Autounfall ohne Schuld

Diskutiere Autounfall ohne Schuld im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; moin gemeinde, meiner besseren hälfte ist vor 10 tagen eine junge frau seitlich ins heck gefahren. dabei sind rückleuchte, seitenwand und...
Oleg

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moin gemeinde,

meiner besseren hälfte ist vor 10 tagen eine junge frau seitlich ins heck gefahren. dabei sind rückleuchte, seitenwand und stoßstange beschädigt worden. die stoßstange ist nur noch ca. 8 cm vom hinterrad entfernt und man hat uns gesagt, dass das auto nicht mehr im öffentlichen straßenverkehr bewegt werden darf. wir haben in den letzten tagen diverse male mit dem versicherungsvertreter aus kiel telefoniert und heute herausgefunden, dass die schadensmeldung erst heute an die zentrale der gegnerischen versicherung gemeldet worden ist. nun meine eigentliche frage. das auto stand in den letzten 10 tage bei unserer werkstatt. können wir nun ab dem tage des unfalls nutzungsausfall beantragen??? danke für eine schnelle hilfe.

gruß

oleg
 
K

Kralle

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habt ihr einen Polizeibefund bei dem die Frau als Schuldige geklärt ist?

Warum habt ihr euch dann nicht direkt am ersten Tag von eurer Werkstatt einen Leihwagen geben lassen?
Mit dem Befund der Polizei hat die Versicherung von ihr zu zahlen. Ab dem ersten Tag. Das ist meine Erfahrung, als mir mal einer reingefahren ist.
 
Hannibal19xx

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Die Polizei klärt nicht, wer schuld ist!
Mein Rat, nachdem ich nun 3 Unfälle hatte, wo mir jmd. ins Auto ist...
1x hab ich's ohne Anwalt gemacht und wurde ständig vertröstet. 2x mit Anwalt und alles ist stressfrei.

Der Anwalt wird dir gezahlt und kann das Maximum raushandeln, somit würde ich dir dazu raten!

Nutzungsausfall gibt es "nur" für die Reparaturdauer!
 
Oleg

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habt ihr einen Polizeibefund bei dem die Frau als Schuldige geklärt ist?

Warum habt ihr euch dann nicht direkt am ersten Tag von eurer Werkstatt einen Leihwagen geben lassen?
Mit dem Befund der Polizei hat die Versicherung von ihr zu zahlen. Ab dem ersten Tag. Das ist meine Erfahrung, als mir mal einer reingefahren ist.
kurz nach dem unfall kam der adac vorbei und die gute frau hat ihre schuld eingestanden. zeugen hat meine bessere hälfte auch. die grünen waren auch vor ort, haben aber nichts aufgenommen. mit dem leihwagen ist es so eine sache. meine frau wird mitgenommen und kann das geld für den nutzungsausfall gut gebrauchen.


Edit (autom. Beitragszusammenf?hrung):

Die Polizei klärt nicht, wer schuld ist!
Mein Rat, nachdem ich nun 3 Unfälle hatte, wo mir jmd. ins Auto ist...
1x hab ich's ohne Anwalt gemacht und wurde ständig vertröstet. 2x mit Anwalt und alles ist stressfrei.

Der Anwalt wird dir gezahlt und kann das Maximum raushandeln, somit würde ich dir dazu raten!

Nutzungsausfall gibt es "nur" für die Reparaturdauer!
gibt es das geld wirklich nurfür die reparaturdauer??? der wagen ist nicht mehr verkehrstüchtig und an der schleppenden vorgehensweise ist nur die generische versicherung schuld. warum sollen wir das ausbaden müssen?
 
Hoffimaster

Hoffimaster

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Aufgrund der vielem Abzockerei hat sich diesbezüglich einiges geändert bzw die Versicherungen versuchen Ihren "Ermessensspielraum" mehr auszuschöpfen.
Von daher kann ich dem nur beipflichten sich nen Anwalt zu nehmen der weiß was die Versicherung zahlen muß und was nicht.
Von sich aus werden die nicht alles zahlen sondern nur das Minnimum was sie müssen.
Wenn Du volle Entschädigung haben willst und sicher sein möchtest dann geh zu Anwalt wie gesagt den müsst Ihr in dem Fall ja noch nicht mal zahlen.
Gruss Hoffi
 
Raiden

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Zur Schadensersatzregulierung empfehlt es sich eigentlich immer einen Anwalt aufzusuchen.

Und Haniball hat recht, die Polizei nimmt den Unfall auf, klärt aber nicht wer Schuld hat. Dazu ist sie garnicht befugt.

Ihr habt für die Dauer der Instandsetzung Anspruch auf einen Mietwagen. Wenn ihr darauf verzichtet eben Anspruch auf Nutzungsausfall. Soweit ich weiß, entweder oder. Beides wäre unsinnig!
 
