Offen nicht >70kW in EU mit A2

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Kleingixxer
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Moin Leute,

Habe neulich erfahren, dass im europäischen Ausland nur gedrosselte Maschinen erlaubt sind, die offen weniger als 70kW haben (Ich fahre ne 600er gixxer mit 25kW, offen 85kW). Jetzt habe ich für August Urlaub in Italien gebucht und ich weiß, dass die Strafen in Italien nicht ohne sind (Der Strafbestand wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis). Ich habe im letzten Jahr mit 23 Jahren A-Beschränkt gemacht und wurde kurz darauf 24. Das heißt, ich werde ein knappes Jahr VOR ende meiner Drossel-Zeit 25. Damals war es so, dass man mit 25 eine weitere Prüfung hätte machen können um dieses Jahr zu sparen (durch Alter 25). JETZT ist der Direkteinstieg aber mit 24 erlaubt. Ich spiele also mit dem Gedanken einfach vor dem Urlaub den offenen Schein zu machen (Ich hoffe auf 1-2 Fahrstunden + praktische Prüfung). Die Frage ist ob das geht und ob ich irgendentwas nicht bedacht habe. Und natürlich ob das ganze Vorhaben schlau ist :D. Danke für die Hilfe!
 
Scholle

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Kleingixxer
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Ich weiß ja nicht genau wie lange du noch gedrosselt fahren musst, aber ich würde das Geld lieber verfahren. Weil mit nen paar hundert Euro musst schon rechnen. Fahrstunden sind ja leider nicht so billig. :-/ Normal geht es aber das du den offenen Schein machst.
 
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Supergixxer
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1) Richtig, der neue FS A2 hat (außer eben in DE) die Beschränkung dass das auf 35kw gedrosselte Moped Offen max. die doppelte Leistung hat, also 70kw

2) ABER: Du fährst wenn ich das richtig lese ja noch 25kw, NICHT 35kw ;)

3) nach der alten Regelung kannst du nach 2 Jahren den FS einfach umschreiben lassen, ohne Prüfung. Wer nach dem 19.01.2013 den A2 gemacht hat braucht eine neue praktische Prüfung für den Aufstieg


Meine Meinung: Da du noch den alten A-Beschränkt hast und 34PS fährst sollte dich die "halbe Leistung" nicht betreffen da Bestandschutz, verbindliche Aussagen dazu kann aber wohl nur ein Fachanwalt machen. Wenn du im ADAC bist würde ich mich dort mal informieren ;)

jetzt den Direkteinstieg mit 24 zu machen halte ich für nicht sinnvoll und zu teuer.
 
Thal

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Moin Leute,

Habe neulich erfahren, dass im europäischen Ausland nur gedrosselte Maschinen erlaubt sind, die offen weniger als 70kW haben (Ich fahre ne 600er gixxer mit 25kW, offen 85kW). Jetzt habe ich für August Urlaub in Italien gebucht und ich weiß, dass die Strafen in Italien nicht ohne sind (Der Strafbestand wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis). Ich habe im letzten Jahr mit 23 Jahren A-Beschränkt gemacht und wurde kurz darauf 24. Das heißt, ich werde ein knappes Jahr VOR ende meiner Drossel-Zeit 25. Damals war es so, dass man mit 25 eine weitere Prüfung hätte machen können um dieses Jahr zu sparen (durch Alter 25). JETZT ist der Direkteinstieg aber mit 24 erlaubt. Ich spiele also mit dem Gedanken einfach vor dem Urlaub den offenen Schein zu machen (Ich hoffe auf 1-2 Fahrstunden + praktische Prüfung). Die Frage ist ob das geht und ob ich irgendentwas nicht bedacht habe. Und natürlich ob das ganze Vorhaben schlau ist :D. Danke für die Hilfe!
Das Thema hatten wir schon einmal.
Mit 1-2Fahrstunden + Prüfung ist es nicht getan.
Ich meine zu wissen, dass man sämtliche Pflichtstunden mit einem offenen Motorrad auch noch absolvieren muss, was heißt, dass du im Vgl. zu dem Erstführerschein vielleicht ein paar Hundert Euro einsparen wirst, aber umgekehrt (nur ein paar Hundert zahlen) wird kein Schuh draus.

