Fahranf?nger in Probezeit -> 4 PKT+250? Strafe ... was nu?

Diskutiere Fahranf?nger in Probezeit -> 4 PKT+250? Strafe ... was nu? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hallo, meinen Bruder hatten se letztens angehalten - ist betrunken Moped gefahren ... 0,37Promille und das in der Probezeit ... Macht nebenbei...
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voodoo44

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Hallo,

meinen Bruder hatten se letztens angehalten - ist betrunken Moped gefahren ... 0,37Promille und das in der Probezeit ...
Macht nebenbei auch gerade Auto+Motorradschein - hat der jetzt irgendwas zu bef?rchten oder muss er nur die 4 PKT+250? Strafe in Kauf nehmen?
 
J

JONNYDUCK

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1. dein Bruder soll sich hier auch anmelden :D
2. SAM wei? Rat
3. bei 0,37 Promille Fahrverbot ?!?!
4. zahlen muss er bestimmt
5. falls Bikelappen weg, ist auch der Autolappen weg
 
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voodoo44

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@Jonnyduck ... warum das? Eine 50er Yamaha TZR im Gixxer-Forum? ;)

zu 3. - als Fahranf?nger darfste max. 0.25 haben ... au?erdem -> 4 PKT, ab 3 PKT 1 Monate F?hrerscheinsperre
4. dass er zahlen muss...ist mir auch klar ;) wie gesagt, bescheid ist schon angekommen - 270,xx€ ...
5. das war ja die frage - was passiert weiteR? ob es mit bezahlen abgegolten ist oder ob sp?ter nochmal was anach kommt
 
J

JONNYDUCK

Gast
@Jonnyduck ... warum das? Eine 50er Yamaha TZR im Gixxer-Forum? ;)
Hat doch 2 R?der, oder :D
_____________________________

Ich sage nichts mehr ohne meinen Anwalt ----> SAM :D , kenne die Rechtslage nicht genau und alles was ich schreibe sind nur Spekulationen
 
Jensen

Jensen

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bei 0,3 Promille bei auff?lliger Fahrweise ist der F?hrerschein erst einmal weg ! dann kommt noch die Geldstrafe und Punkte vielleicht muss er noch eine MPU machen.
Und wenn es ihm ganz schlimm trifft darf er vorerst die Fahrpr?fung nach hinten verschieben !
Tja Arschkarte aber kein mitleid selber schuld und finde es auch richtig das die ihn erwischt haben, die Polizei erwischt viel zu wenig die betrunken fahren!
 
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voodoo44

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Keine Ahnung, ob er auff?llig gefahren ist...
Wie gesat, den gelben Brief zwecks Geld und Schein abgeben hat er schon...

Jetzt ist nur die Frage - kommt da nochmal was gesondert hinterher?

Mitleid hab ich auch net mit ihm, wer Nachts um dreiviertel 4 angetrunken moped in die stadt kippen holen fahren will (obwohl es bei uns sogar 4 automaten aufm dorf gibt %) ) ist selber schuld ;)

Geht mir halt nur darum, ob da noch was hinterherkommen wird (weil ja noch in der Probezeit und so...Probezeitverl?ngerung evtl?).
 
Jensen

Jensen

Gixxer
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Strafanzeige wird auf jeden Fall gestellt! Dann wird er sich dazu ?u?ern m?ssen.
Da kommt bestimmt noch was vor allem weil er ja noch in der Probezeit ist!
 
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voodoo44

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Macht es denn was, ob er dabei jemanden gef?hrdet hat oder nicht?
Ich mein er war ja allein auf der Stra?e unterwegs, keine Ahnung ob er ?berhaupt auff?llig gefahren ist ... und zu schnell war er auch nicht ...

W?rde ihm halt mal recht geschehen, sowas ;)
 
barney

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M?glicherweise f?ngt die Probezeit neu zu laufen an.
Bei uns gibts da ne Nachschulung und Termin beim Psychologen wenn Du in der Probezeit was ausfrisst.
 
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voodoo44

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Na da bin ich ja gespannt xD

/EDIT:
Werde dann ?ber weitere Sachen berichten wenn ich was mitbekomme ;)
 
Raecheli

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Fahren in angetrunkenem Zustand ist ein Gef?hrdungsdelikt - da ist nicht die Verursachung eines Schadens, sondern die Schaffung einer Gefahr ausschlaggebend.

Es spielt also keine Rolle, ob jemand tats?chlich in Gefahr war oder nicht ;)
 
Jensen

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Fahren in angetrunkenem Zustand ist ein Gef?hrdungsdelikt - da ist nicht die Verursachung eines Schadens, sondern die Schaffung einer Gefahr ausschlaggebend.

Es spielt also keine Rolle, ob jemand tats?chlich in Gefahr war oder nicht ;)
genau !
 
Speedgirl

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Also bei uns gibts ne Strafanzeige und ne sperre f?r das restliche ;)
 
Sandman

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kann das zwar nicht gut hei?en aber ehrlich gesagt war er ja nu nich betrunken. Ich komm vom Land da nennt man 0,37 Promille noch stock n?chtern ... dat sind je nach Statur grad ma 2 maximal 3 Bier ...

naja kann nur sagen das ich in der Probezeit auch auff?llig geworden bin ( aber nicht wegen Alkohol ) in Verbindung mit Bu?geld ... noch nichmal Punkte.

