
rostacs
Racegixxer
Themenstarter
grad diese liste gefunden, ist meiner meinung nach ne schöne übersicht, wenn man sich mal wieder nicht sicher ist was man einfach so anbauen darf.
wär schön wenn jemand vom team das ganze oben verankern könnte.
Quelle: http://www.motorradonline.de/de/motorraeder/rat-und-tat/grundlagen-tuev-untersuchung-abgaspruefung-umbauten/373730?seite=2
Eintragungspflichtig
= Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen
Bremsarmatur
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeitsbehälter
Bremshebel
Bremsleitungen
Bremspedal
Bremspumpe
Bremsscheibe
Bremszange
Cockpitverkleidung
Fahrwerkshöherlegung
Fahrwerkstieferlegung
Federbein(e)
Felgen
Fußrastenanlage
Gabel
Gabelbrücke
Gabelfedern
Gabelstabilisator
Getriebeabstufung
Hauptbremszylinder
Hauptständer
Heckhöherlegung
Hecktieferlegung
Heckverkleidung
Hinterradabdeckung
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
Kotflügel
Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)
Lampenmaske
Lenker
Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)
Lenker-Klemmböcke (Riser)
Lenkungsdämpfer
Luftfilter
Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
Luftfilterkasten
Reifen (bei Dimensionsänderung)
Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
Schwinge
Seitenständer
Sekundär-Übersetzung
Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
Soziushaltegriffe
Tachometer
Tank
Vergaser
Vergaser-Bedüsung
Verkleidung
Verkleidungskiel
Verkleidungsscheibe
Bauartgenehmigung eintragungspflichtig
Anhängerkupplung
Eintragungspflichtig per Einzelabnahme
Heckrahmen kürzen
Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigem)
Eintragungsfrei
= Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie
Bordsteckdose
Drehzahlmesser
Gabelprotektoren
Gaszug
Gehäusedeckel
Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
Griffgummis
Handschalen/-protektoren
Heizgriffe
Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
Kickstarter
Kühlwasserschläuche
Kupplungsarmatur
Kupplungsflüssigkeits-behälter
Kupplungshebel
Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
Motorschutzwanne
Navigationsgerät
Öltemperatur-Direktmesser
Rahmen lackieren
Rahmenschützer/Sturzpads
Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
Warnblinkanlage
Zündkerzen (müssen Spezifika*tionen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Bauartengenehmigung Eintragungsfrei
=Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen.
Blinker
Glühlampen
Hupe
Kennzeichenbeleuchtung
Miniblinker
Nebelscheinwerfer
Rücklicht
Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
Scheinwerfer
Spiegel
Zusatzscheinwerfer
Sonderfälle
Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.
Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitung-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kennzeichenhalter
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung
EG-BE erforderlich
Schalldämpfer
KAT-Problematik: Müssen Nachrüstdämpfer mit EG-BE einen Kat besitzen, wenn auch der Serientopf einen aufweist?
Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstdämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der HU der für das Motorrad (vom Hersteller) vorgegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht. Zumindest sollten zwischenzeitlich alle Überwachungsvereine entsprechend instruiert worden sein.
wär schön wenn jemand vom team das ganze oben verankern könnte.
Quelle: http://www.motorradonline.de/de/motorraeder/rat-und-tat/grundlagen-tuev-untersuchung-abgaspruefung-umbauten/373730?seite=2
Eintragungspflichtig
= Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen
Bremsarmatur
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeitsbehälter
Bremshebel
Bremsleitungen
Bremspedal
Bremspumpe
Bremsscheibe
Bremszange
Cockpitverkleidung
Fahrwerkshöherlegung
Fahrwerkstieferlegung
Federbein(e)
Felgen
Fußrastenanlage
Gabel
Gabelbrücke
Gabelfedern
Gabelstabilisator
Getriebeabstufung
Hauptbremszylinder
Hauptständer
Heckhöherlegung
Hecktieferlegung
Heckverkleidung
Hinterradabdeckung
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
Kotflügel
Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)
Lampenmaske
Lenker
Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)
Lenker-Klemmböcke (Riser)
Lenkungsdämpfer
Luftfilter
Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
Luftfilterkasten
Reifen (bei Dimensionsänderung)
Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
Schwinge
Seitenständer
Sekundär-Übersetzung
Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
Soziushaltegriffe
Tachometer
Tank
Vergaser
Vergaser-Bedüsung
Verkleidung
Verkleidungskiel
Verkleidungsscheibe
Bauartgenehmigung eintragungspflichtig
Anhängerkupplung
Eintragungspflichtig per Einzelabnahme
Heckrahmen kürzen
Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigem)
Eintragungsfrei
= Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie
Bordsteckdose
Drehzahlmesser
Gabelprotektoren
Gaszug
Gehäusedeckel
Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
Griffgummis
Handschalen/-protektoren
Heizgriffe
Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
Kickstarter
Kühlwasserschläuche
Kupplungsarmatur
Kupplungsflüssigkeits-behälter
Kupplungshebel
Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
Motorschutzwanne
Navigationsgerät
Öltemperatur-Direktmesser
Rahmen lackieren
Rahmenschützer/Sturzpads
Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
Warnblinkanlage
Zündkerzen (müssen Spezifika*tionen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Bauartengenehmigung Eintragungsfrei
=Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen.
Blinker
Glühlampen
Hupe
Kennzeichenbeleuchtung
Miniblinker
Nebelscheinwerfer
Rücklicht
Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
Scheinwerfer
Spiegel
Zusatzscheinwerfer
Sonderfälle
Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.
Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitung-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kennzeichenhalter
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung
EG-BE erforderlich
Schalldämpfer
KAT-Problematik: Müssen Nachrüstdämpfer mit EG-BE einen Kat besitzen, wenn auch der Serientopf einen aufweist?
Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstdämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der HU der für das Motorrad (vom Hersteller) vorgegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht. Zumindest sollten zwischenzeitlich alle Überwachungsvereine entsprechend instruiert worden sein.