Grüße
 
schnernv

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Kleingixxer
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Das Thema hatten wir schon einmal.
Mit 1-2Fahrstunden + Prüfung ist es nicht getan.
Ich meine zu wissen, dass man sämtliche Pflichtstunden mit einem offenen Motorrad auch noch absolvieren muss, was heißt, dass du im Vgl. zu dem Erstführerschein vielleicht ein paar Hundert Euro einsparen wirst, aber umgekehrt (nur ein paar Hundert zahlen) wird kein Schuh draus.

Grüße
Wenn das stimmt, hat sich das sowieso erledigt.

@r-type: zu 2) Es sollten für mich seit ende Januar die A2 Bestimmungen gelten. Zu 3) Das ist klar und war auch nicht Teil der Frage
 
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Es ist wohl mit 1 bis 2 Fahrstunden + Prüfung getan.

2 Fahrstunden + Prüfung Ca 180 bis 200 EUR
 
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Supergixxer
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Ganz so einfach ist das nicht.

Durch eine Neuregelung werden "alte" Klassen nicht automatisch ungültig. In diesem Fall gilt zwar die erweiterung auf 35kw auch für alte, jedoch gibt es einen "Bestandschutz" der die bisherigen Scheine auch weiterhin gültig hält.

ADAC-LINK

Dagegen wird eine bestehende Fahrberechtigung grundsätzlich nicht eingeschränkt.
Für „Altinhaber“ gilt ein weit reichender Bestandsschutz.
Da Du ja nicht von der neuen 35kw Regelung gebrauch machst müssten für Dich die 25kw Regelungen weiterhin gelten und somit auch die "doppelte Leistung" Regelung im EU-Ausland nicht zutreffen.
 
AndreBLN

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Sprichst du aus Erfahrung?
Ich denke nicht...
Die Sonderfahrten müssen auf jeden Fall gemacht werden. Also Autobahn, Landstr, Nachtfahrt. Da aber auch Slalom, Bremsen, Ausweichen etc. geprüft werden kann, werden sicherlich auch nochmal 2-3 normale Fahrstunden kommen um dies zu trainieren, oder einfach nur um den Fahrlehrer zu zeigen das man es schon kann, aber so ganz ohne Fahrstunden wird sich da kaum eine Fahrschule drauf einlassen. Die Sonderfahrten alleine können schon c.a. 200€ Kosten. Dann die normalen Fahrstunden welche man drücken kann c.a. 80 - 200€. Zusätzlich noch die Prüfungsgebühr beim TÜV, Dekra etc. UND die Prüfungsgebühr bei der Fahrschule auch nochmal so c.a. 100€
Mit 400€ muss man da schon rechnen.
Gibt natürlich auch Ausnahmen wenn dir der Fahrlehrer einfach ilegalerweise bestätigt das du die Sonderfahrten etc absolviert hast, obwohl es nicht der Fall war.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Neuer Text innerhalb von 30 Minuten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -​

JETZT ist der Direkteinstieg aber mit 24 erlaubt.
Ist das wirklich so? Ich habe letztes Jahr im September auch meinen Führerschein gemacht als ich 23 war. Müsste also bis September 2014 gedrosselt fahren.
Werde jetzt im Juni 24 und dann könnte ich ja theoretisch die Drosselzeit um über 1 Jahr verkürzen. Das wär für mich wirklich ne Überlegung wert. Kannte diese Regelung aber auch nur für ab 25 jährige.
Gibt es darüber ne Quelle?
 
schnernv

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Kleingixxer
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Das ist wirklich so, steht z.B in dem Link weiter oben.
 