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Yoschi

Yoschi

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Also meine erfahrung mit unfällen sieht so aus das ich immer einen Anwalt hatte (3 mal) das zuerst.
Ich habe ab dem tag des unfalles nutzungsausfall bekommen,
denn die Autos wahren nicht mehr fahrtüchtig!
Wenn das Auto noch fahrtüchtig ist,
dann ist der nutzungs ausfall nur über die Dauer
des Werkstattaufenthaltes zu berechnen!

MFG Yoschi

P.s.: Viel Glück und Erfolg bei der weiteren abwicklung.

*EDIT*
Soweit ich weiß, entweder oder. Beides wäre unsinnig!
Das stimmt ganz genau so Mitwagen oder Kohle.
 
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Sam

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anwalt einschalten. in deinem fall werden die kosten voraussichtlich sowieso vollständig im rahmen des schadenersatzes von der ggn. versicherung bezahlt.

Siehe auch: Unfallregulierung
 
Oleg

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sie haben, bis auf 2 tage, alles gezahlt!
 
Oleg

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nein, haben nur den anwalt als theoretisches druckmittel verwendet.
 
Hannibal19xx

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Dann ist es doch wenigstens finanziell einigermaßen zufriedenstellend abgelaufen...?!

Eigenen Gutachter denn genommen?
 
Oleg

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nein, die versicherung hat uns ihren aufgedrückt und dieser hat den schaden sehr gut bewertet. wir sind zwar rechtsschutz versichert, wollten aber unnötigen ärger vermeiden und haben nur 3 mails geschrieben (mit anbagen von § ...). hat wohl eindruckt gemacht :-)!
 
Hannibal19xx

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Wenn du zufrieden warst...ist ja die Hauptsache!
Ich hab mir nen eigenen genommen und einen Anwalt und die Versicherung hat mein Gutachten überprüfen lassen (ohne das Auto nur einmal gesehen zuhaben) und hat ca. 20% abgezogen, weil die Werkstatt, welche in Ihrem Gutachten als Grundlage genommen wurde, günstiger war/ist...:eek:

Naja, was soll`s...
 
Luigi

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GSX-R 1000 K3 -verkauft aufgrund zu wenig Zeit :(
Wenn man alles in der Fachwerkstatt reparieren lässt, spielt des Gutachten sowieso kaum ne Rolle, da werden sowieso die tatsächlich anfallenden Kosten übernommen.
Wichtig ists, wenn man net alles reparieren lässt, weil man dann ja des Geld ausbezahlt bekommt.

Meiner Erfahrung nach lohnt sich n Anwalt aber immer, da man ohne nur schwierig bzw nur bei Einräumen des Unfallgegners seiner vollen Schuld an Sachen wie Leihwagen oder vollem Nutzungsausfall kommt, grad wenn man sich selber net so auskennt. Hab in der Hinsicht bisher nur mit der Allianz gute Erfahrungen gemacht, krasses Gegenbeispiel wäre die HUK...

Aber wenns gut rausglaufen ist passts ja, des is des wichtigste
 
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Sam

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hmm, gutachten vom gegner erstellen lassen halte ich eigentlich nix davon. aber wenn du mit dem gezahlten betrag zufrieden bist se´is drum.
 
Hannibal19xx

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@Sam, wie siehst das denn mit dem Abzug der gegenerischen Versicherung in meinem Fall?
 
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Sam

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Der Geschädigte ist berechtigt sein Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Die Preise der Fachwerkstatt kann der Geschädigte auch dann in Ansatz bringen, wenn er sein Fahrzeug gar nicht repariert und nur (fiktiv) nach Gutachten abrechnet.

Die Gegenansicht vertritt die Auffassung, der Geschädigte muss sich auf eine freie Werkstatt verweisen lassen (daher die 20% Abzug).

Die Frage des Ansatz des Tarifs einer freien Werkstatt ist in der Rechtsprechung höchst umstritten. In den entsprechenden Fachmedien lese ich fast wöchentlich ein neues Urteil zu den Themen.

Hier muss geschaut werden, wie die örtlichen Amtsgerichte den Fall bewerten und entsprechend argumentiert werden.
Meiner Meinung nach sollte auch das Fahrzeugalter berücksichtigt werden. Es sollte auch berücksichtigt werden, wo das Fahrzeug bisher in Reparatur war. Läuft noch eine Garantie für das Fahrzeug ist zu berücksichtigen, ob diese durch die Reparatur beeinträchtigt wird.
 
Hannibal19xx

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Danke für deine Einschätzung!
Ich kann mit dem Geld leben, passt schon!
 
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