G
Gabs
Pocketbiker
Themenstarter
Hey Leuts,
bin eigentlich was StVO angeht sehr firm. Folgendes Problem stellt sich mir allerdings (siehe Skizze im Anhang):
Da bei Straße d eine Baustelle ist und viel Bauschutt und Dreck ist, fahre ich über Straße c und a zu meinem Ziel in Straße b. Das Problem für einige Anwohner erstreckt sich darin, dass ich über Straße a fahre. Straße a ist vom Charakter her eine richtige Straße mit eigenem Straßennamen. Der Mittelteil ist abgegrenzt durch je 2 Poller. Bis zu den Pollern gilt quasi die 30er Zone und bis dorthin sind auch Parkbuchten, der Teil der Straße wird also von Autos befahren. Als Zweiradfahrer kommt man natürlich unproblematisch da durch. Es gibt in diesem Bereich weder einen abgesenkten Bordstein noch Markierungen oder andersfarbige Pflastersteine, die implizieren, dass dort keine Durchfahrt stattfinden darf. Weder finde ich im Internet noch in der StVO eine Regelung für solche Poller. Die Poller sind selbst abmontierbar und auch nicht rot-weiß gekennzeichnet. Ich sehe es daher, dass ich einfach den Vorteil habe und da durchfahren kann, weil ich durchpasse. Autos könnten auch durchfahren, sofern sie die Poller abnehmen. Ausdrücklich: es gibt keine weiteren Schilder oder Hinweise auf ein Durchfahrtsverbot (Zeichen 250, 255 oder 256).
Wie seht ihr die Rechtslage? Wäre nicht schlecht, wenn jemand verkehrs- und verwaltungsrechtlich so firm ist, mir die Frage beantworten zu können, ohne großartige Vermutungen.
Gruß,
Gabs
bin eigentlich was StVO angeht sehr firm. Folgendes Problem stellt sich mir allerdings (siehe Skizze im Anhang):
Da bei Straße d eine Baustelle ist und viel Bauschutt und Dreck ist, fahre ich über Straße c und a zu meinem Ziel in Straße b. Das Problem für einige Anwohner erstreckt sich darin, dass ich über Straße a fahre. Straße a ist vom Charakter her eine richtige Straße mit eigenem Straßennamen. Der Mittelteil ist abgegrenzt durch je 2 Poller. Bis zu den Pollern gilt quasi die 30er Zone und bis dorthin sind auch Parkbuchten, der Teil der Straße wird also von Autos befahren. Als Zweiradfahrer kommt man natürlich unproblematisch da durch. Es gibt in diesem Bereich weder einen abgesenkten Bordstein noch Markierungen oder andersfarbige Pflastersteine, die implizieren, dass dort keine Durchfahrt stattfinden darf. Weder finde ich im Internet noch in der StVO eine Regelung für solche Poller. Die Poller sind selbst abmontierbar und auch nicht rot-weiß gekennzeichnet. Ich sehe es daher, dass ich einfach den Vorteil habe und da durchfahren kann, weil ich durchpasse. Autos könnten auch durchfahren, sofern sie die Poller abnehmen. Ausdrücklich: es gibt keine weiteren Schilder oder Hinweise auf ein Durchfahrtsverbot (Zeichen 250, 255 oder 256).
Wie seht ihr die Rechtslage? Wäre nicht schlecht, wenn jemand verkehrs- und verwaltungsrechtlich so firm ist, mir die Frage beantworten zu können, ohne großartige Vermutungen.

Gruß,
Gabs
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