phabzon

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Ich denke nicht...
Die Sonderfahrten müssen auf jeden Fall gemacht werden. Also Autobahn, Landstr, Nachtfahrt. Da aber auch Slalom, Bremsen, Ausweichen etc. geprüft werden kann, werden sicherlich auch nochmal 2-3 normale Fahrstunden kommen um dies zu trainieren, oder einfach nur um den Fahrlehrer zu zeigen das man es schon kann, aber so ganz ohne Fahrstunden wird sich da kaum eine Fahrschule drauf einlassen. Die Sonderfahrten alleine können schon c.a. 200€ Kosten. Dann die normalen Fahrstunden welche man drücken kann c.a. 80 - 200€. Zusätzlich noch die Prüfungsgebühr beim TÜV, Dekra etc. UND die Prüfungsgebühr bei der Fahrschule auch nochmal so c.a. 100€
Mit 400€ muss man da schon rechnen.
Gibt natürlich auch Ausnahmen wenn dir der Fahrlehrer einfach ilegalerweise bestätigt das du die Sonderfahrten etc absolviert hast, obwohl es nicht der Fall war.
So aus Neugier: Wie kommst du auf 400€?
Hier in NRW kostet allein die Prüfung um die 250€. Dazu kommen Fahrstunden, Anmeldegebühr bei der Fahrschule, Sehtest, ... Dann ist man ruckzuck bei 700€ oder mehr.
Darfst auch nicht vergessen, dass du deine Drossel austragen musst. Kostet glaub nochmal um die 80€.

Also mit 1000€ wirste wohl rechnen können, wenn du alle Kosten bedenkst.
 
AndreBLN

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So aus Neugier: Wie kommst du auf 400€?
Hier in NRW kostet allein die Prüfung um die 250€. Dazu kommen Fahrstunden, Anmeldegebühr bei der Fahrschule, Sehtest, ... Dann ist man ruckzuck bei 700€ oder mehr.
Darfst auch nicht vergessen, dass du deine Drossel austragen musst. Kostet glaub nochmal um die 80€.

Also mit 1000€ wirste wohl rechnen können, wenn du alle Kosten bedenkst.
Kosten sind natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich kann ja mal auflisten, was mein Führerschein A1 auf A beschränkt gekostet hat:

35 € Anmeldung des Führerscheines beim Bürgeramt
5€ Sehtest
0€ Erste Hilfe Kurs war noch gültig
0€ Anmeldegebühr bei der Fahrschule, da ich dort mein Autoführerschein schon gemacht habe
19€ Theorieprüfungsgebühren
c.a. 100€ Praktische Prüfungsgebühr beim TÜV
100€ Praktische Prüfungsgebühr bei der Fahrschule (beinhaltet 45 Minuten üben vor der Prüfung und die Prüfungsfahrt)
c.a. 200€ Sonderfahrten bei der Fahrschule
c.a. 100€ Normale Fahrstunden (2-3 Doppelstunden. Mehr habe ich nicht gebrauch durch die Vorkenntnisse des A1)

Macht also insgesamt so c.a. 550€.

Drossel austragen beim TÜV und der Zulassungsstelle sind dann nochmal so 30-50€

Also lag ich mit meiner Schätzung gar nicht so weit weg :D Ich weiß aber das die Unterschiede der Preise von den Fahrschulen von Bundesland zu Bundesland echt riesig sein können.

D.h. das "Führerscheintuning" von 34 (oder 48) PS auf 120 PS würde mich c.a. 550€ kosten. Wenn ich sehe das andere für ne Komplettanlage über 1000€ hinlegen um vllt. 10 PS zu gewinnen, finde ich die 550 überschaubar um dafür 1 1/2 Saison früher offen fahren zu dürfen. :D

PS: Weiß einer ob ich in meinem Fall nochmal die Theorieprüfung ablegen muss, oder nur die praktische?
 
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Der direkteinstieg ist aber nicht gleichzusetzen mit dem upgrade von a2 auf a sonder ein " neuer" schein mit entsprechenden vorgaben.
 
