ProVida hat's in Zukunft schwerer :)

Diskutiere ProVida hat's in Zukunft schwerer :) im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Das freut uns doch ein wenig oder ??:rolleyes...
Luigi

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Racegixxer
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GSX-R 1000 K3 -verkauft aufgrund zu wenig Zeit :(
da bin ich ja mal gespannt wie des weitergeht
is doch genauso wie mit den Anlagen, bei denen auf längeren Strecken von allen Autos die Durchscnittsgeschwindigkeit gemessen werden soll. Da werden auch alle Autos aufgezeichnet, ohne Verdacht auf Geschwindigkeitsverstoß
 
Müllmann

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Supergixxer
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Interessanter Entscheid, aber man sollte Bedenken, dass Entscheidungen am Amtsgericht keine Präzendenzen darstellen. Das gilt erst ab OLG aufwärts.

Könnte mir gut vorstellen, dass diese Entscheidung am LG aufgehoben wird. Kommt auf den Einzelfall an.
M.E. hat da ein Amtsrichter die aktuelle Anti-Video-Einstellung etwas überzogen. In Zukunft wird dann eben erst beim konkreten Verstoß eingeschaltet und aufgezeichnet, also ab dem Moment, wo der Messbeamte den "Verdacht" hat, dass der Vorausfahrende eine Owi begehen wird.

Vor Jahren gab es das schonmal, die Gerichte haben damals bemägelt, dass nicht nachvollzogen werden konnte, was vor Beginn der Messung passiert ist - Stichwort "zum Rasen genötigt"! :nono: Seit dem wurde die komplette Messfahrt aufgezeichnet, was eigentlich vom Grundsatz her, dem Betroffenen zugute kam. Aber in der allgemeinem Datenerfassungsmania kehrt man soetwas eben wieder um.

Wie dem auch sei - wir haben nunmal einen wehrhaften Rechtsstaat! Wenn die Richter eben nicht mehr wollen, dass Daten zur Verkehrsüberwachung erfasst werden, dann werden eben keine Daten zur Verkehrsüberwachung mehr erfasst.

Homo humini lupus!
 
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Mr.Speed

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Das wäre ja ein Freifahrtschein für jeden der einen Führerschein besitzt. Ich denke das wird dann doch wohl ein Einzelfall bleiben.
 
RLSpeed

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Hammer oder?


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Hammer oder?


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Laß mich raten, als nächstes kommen Hamburg und Berlin.
Ist ja auch kein Wunder ... denn sie sind die kleinsten Bundesländer mit unverhältnismäßig wenig Landstraßen und Autobahnen. Daher auch die hohe Dichte.

Statistiken halt.
 
dark O

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Donnie
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da bin ich ja mal gespannt wie des weitergeht
is doch genauso wie mit den Anlagen, bei denen auf längeren Strecken von allen Autos die Durchscnittsgeschwindigkeit gemessen werden soll. Da werden auch alle Autos aufgezeichnet, ohne Verdacht auf Geschwindigkeitsverstoß
Das gibts ja bei uns in Österreich auch, da hat auch mal en Anwalt den Sie erwischt haben einspruch erhoben und gewonnen, da diese aber wieder in Betrieb ist werden die wohl einen anderen Weg gefunden haben die Aufzeichnung doch durch zu führen.
 
Carbonfreak

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Gibt auch ein Gerichtsurteil in D, wo eine Frau geblitzt wurde, die behauptete sie musste dringend auf die toilette und sei deswegen zu schnell untwerwegs gewesen...sie bekam RECHT! :rolleyes:
 
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Sam

Racegixxer
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Für Messverfahren, die den Verkehr dauernd aufnehmen ohne Anfangsverdacht hat das OLG Oldenburg (Az. Ss Bs 186/09) nunmehr ebenfalls ein Beweisverwertungsverbot.
Konkreter Anlass war hier die Messung der Abstände mittels Verkehrsüberwachungssystem VKS 3.0. Bei diesem System wird der gesamte Verkehr aufgezeichnet und erst im Nachhinein eine Auswertung vorgenommen.
Auch das OLG Oldenburg bestätigt in seinem Urteil, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage (derzeit) nicht gegeben sei.
 
