Motorradfehlkauf! - Hilfe

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Herz0g

Kleingixxer
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Hallo Community,

Ich hab das Gefühl in meinem Leben gehts momentan ein bisschen bergab. Habe jetzt kürzlich mein Auto verkauft und mir am Donnerstag von dem Erlös eine 750er K2 zugelegt.
Nachdem ich das Motorrad 150km nachhausegefahren habe, bin ich mal zur Werkstatt, weil ich Öl an einer Stelle gesehen habe, wo keins hätte sein sollen und ich die Quelle nicht finden konnte. Als ich da war habe ich beiläufig noch erwähnt, dass ich im 6. Gang beim niedertourigen fahren ein helles Sirren bemerkt habe. Also hat sich ein Mechaniker aus der Werkstatt aufs Bike gesetzt und ne Runde gedreht.
Kam nach 10min. wieder und hat mir nen Getriebeschaden diagnostioziert, dessen Reparatur mich weit über 1k€ kosten würde.
Der Mann aus der Werkstatt hat mir zugesichert, dass der Schaden nicht erst 100km alt sein kann, da es laut ihm ziemlich laut ist. Für mich als Laien war es nur ein kleines Sirren im 6. Gang, habe es natürlich bei der Probefahrt auch bemerkt und den Verkäufer drauf angesprochen, der es aber darauf schob, dass die Maschine jetzt ein 3/4 Jahr stand.

Habe nun mit ihm wegen Rücknahme gesprochen, da er ja quasi ein kaputtes Fahrzeug verkauft hat. Wir reden ja hier nicht von einem Verschleissteil. Dagegen weigert er sich jedoch strikt.

Nun meine Frage an euch, kann ich irgendetwas tun? Seht ihr Chancen für mich vor Gericht?
Bin am Boden,

Gruß
 
zaME

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Großgixxer
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Erster Schritt:

Anwalt

Wenn der Schaden bekannt war, hast du gute Chancen
geht dann in den Bereich arglistiger Täuschung
 
lupus

lupus

Supergixxer
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Bist du adac mitglied? Deren rechtsschutz ist nämlich super
 
AndreBLN

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Supergixxer
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Wie deine Chancen vor Gericht aussehen könnten, kann dir nur ein Anwalt in dem Fachgebiet sagen. Also zum Anwalt musst du so oder so. Hoffe du hast eine Rechtschutz-Versicherung.
Ich denke es wird nicht ganz so leicht dem Verkäufer etwas anzuhängen wie "Arglistige Täuschung", denn dazu muss man ihm erstmal beweisen das er den GENAUEN Schaden kannte und er ihn vorsätzlich verschwiegen hat. Was hier wahrscheinlich nicht der Fall ist, da der Verkäufer ja auch nur Vermutungen aufgestellt hat, woran das liegen kann.
Könnte eventuell schlecht für dich ausgehen, da ihr ja über den "Schaden" gesprochen habt. Also ihr habt ja drüber geredet. Und dem Typen jetzt anzukreiden, dass er vorsätzlich einen Getriebeschaden verheimlicht hat halte ich persönlich für schwierig.
Aber das ist nur meine Meinung. Da kann dir nur nen Fachanwalt helfen.

Desweiteren würde ich mir noch eine zweite Meinung einholen. Finde es ein bisschen gewagt, nur durch eine 10 min. Testfahrt genau zu wissen was kaputt ist.
Aber vielleicht ist der Mechaniker wirklich so Erfahren und hört und spürt so etwas ;)
 
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Herz0g

Kleingixxer
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Danke für die Antworten.
Ich bin adac Mitglied und werde mich jetzt mal erkundigen, was in die Richtung geht.

würde gern weitere Meinungen und Einschätzungen hören.
 
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Regenbogen

Racegixxer
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Steht da folgender Spruch drin: „…Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt
und Probe gefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. … „ ?
 
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Herz0g

Kleingixxer
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Steht da folgender Spruch drin: „…Das Motorrad wird in dem Zustand wie besichtigt
und Probe gefahren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. … „ ?
nichts der gleichen.

das einzige, was mein Problem einschliessen könnte ist folgendes:

Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder eine anders lautendeErklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der bleibt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper und Eigentumsvorbehalt
Das ist der Text, wie er im Original auf dem Kaufvertarg steht. Ist der Standartkaufvertrag von mobile.de
 
Pago

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Racegixxer
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Privatkauf also.....