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Der direkteinstieg ist aber nicht gleichzusetzen mit dem upgrade von a2 auf a sonder ein " neuer" schein mit entsprechenden vorgaben.
Kannst du das näher erläutern? Der einzige Unterschied den ich rauslesen konnte ist eigentlich nur die wegfallende Theorieprüfung?
Genial wäre ja, wenn man bei dem Upgrade auch die Sonderfahrten auslassen könnte :)
Also wo ist jetzt der genaue Unterschied ob ich direkt einsteige mit 24 Jahren, oder von A2 (ehemals A beschränkt) auf A Upgrade?
 
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es gibt ja derzeit 3 Möglichkeiten an den großen A zu kommen:

1) alten A-Beschränkt (vor 19.01.2013 erhalten) -> nach den 2 Jahren einfach ohne weitere Prüfungen auf A umschreiben lassen

2) neuen A2 (nach dem 19.01.2013) -> nach 2 Jahren aufstieg auf A möglich, hierzu ist eine praktische Prüfung erforderlich, allerdings ohne Pflichtstunden und ohne Theorie.

3) Direkteinstieg mit 24 -> Das ist ein ganz normaler "neuer" Führerschein mit allem Drum und Dran, also Pflichtstunden usw, evtl. (je nachdem wie lange die letzte Theorieprüfung her ist) auch noch Theorie erforderlich.

Da der TE seine 2 Jahre A-klein noch nicht absolviert hat und evtl. an den Direkteinstieg denkt wird also das komplette Praktische Programm fällig inkl. Pflichtstunden. Das wird dann richtig teuer ;)
 
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es gibt ja derzeit 3 Möglichkeiten an den großen A zu kommen:

1) alten A-Beschränkt (vor 19.01.2013 erhalten) -> nach den 2 Jahren einfach ohne weitere Prüfungen auf A umschreiben lassen

2) neuen A2 (nach dem 19.01.2013) -> nach 2 Jahren aufstieg auf A möglich, hierzu ist eine praktische Prüfung erforderlich, allerdings ohne Pflichtstunden und ohne Theorie.

3) Direkteinstieg mit 24 -> Das ist ein ganz normaler "neuer" Führerschein mit allem Drum und Dran, also Pflichtstunden usw, evtl. (je nachdem wie lange die letzte Theorieprüfung her ist) auch noch Theorie erforderlich.

Da der TE seine 2 Jahre A-klein noch nicht absolviert hat und evtl. an den Direkteinstieg denkt wird also das komplette Praktische Programm fällig inkl. Pflichtstunden. Das wird dann richtig teuer ;)
Der TE und ich haben ja eigentlich die gleiche Situation. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann müssten wir das komplette Programm des Direkteinsteigers machen, da wir noch keine 2 Jahre gedrosselt gefahren sind?
Und das Upgrade kommt nur in Frage wenn man 2 Jahre gedrosselt gefahren ist und nicht den alten A beschränkt hat, sondern den neuen A2?
Kurz und knapp: Einfach 2 Jahre weiter fahren und dann automatisch mit 25 Jahren offen fahren dürfen, oder komplett den neuen Führerschein machen (Direkteinstieg) und dafür nochmal ordentlich blechen (wie in meiner Rechnung).
Ich werde trotzdem mal morgen bei der Führerscheinstelle anrufen und mich erkundigen, obwohl ich denke das du recht haben wirst :)
 
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Und das Upgrade kommt nur in Frage wenn man 2 Jahre gedrosselt gefahren ist und nicht den alten A beschränkt hat, sondern den neuen A2?
Kurz und knapp: Einfach 2 Jahre weiter fahren und dann automatisch mit 25 Jahren offen fahren dürfen, oder komplett den neuen Führerschein machen (Direkteinstieg) und dafür nochmal ordentlich blechen (wie in meiner Rechnung).
das Upgrade ist nur nötig wenn man den A2 nach dem 19.01.2013 gemacht hat, wer seinen A-Beschränkt schon vorher hatte braucht keine Prüfung mehr, nach 2 Jahren Besitz des Scheins gehst Du Dir einfach den neuen A holen.

Beispiel:
A- Beschränkt am 29.12.2012 bekommen mit gerade 18 (war ja warm genug für ne Prüfung :D). 2Jahre später, am 30.12.2014 mit 20 zur Führerscheinstelle und den großen A abholen gehen. Keine Prüfung!
Das Alter spielt nur beim Direkteinstieg auf den großen A ohne vorher 2 Jahre den kleinen A gehabt zu haben eine Rolle, dazu muss man 24 sein (vorher 25).

