere bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Der Tacho eines Fahrzeuges zählt nie als gültiges Meßinstrument für die Ermittlung der Geschwindigkeit. Erstens eilen Tachos teilweise erheblich vor und zählen zweitens nicht zu kalibrierten, geschweide denn geeichten Meßinstrumenten.

__________________________________________________________________________________________________
Auszug Meßbedingungen 95/1/EG:
Die Masse des Fahrers muß 75 kg +/- 5 kg, seine Größe 1,75 m +/- 0,05 m betragen. Bei Kleinkrafträdern betragen die Toleranzen jedoch nur +/- 2 kg bzw. +/- 0,02 m.

Der Fahrer muß mit einer ihm passenden Kombination oder gleichwertiger Kleidung bekleidet sein. Er muß auf dem für den Fahrer vorgesehenen Sitz sitzen, die Füße auf den Pedalen oder Fußstützen und die Arme in normaler ausgestreckter Haltung haben. Bei Fahrzeugen, die mit sitzendem Fahrer eine Hoechstgeschwindigkeit von mehr als 120 km/h erreichen, muß der Fahrer die Ausrüstung haben und sich in der Haltung befinden, die vom Fahrzeughersteller empfohlen werden. Diese Haltung muss es dem Fahrer jedoch gestatten, das Fahrzeug während der gesamten Prüffahrt ständig unter Kontrolle zu halten. Die Haltung des Fahrers darf sich während der gesamten Prüfdauer nicht verändern

Fahrbahn:

darf in Längsrichtung keine größere Steigung als 1% und keine größere Schrägneigung als 3% aufweisen. Die Höhenunterschiede zwischen zwei beliebigen Punkten der Prüfbahn dürfen nicht größer als 1 m sein. Die Länge L der Meßbahn ist in Abhängigkeit von der Genauigkeit der zur Bestimmung der Zeit t für das Durchfahren der Meßstrecke angewandten Methode zu wählen, damit der Wert der tatsächlichen Geschwindigkeit mit einer Genauigkeit von +/- 1% bestimmt werden kann. Werden die Meßgeräte manuell bedient, so darf die Länge L der Meßbahn nicht geringer als 500 m sein. Wurde für die Meßbahn der Typ 2 gewählt, so müssen zur Bestimmung der Zeit t elektronische Meßgeräte benutzt werden.

ATMOSPHÄRISCHE BEDINGUNGEN

Luftdruck: 97 kPa +/- 6 kPa.

Temperatur: zwischen 278 und 308 K.

Relative Luftfeuchtigkeit: 30 bis 90%.

Maximale Windgeschwindigkeit: 3 m/s.

Kraftstoff und Schmiermittel müssen den Empfehlungen des Herstellers entsprechen. Um den Einfluß von Steigung/ Gefälle und Windgeschwindigkeit zu kompensieren, ist die Meßstrecke in beiden Richtungen zu durchfahren. Anschließend ist eine Mittelwertbildung der gemessenen Geschwindigkeiten durchzuführen.

_Wie Sie sehen ist es nicht möglich "mal schnell" die Überprüfung der bauartbedingeten Höchstgeschwindigkeit durchzuführen.

___________________________________________________________________________________________________________________________________

Die von Ihnen beschrieben Umstände lassen Zweifel an der Richtigkeit der Ihnen entgegen gebrachten Vorwürfe aufkommen.

> Wie wurde die Geschwindigkeit der Ihnen vorgeworfenen 180 km/h gemessen? Sind die dafür verwendeten Meßmittel richtig kalibriert und wurde eine geeignete Meßmethode verwendet - haben Sie sich während der Fahrt in einer normalen Körperhaltung oder "Rennhaltung" befunden?

>Wurde auf einer Meßstrecke geprüft, die die oben genannten Kriterien erfüllt?

>Wenn eine Überprüfung stattfinden sollte, so kann dies nur an Ihrem Motorrad vorgenommen werden und in keinem Fall an einem anderen Motorrad (Vergleichsmotorrad).


Habe meinen Händler auch noch die Drossel anschauen lassen und fahren lassen - alles ok..

Ich werde jetzt mal abwarten und noch keinen Anwalt einschalten.
Ein Gutachter hat mir nämlich gesagt bei so einem Tatvorwurf MUSS das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Da das nicht gemacht wurde, wurde das Beweißmaterial aus den Händen gegeben. Somit muss ich nichts befürchten da die Polizei nichts in der Hand hat !

Ich werde berichten falls etwas auf mich zukommt ; )

Schönes WE und danke für Eure Meinungen
 
S

Sam

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keine Panik.

Was soll den die Messung an einem Vergleichsfahrzeug bei durch den Polizisten ohne technische Hilfsmittel vorgenommenen Schätzung bringen?