Ich durfte aber ne Nachschulung machen kostet 295 Euronen.

fands nur irgendwie lustig das in dem Seminar ?berpr?ft werden sollte ob ich in der Lage bin mich Verkehrsgerecht zu verhalten ... bin aber gleichzeitig jeden Tag mit meinem Motorrad dahingefahren ... hatte n?mlich in der Zwischenzeit meinen Motorradf?hrerschein bestanden.

durfte die anschlie?ende Beobachtungsfahrt aber netterweise auf ner gro?en Maschine machen rein rechtlich gesehn h?tte ich 125er fahren m?ssen ^^.

denke also neben Fahrverbot und Bu?geld kommt noch ne Nachschulung. Vlt. wegen Alkohol noch nen anderen Test ; ). Kann nur sagen das sich die Probezeit dadurch dann wieder verl?ngert ... die h?tte sich ja glaube ich durch die 50er verk?rzt.
 
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Sam

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Jetzt macht mal langsam und kriminalisiert nicht die armen 50er Treiber. Die sind zwar schlimm aber so schlimm auch wieder nicht.

In Dtld. gibt es erstmal 2 wichtige Tatbest?nde was Alkohol hinter dem Steuer angeht, 315c StGB und 316. Der "mildere" ist 316, aber auch der greift erst ab einer relativen Fahrunt?chtigkeit, d.h. es m?ssen idR 0,3 Promille plus Ausfallerscheinungen, die wiederrum auf dem Alkoholgenuss beruhen, vorliegen. Also insbesondere Schlangenlinienfahren, Lallen bei der Kontrolle, etc.

Ab 0,5 Promille gibts noch die OWi nach 24a StVG.

Es kommen Nachschulung (bes. Aufbauseminar bei Alk.-Delikten) und Probezeitverl?ngerung in Betracht. Dar?ber hinaus wird es damit aber h?chstwahrscheinlich sein bewenden haben.

Die Probezeit beginnt normalerweise mit Erhalt des 1ten F?hrerscheins zu laufen.
Der 50er ist Klasse M, hier macht die FeV eine Asnahme. Wird der FS Klasse M um eine oder mehr Klassen erweitert ist der FS erstmals auf Probe zu erteilen.
 
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voodoo44

Supergixxer
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Er hat A1 Schein, w?re eben dieses Jahr mit Probezeit rum und macht gerade Motorrad/Autoschein.

@SAM - das hei?t also - WENN er z.B. schlangenlinien gefahren ist, oder rumgelallt hat etc. - dann wird er wohl Nachschulung etc. machen m?ssen.
Wenn er keine weiteren Ausfallerscheinungen hatte, eben nur die 0,37 Promille wird es wohl bei der Strafe bleiben?
 
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Sam

Racegixxer
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da ich den fall nicht kenne antworte ich mal allgemein.

solange der fahrer,der sich noch in der probezeit befindet weder 316 stgb (0,3 Promille + auff?lligkeit) noch 24a stvg (0,5 promille oder mehr) erf?llt handelt es sich um einen versto? nach kategorie b.
eine nachschulung ist aber rglm. nur dann zu erwarten, wenn ein versto? gg. kat. a oder zwei verst??e gg. kat. b vorliegen.
nat?rlich kann auch die verwaltungsbeh?rde eine nachschulung anordnen wenn ihrer ansicht nach der fahrer wegen des verstosses nicht geeignet ist ein kfz zu f?hren. dann m?sste sie aber besondere umst?nde darlegen und begr?nden.

Enscheidend ist nat?rlich, ob es sich bei den 0,37 Promille um eine Atem- oder Blutalkoholzahl handelt. Ich gehe mal von einer AAK aus, die w?re dann nat?rlich (vereinfacht gesprochen) zu verdoppeln um auf eine BAK zu kommen. Die 0,5 Promille Grenze ist eine BAK.

Ganz wichtig ist auch, wie viel Zeit zwischen Trinkende und AAK Messung lagen. Ist diese zu kurz und hat die Polizei keine 2te Messung gemacht ist das Ergebnis wenn ?berhaupt nur eingeschr?nkt verwertbar.

Auf jeden Fall ist deinem Bruder anzuraten hier Akteneinsicht, am besten ?ber einen Anwalt, zu beantragen.
Je nach verwendetem Ger?t ist schon die AAK nicht verwertbar.
 
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Borsti

Borsti

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Da bin ich ja mal gespannt wie das ausgeht.
 
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voodoo44

Supergixxer
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Also das ganze war ein AAK-Test ...
Hab mich mal informiert - also auff?llig war er nicht...

Die wollten ihn sogar schon wieder gehen lassen, aber beim "Auf Wiedersehen" sagen ham se wohl angeblich was mitbekommen ... tja, pgh ;)

Denke mal, dass da nix weiter kommen wird...i-wie schade ;) :D
Weil die Strafe sicher eh meine Eltern zahlen (ich musste damals meine 60€ f?r zu schnell fahren selber zahlen grml) und er wieder nix draus lernt...Naja, mir soll's wurscht sein ;)
 
Thema:

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