Die Verwirrung hier kommt aus der Kombination der Möglichkeiten durch das Alter.
Entweder die 2 Jahre(ab Ausstellung des FS) A-beschränkt (alt) absitzen und umschreiben lassen oder halt den Direkteinstieg machen mit allen Schikanen.
 
schnernv

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Nochmal zur Urlaubs-Problematik: Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Bestandsschutz schön und gut, wenn das dem Italiener dann im Urlaub egal ist bin ich der blöde.
 
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nur mal so ein Gedanke.. betrifft diese regelung, das ein Motorrad ungedrosselt nicht mehr als 70kw hat nicht nur das Motorrad?
Was ich damit meine ist das wegen der neuen Regelung eben keine Drosselung einer GSXR mehr möglich ist, aber bereist vorher als gedrosselt eingestufte Motorräder trotzdem ihre "Gültigkeit" behalten?

weil dein Motorrad hat ja quasi "nur" 25 kw, das heisst du darfst damit mit A2 fahren

Edit:

Frage: Nun ist der A2-Führerschein ja endlich durch. Die BRD hat die 70-kW-Regelung (offen maximal doppelte Leistung der A2-Version mit höchstens 35 kW) ja nicht gezogen. Wo im europäischen Ausland bekäme ich Probleme, wenn die Basisversion meines Motorrads mehr als 70 kW hätte? Franz Pichler

Antwort: Es ist richtig, dass in Deutschland, anders als in den übrigen EU-Ländern, auch Motorräder auf A2-konforme 35 kW gedrosselt werden dürfen, die offen mehr als das Doppelte, sprich über 70 kW, leisten. Ob Sie als Fahrer einer z. B. Honda Fireblade, die in Deutschland auf A2-konforme 35 kW gedrosselt werden kann, im EU-Ausland die befürchteten Schwierigkeiten bekommen und wenn ja, wo, darüber liegen uns leider bisher keinerlei Erkenntnisse vor. Das Bundesverkehrsministerium hat eine entsprechende Anfrage unsererseits an die betreffenden EU-Länder weiterverwiesen.

Quelle: http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/fuehrerschein-ab-2013-fragen-und-antworten/445075
 
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Danke für den Link, da wird auch die andere Frage geklärt:

Antwort: Klasse A beschränkt vom September 2011 bedeutet, Du darfst ohne weitere Prüfung nach 24 Monaten, also ab September 2013 offen fahren. Das ist nach bisherigem FS-Recht so, welches für Inhaber der Klasse A (beschränkt), nicht aber für A2-Inhaber, auch über den 19.1.2013 hinaus gilt. Ab 19.1.2013 haben Inhaber der Klasse A (beschränkt), sofern sie bereits 24 Jahre alt sind und den Stufenführerschein noch keine 24 Monate innehaben, die Möglichkeit, durch eine erneute praktische Prüfung diese Frist zu verkürzen. Aber: Da Du die Klasse A beschränkt noch nach altem Recht abgelegt hast, brauchst Du vor der verkürzten Prüfung (40 Minuten, keine Theorie) noch sechs zusätzliche Fahrstunden. Das ist ein Sonderfall für A-offen-Aspiranten, die wie Du zwischen diese Fristen fallen. Ob sich das aber für ein paar Monate lohnt, musst Du freilich selbst entscheiden.
Ob diese 70kW Sache überhaupt für mich als A-beschränkt Inhaber gilt habe ich beim ADAC angefragt, warte jetzt auf die Antwort... Ein Leihmotorrad mit 48PS wäre die einzige Alternative die mir einfallen würde für den Fall der Fälle. Das ist für eine Woche aber dann wieder so teuer wie der offene FS. Bei meiner Fahrschule müsste ich 400-500€ hinlegen für 6 Fahrstunden + Prüfung und Anmeldegebühr
 
Thema:

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