vr4ever
Kleingixxer
Themenstarter
DB Eater Frage...
Nabend zusammen,
bin jetzt ca. 20 BEtiräge in X Foren durchgegangen und habe aber immer noch eine Frage die mir nicht direkt beantwortet werden konnte, und bevor ich Montag mal bei unserer Polizei anrufe und dort nochmal nachfrage wie die Handhabe ist wollte ich mal eure meinung dazu wissen.
Das Fahren ohne Eater wird ja nach wie vor mit Strafe geahndet. ( erlöschen der betriebserlaubnis)
Aber was ist bei meinem Fall ?
Ich habe mein Bike ja so wie es ist gekauft vom Händler ( original bis auf eben den BOS endtopf)
Bei dem Bos ist ja auch der eater verbaut, jedoch als ich ihn letztens mal ausgebaut hatte weil ich mir anschauen wollte wie son teil eigentlich aussieht ist mir aufgefallen das das ende ja offen ist.... okay dachte ich und habe nachgeforscht ob das so muss.... ergebniss: Die von BOS sind hinten offen.
HAbe mir dieses Rohr dann eine ganze weile genaustens angeschaut und dabei ist mir aufgefallen das er hinten wenn man ganz genau hinschaut meinen könnte das dort ein stückchen fehlt !! ( abgesägt und sehr gut verschliffen) HAbe mal in der BEtriebserlaubnis nachgeschaut und keine angaben über die länge des eaters gefunden......
mhm was ist das jetzt wenn ich angehalten werde und die mich kontrollieren und festellen WÜRDEN das der eater gekürzt wurde ?
Laut der Stvzo ist es nur erlöschen der BEtriebserlaubnis wenn es zu einer gefährdung führt( hier ausgeschlossen beim auspuff) oder ich willentlich/vorsätzlich diese veränderung des Geräuschverhaltens herbeigeführt habe. ( hab ich aber eben nicht!)
tja ... was meint ihr dazu ? Also leise ist der Pott nicht grad aber ich weiss leider nicht wie laut er wirklich mit dem eater ist. ( wobei gefühlsmässig würd ich trotzdem noch sagen das ist voll im rahmen )
Zumindest dürfte es selbst im Fall einer Kontrolle in diesem fall nur 25€ + mängelkarte geben. Denn der § 19STVZO ist immer noch nicht im §69 Ordnungswiedrigkeiten aufgeführt und kann so nicht geahndet werden.
Nochmal zur erinnerung .. ich bin selbst Fahrlehrer und habe die GEsetze hier liegen und musste sie bis ins FF studieren ..... aber dies ist wieder ein Klassischer fall von planlosigkeit.
Nabend zusammen,
bin jetzt ca. 20 BEtiräge in X Foren durchgegangen und habe aber immer noch eine Frage die mir nicht direkt beantwortet werden konnte, und bevor ich Montag mal bei unserer Polizei anrufe und dort nochmal nachfrage wie die Handhabe ist wollte ich mal eure meinung dazu wissen.
Das Fahren ohne Eater wird ja nach wie vor mit Strafe geahndet. ( erlöschen der betriebserlaubnis)
Aber was ist bei meinem Fall ?
Ich habe mein Bike ja so wie es ist gekauft vom Händler ( original bis auf eben den BOS endtopf)
Bei dem Bos ist ja auch der eater verbaut, jedoch als ich ihn letztens mal ausgebaut hatte weil ich mir anschauen wollte wie son teil eigentlich aussieht ist mir aufgefallen das das ende ja offen ist.... okay dachte ich und habe nachgeforscht ob das so muss.... ergebniss: Die von BOS sind hinten offen.
HAbe mir dieses Rohr dann eine ganze weile genaustens angeschaut und dabei ist mir aufgefallen das er hinten wenn man ganz genau hinschaut meinen könnte das dort ein stückchen fehlt !! ( abgesägt und sehr gut verschliffen) HAbe mal in der BEtriebserlaubnis nachgeschaut und keine angaben über die länge des eaters gefunden......
mhm was ist das jetzt wenn ich angehalten werde und die mich kontrollieren und festellen WÜRDEN das der eater gekürzt wurde ?
Laut der Stvzo ist es nur erlöschen der BEtriebserlaubnis wenn es zu einer gefährdung führt( hier ausgeschlossen beim auspuff) oder ich willentlich/vorsätzlich diese veränderung des Geräuschverhaltens herbeigeführt habe. ( hab ich aber eben nicht!)
tja ... was meint ihr dazu ? Also leise ist der Pott nicht grad aber ich weiss leider nicht wie laut er wirklich mit dem eater ist. ( wobei gefühlsmässig würd ich trotzdem noch sagen das ist voll im rahmen )
Zumindest dürfte es selbst im Fall einer Kontrolle in diesem fall nur 25€ + mängelkarte geben. Denn der § 19STVZO ist immer noch nicht im §69 Ordnungswiedrigkeiten aufgeführt und kann so nicht geahndet werden.
Nochmal zur erinnerung .. ich bin selbst Fahrlehrer und habe die GEsetze hier liegen und musste sie bis ins FF studieren ..... aber dies ist wieder ein Klassischer fall von planlosigkeit.