Probezeit

Diskutiere Probezeit im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; sodele, ich hab ja jetzt ne neue probezeit aufgebrummt bekommen wegen neuerwerb des motorradlappens. nun meine frage, gilt das auch mit f?rs...
Mr.X

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,,il maleducato"
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sodele, ich hab ja jetzt ne neue probezeit aufgebrummt bekommen wegen neuerwerb des motorradlappens.

nun meine frage, gilt das auch mit f?rs auto??
falls ich also mit der dose zu schnell unterwegs bin oder anderes und die RL hat mich am wickel, wir dann auch die probezeit verl?ngert?
oder nur wenn ich mim bike ,,mist" baue???
 
Cinch

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Racegixxer
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Probezeit ist auf die Person bezogen, nicht auf die Fahrerlaubnis-Klasse:o
 
Mr.X

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,,il maleducato"
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och n????. :( :o :(

ich hatte das so verstanden das die nur f?r die neu erworbene fahrerlaubnis gilt :(
 
Gizmo

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Kann ich mir nicht leisten
Aber warum ist die dann weg wenn man mit 16 nen Moped Lappen macht und mit 18
den Auto Schein?
 
Mr.X

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,,il maleducato"
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also ich denke nach wie vor das es nur f?rs mopped gilt:

bei ERSTMALIGEM Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an (?2a Abs.1 StVG).

das hei?t doch es betrifft nur die nachtr?glich erworbene fahrerlaubnis...
 
Borsti

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Kann ich mir auch nicht vorstellen, das die auch f?rs Auto gilt.
Aber m?glich ist ja in good old Germany alles.

Was sagt denn dein alter Fahrlehrer dazu ?
 
Mr.X

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,,il maleducato"
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den rufe ich gleich mal an... :D
 
AgentSmile

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Racegixxer
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- - - - - -
ich kann mir ger net vorstellen, dass du Probezeit hast, wenn du den Autoschien schon 2 jahre hast, du darfst halt jetzt nur gedrossel fahren, meine die dcoh wohl und des drosseln bezieht sich ja nur aufs Bike-...:D
 
Cinch

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Racegixxer
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Wenn es wirklich Probezeit ist, bezieht es sich wie schon von mir gesagt auf alles.
Es gibt nat?rlich auch andere Sachen die sich nur auf eine Klasse beziehen, z.B. Drossel-Zeit.
 
Tobias S.

Tobias S.

Supergixxer
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Probezeit sind einmalig 2 Jahre soviel ich weiss, Sprich wenn du die jetzt mitm auto abgesessen hast, sind sie vorbei auch wenn du jetzt mitm Bike angefangen hast. ab jetzt fangen halt die 2 Jahre drossel an, aber Probezeit is rum.
 
FlashaStylz

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Racegixxer
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Die Probezeit ist definitiv nur 2 Jahre ab deinem ersten Lappen! Also ich hab den A1 (125er) mit 17 Jahren gemacht und hatte somit mit 19 nirgendwo mehr Probezeit auch nicht beim Auto! :)
 
Tobias S.

Tobias S.

Supergixxer
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Genau das w?rd ich eben auch sagen.

Wenn man einmal den schein gemacht hat z?hlt sie ab da. Ausser halt Mofaschein, den man schon mit... 15?! machen kann oder so^^
 
FlashaStylz

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Racegixxer
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Ja ist auch definitiv so deswegen hat man ja sonen sch?nen Vorteil wenn man den Lappen f?r die 125er macht und sich 2 Jahre lang ned erwischen l?sst! :D
 
K

Kralle

Gast
Tobias S. schrieb:
Probezeit sind einmalig 2 Jahre [...], Sprich wenn du die jetzt mitm auto abgesessen hast, sind sie vorbei auch wenn du jetzt mitm Bike angefangen hast. ab jetzt fangen halt die 2 Jahre drossel an, aber Probezeit is rum.

Sehe ich genauso!!!

Meine Probezeit ist jetzt auch rum, hab aber noch 2 Monate die Drossel, weil ich die Pr?fungen, kleines bisschen versetzt gemacht habe. Mach dir da keinen Kopf!! Ist nur die Drossel 2 Jahre.
 
Mr Nice

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so hatte ich das damals auch verstanden. dachte nur evtl hamse wieder mal was ge?ndert in DE is ja so einiges m?glich
 
Mr.X

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,,il maleducato"
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juhu!!! :D

sorgenfrei kurven hatzen :D :D

nach STVO nat?rlich :D :smilie_f: :lol: :D :smilie_f:
 
S

Sam

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Zur Frage der eventeuellen Verl?ngerung (da ja doch noch ein paar PZ haben)

((? 2a Abs.) 2a (StVG)) Die Probezeit verl?ngert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verl?ngert sich au?erdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.
 
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