Wird schwierig, es sei denn du kannst beweisen, dass dem Verkäufer der mangel bekannt war und er ihn vorsätzlich verschwiegen hat.

Anwalt und viel Glück!
 
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Herz0g

Kleingixxer
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Also sieht es denkbar schlecht für mich aus. Denn wie soll ich beweisen, dass er es gewusst hat?
Ich muss ja so gesehen die Werkstatt ausfindig machen, die ihm das bereits mal gesagt hat. Oder im schlechtesten Fall besitzt er selbst du Sachkenntnisse und ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Getriebeschaden vorliegen muss und hat deshalb verkauft.
 
lupus

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Supergixxer
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Jetzt mach dir erstmal keinen Kopf. Ruf am besten beim ADAC an und lass dich beraten wie es weitergeht. Die haben jede Menge Erfahrung mit sowas und helfen dir bestimmt weiter!
Manchmal reicht aber ein ernstes Gespräch mit dem Verkäufer um sowas abzuwickeln.
 
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Herz0g

Kleingixxer
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Jetzt mach dir erstmal keinen Kopf. Ruf am besten beim ADAC an und lass dich beraten wie es weitergeht. Die haben jede Menge Erfahrung mit sowas und helfen dir bestimmt weiter!
Manchmal reicht aber ein ernstes Gespräch mit dem Verkäufer um sowas abzuwickeln.
Das Gespräch mit dem Käufer zu suchen war mein erster Einfall, da ich finde das es furchtbar viel Aufwand ist soetwas vor Gericht zu klären. Aber wir sind zu keiner humanen Einigung gekommen. Er will das Motorrad nicht wiederhaben und ich möchte es nicht behalten - Konflikt

Habe gerade zu meinem Entsetzen gesehen, dass wir den Kilometerstand bei Übergabe nicht im Kaufvertrag festgehalten haben. Ich geh noch ein..
 
appititis

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Minigixxer
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Miese Sache.. :(

Wünsche dir viel Glück und hoffe das Beste für dich!!
 
Kurvenlümmel

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Großgixxer
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Wie viele Halter hat das Mopped denn? Vllt kannste ja den Vorvor Besitzer ausmachen, falls vorhanden.
 
lupus

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Supergixxer
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Ums mal gemein zu sagen: nachdem du dir erst ne maschine mit rahmenschaden holen wolltest wundert es mich irgendwie nicht zu sehr dass du jetzt solche probleme hast. Hast du schon geschaut ob du beim adac auch ne rechtsschutzversicherung hast? Odr hast du woanders eine? Ohne rechtsschutz könnte das nämlich ziemlich teuer werden...
 
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Herz0g

Kleingixxer
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Derjenige von dem ich das Mopped hab war der 3. Halter.
Aber habe keinerlei Papiere von den Vorbesitzern. An Dokumenten habe ich lediglich bekommen Tüvbericht (Tüv ist wieder fällig im Sep.), Schein und Brief.
Das war alles. :/
 
Fanatic1803

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Also...

1. Hol dir mal eine 2. Meinung von einer anderen Werkstatt! Wenn diese das selbe sagt und vor allem dir auch sagt, dass der schaden schon länger als 150km ist, hast du schonmal beweise!
2. Rede mit dem Verkäufer (Freundlich) und zur Not sagt du, dass du Nachweisen kannst, das der Schaden vor dem Kauf schon da war und du Rechtswege einleitest! (Mit Glück zieht er den Schwanz ein)
3. Geh zum Anwalt und lass dich beraten!
4. Viel Glück
5. Beim nächsten KFZ kauf, jemand mit Erfahrung mitnehmen! ;)

mfg Flo
 
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Spatz

Gast
nur wenn da im Kaufvertrag auch kein Kilometerstand drinsteht, wird es schwer nachzuweisen, dass erst 150km damit gefahren worden sind.
Zusätzlich der Nachweis des Vorsatzes.

Tipp: Evtl. mit dem Verkäufer über eine Nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises sprechen. Vielleicht lassen sich noch 100 oder 200 EUR rausschlagen?!
 
Kurvenlümmel

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Aber du hast doch den fahrzeugbrief? Da stehen doch alle drin. Mit Adresse wenn ich nicht irre.
 
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