Entscheidend ist im Übrigen nicht die Geschwindigkeit sondern die Nennleistung, die das KRAD hat.

Gibt es bereits ein Aktenzeichen zu dem Vorgang? Ich vermute eher nicht.

Also abwarten bis was kommt und bis dahin keine Aussage gegenüber der Polizei oder Dritten. Auch nicht, wenn du telefonisch gebeten wirst aufs Revier zu kommen um die Sache zu klären.

Anwalt einschalten, Akteneinsicht beantragen und dann erstmal schauen, was in selbiger steht.

Danach ist immer noch Gelegenheit der Verwaltungsbehörde den Sachverhalt darzulegen.
Die Polizei kann dies sowieso nicht entscheiden.
 
Arlen Ness

Arlen Ness

Racegixxer
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ich kann nur immer weiter mit dem kopf schütteln wenn ich lese wie unerfahren die polizei auf das volk losgelassen wird, mit keiner ahnung und/oder papier wo nachzulesen wäre was den richtlinien entspricht wird direkt erstmal ein verfahren eröffnet was im nachhinein völlig unnötig war sowas ist zum mäusemelken...

all die aufgebrachte zeit und geduld für unwissenheit eines beamten ist für mich nicht nachvollziehbar, am besten wäre fast schon nach dem vorwurf wenn sich herausstellt das es alles normgerecht ist den beamten zu verklagen etc für seine dumm****
ich meine nur weil sich ein paar wenige gegen die richtlinien widersetzen heißt es ja nicht das alle es machen und die die fair unterwegs sind bekommen sowas aufgebrummt

nur weil jemand was nicht kennt heißt es nicht direkt das es auch falsch ist !!!

so zum rat:warte auf die post ab (aktenzeichen) jenachdem was drin steht nimm dir einen anwalt und lass dich beraten er wird wissen was zu tun ist vorallem kennt er sich auch mit den regeln aus und kann es nachweisen
deswegen erstmal zurücklehnen und füße hochlegen aber trotzdem find ich deren verhalten von den grünen daneben
 
Artox

Artox

Gixxer
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Die Messung bringt nichts da ja nicht gemessen werden konnte.

Die Polizei hat nur meine Aussage gegen mich. Sonst hätte sie mein Bike beschlagnahmt.

"Das Krad fährt 200. Fahrer hat nichts dran verändert alles Original"

Durch das schreiben von Alphatechnik kann ich aber belegen das das möglich ist ohne technisch was zu verändern am Motorrad !

Und ja ich weiß es war blöd so eine Aussage zu machen.
Aber dafür war ich zu aufgeregt und beschlagnahmen lassen wollte ich auf jeden fall nicht. Da ich weiß das ich nichts verändert habe....

Also habe noch keine Post bekommen, falls du das meinst mit Aktenzeichen.


keine Panik.

Was soll den die Messung an einem Vergleichsfahrzeug bei durch den Polizisten ohne technische Hilfsmittel vorgenommenen Schätzung bringen?

Entscheidend ist im Übrigen nicht die Geschwindigkeit sondern die Nennleistung, die das KRAD hat.

Gibt es bereits ein Aktenzeichen zu dem Vorgang? Ich vermute eher nicht.

Also abwarten bis was kommt und bis dahin keine Aussage gegenüber der Polizei oder Dritten. Auch nicht, wenn du telefonisch gebeten wirst aufs Revier zu kommen um die Sache zu klären.

Anwalt einschalten, Akteneinsicht beantragen und dann erstmal schauen, was in selbiger steht.

Danach ist immer noch Gelegenheit der Verwaltungsbehörde den Sachverhalt darzulegen.
Die Polizei kann dies sowieso nicht entscheiden.
 
Reeko

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Racegixxer
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Also das war eine 2 Spurige Landstraße es ging dazu noch den Berg hoch.
Was erlaubt war weiß ich gar nicht, davon hat er gar nichts gesagt da er davon gleich abgeschweift ist.
2-spurige landstraßen gibts um karlsruhe herum viele, gehts ein bisschen genauer?

ansonsten sollte es ja keine weiteren probleme für dich geben, eine drosselmanipulation ist ja keine grosse sache und bei dir sicher nicht der fall :rolleyes:
 
G

gixxer1006

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also meine ist au 205 mit 34 ps gelaufen hab nie probleme gehabt hab die selbe
 
Private Joker

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was machst du dir eigentlich nen kopp??

in deutschland gelten schätzungen nicht! wir sind hier nicht in italien!

sie können dir ja nicht mal nachweisen ob du nicht vielleicht doch nur 60 km/h gefahren bist.
die 180 sind aus der luft gegriffen.

denke, dass du nicht einmal mehr post bekommen wirst.
 
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