Müllmann

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Für Messverfahren, die den Verkehr dauernd aufnehmen ohne Anfangsverdacht hat das OLG Oldenburg (Az. Ss Bs 186/09) nunmehr ebenfalls ein Beweisverwertungsverbot.
Konkreter Anlass war hier die Messung der Abstände mittels Verkehrsüberwachungssystem VKS 3.0. Bei diesem System wird der gesamte Verkehr aufgezeichnet und erst im Nachhinein eine Auswertung vorgenommen.
Auch das OLG Oldenburg bestätigt in seinem Urteil, dass eine hinreichende Rechtsgrundlage (derzeit) nicht gegeben sei.
Jetzt wird es schon interessanter, wobei der Rückschluss von Abstands- auf ProViDa-Messung nicht so einfach gezogen sein sollte.

Jedenfalls müssen sich die Macher im System mal was einfallen - oder es eben bleiben - lassen.
 
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Sam

Racegixxer
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Es wird in dem Urteil kein Rücksschluss von Abstand auf Geschwindigkeit gezogen. Das OLG Oldenburg setzt sich mit der Art des Vorgehens (Aufzeichnung ohne Anfangsverdacht) auseinander.

Nach wie vor bin ich der Meinung, dass von dem BVerfG Entscheidung einzig Messvorgägne berührt werden, bei denen es am Anfangsverdacht gefehlt hat.
Einzig in diesen Fällen fehlt es an der Rechtsgrundlage, was in der Folge zu einem Beweiserhebungsverbot und dieses wiederrum zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

Das AG Lübben führt ja auch aus, dass es gerichtsbekannt ist, dass die dortige Polizei die Aufnahmen bereits zu Fahrtbeginn gestartet hat.

Liegt dagegen ein Anfangsverdacht vor bevor die Aufnahme gestartet wird (zB bei einem Blitzer mit Induktionsschleife), so ist auch die Rechtsgrundlage gegeben und es kommt kein Beweiserhebungsvervot in Betracht was im Ergebnis zu einer Verwertbarkeit der Messung führt.

Es ist mE daher nicht entscheidend, ob die Systeme die jeweils gleichen sind sondern viel mehr die Art und Weise deren Einsatzes.

Am Rande: Das Urteil des OLG ist das zeitlich ältere
 
Müllmann

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Supergixxer
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Am Rande:

Ich meinte, dass es im Threat um ProViDa (Geschwindigkeit) geht - eben wie im erstgenannten Urteil. Wir haben ja schon mehrfach hingewiesen, das AG-Entscheide keine Präzedenzen darstellen.

OLG-Urteile hingegen schon, nur dass es im benannten OLG-Entscheid um Abstandverstöße geht.

Es bestehen in der Sachfrage erhebliche Unterschiede, ob von einer Brücke des gesamte Fließverkehr aufgezeichnet wird, zum Zwecke einer nachträglichen Auswertung oder ob im Laufe einer andauernden Aufzeichnung aus einem Fahrzeug heraus einzelne Fahrzeuge mit den entsprechenden Daten aufgezeichnet werden.

Faktisch ist es einfach so: In den Anfangszeiten des ProViDa wurde der Verkehr aus dem fahrenden Fahrzeug oder von einer stehenden Position gesichtet und bei dem "Anfangsverdacht" einer bevorstehenden Verkehrsowi (also auf festgestelltem Fahrverhalten heraus) mit der Aufzeichnung begonnen wurde.
Diese Verfahrensweise wurde in verschiedenen Widerspruchsverfahren bemängelt - von ANWÄLTEN und deren Mandanten. Im Anschluß wurde die Verfahrensweise in Richtung der Daueraufzeichnung abgeändert und nun argumentiert man dagegen.

Das ist das Spiel - die Regeln ändern sich quasi ständig. Aber es wird immer Sieger und Verlierer geben. Nur die wenigsten kennen aber den Namen des Spieles - Mensch, ärgere Dich nicht!
 
S

Sam

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Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Az. 24 OWi 4103 Js - Owi 60037/09 (631/09) ) stellt ein Bußgeldverfaren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch das Videoüberwachungssystem Provida2000 festgestellt worden war, aufgrund der durch das Bundesverfassungericht geäußerten Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Videoaufzeichnungen ein und tritt damit dem AG Lübben an die Seite.

@Müllmann: Die Einstellung erfolgt nach § 47 OwiG, leider sind keine Urteilsgründe vorhanden :(
 
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