K
Keule85
Gast
Hey!
Ich habe meine neue Maschine vor einer Woche zugelassen und auf der Zulassungsstelle gleich ein mit Siegeln beklebtes Nummernschild bekommen.
Zu dem Zeitpunkt waren noch keine Bohrlöcher drin.
Da ich ein Saisonkennzeichen habe und die Abmaße 180 x 200 sind, ist es zurückblickend gesehen unmöglich gewesen nicht durch das Landessiegel zu bohren.
Zumindest nicht unter der Verwendung dieses Kennzeichenhalters (und unter der Tatsache des symmetrsichen Anbringens des Schildes): http://www.tecbike.de/Suzuki/600-750-ccm/GSX-R-750-600-2011-2014/Kennzeichenhalter-f-Suzuki-GSX-R-750-GSX-R-600-IQ-PRO-SERIE.html
Hier seht ihr das ganze Bild des Schreckens:

Normalerweise hätte ich mir um diese Angelegenheit gar keinen Kopf gemacht, hätte nicht mein Onkel behauptet man solle das Vermeiden.
Jetzt hab ich natürlich erstmal gegoogelt und dies und das gelesen - aber keinen eindeutig beschriebenen Gesetzesparagraphen, der diesen Sachverhalt vorschreibt.
Vlt wisst Ihr ja wie sich das verhält ?!
Ich habe meine neue Maschine vor einer Woche zugelassen und auf der Zulassungsstelle gleich ein mit Siegeln beklebtes Nummernschild bekommen.
Zu dem Zeitpunkt waren noch keine Bohrlöcher drin.
Da ich ein Saisonkennzeichen habe und die Abmaße 180 x 200 sind, ist es zurückblickend gesehen unmöglich gewesen nicht durch das Landessiegel zu bohren.
Zumindest nicht unter der Verwendung dieses Kennzeichenhalters (und unter der Tatsache des symmetrsichen Anbringens des Schildes): http://www.tecbike.de/Suzuki/600-750-ccm/GSX-R-750-600-2011-2014/Kennzeichenhalter-f-Suzuki-GSX-R-750-GSX-R-600-IQ-PRO-SERIE.html
Hier seht ihr das ganze Bild des Schreckens:

Normalerweise hätte ich mir um diese Angelegenheit gar keinen Kopf gemacht, hätte nicht mein Onkel behauptet man solle das Vermeiden.
Jetzt hab ich natürlich erstmal gegoogelt und dies und das gelesen - aber keinen eindeutig beschriebenen Gesetzesparagraphen, der diesen Sachverhalt vorschreibt.
Vlt wisst Ihr ja wie sich das verhält ?!
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