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Nitro Chris
Legendärergixxer
Themenstarter
Ein Motorrad, das einen Kat besitzt, die Euro 2 - Norm erfüllt und vor dem 18.05.2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat, darf mit einem Nachrüstschalldämpfer ohne Kat ausgestattet werden.
Die Voraussetzung hierfür ist:
der neue Schalldämpfer muss dieselben Abgaswerte einhalten wie das Original "in der Praxis gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht"
Es darf auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden (angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent)
Das ist für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff möglich.
Das Homologisierungsdatum findet ihr auf euren Fahrzeugschein wenn es der neue ist unter der " 6 " auf der Rückseite auch als " Datum zu K " .
Die Voraussetzung hierfür ist:
der neue Schalldämpfer muss dieselben Abgaswerte einhalten wie das Original "in der Praxis gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht"
Es darf auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden (angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent)
Das ist für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff möglich.
Das Homologisierungsdatum findet ihr auf euren Fahrzeugschein wenn es der neue ist unter der " 6 " auf der Rückseite auch als " Datum zu K " .
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