Interessanter Entscheid, aber man sollte Bedenken, dass Entscheidungen am Amtsgericht keine Präzendenzen darstellen. Das gilt erst ab OLG aufwärts.
Könnte mir gut vorstellen, dass diese Entscheidung am LG aufgehoben wird. Kommt auf den Einzelfall an.
M.E. hat da ein Amtsrichter die aktuelle Anti-Video-Einstellung etwas überzogen. In Zukunft wird dann eben erst beim konkreten Verstoß eingeschaltet und aufgezeichnet, also ab dem Moment, wo der Messbeamte den "Verdacht" hat, dass der Vorausfahrende eine Owi begehen wird.
Vor Jahren gab es das schonmal, die Gerichte haben damals bemägelt, dass nicht nachvollzogen werden konnte, was vor Beginn der Messung passiert ist - Stichwort "zum Rasen genötigt"!
Seit dem wurde die komplette Messfahrt aufgezeichnet, was eigentlich vom Grundsatz her, dem Betroffenen zugute kam. Aber in der allgemeinem Datenerfassungsmania kehrt man soetwas eben wieder um.
Wie dem auch sei - wir haben nunmal einen wehrhaften Rechtsstaat! Wenn die Richter eben nicht mehr wollen, dass Daten zur Verkehrsüberwachung erfasst werden, dann werden eben keine Daten zur Verkehrsüberwachung mehr erfasst.
Homo humini lupus!