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Seit einer Änderung der ECE-R 53 im Oktober 2009 war der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern zwar erlaubt,
die Nutzung jedoch laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht.
Diesen Missstand hat der Bundesrat jetzt durch eine Änderung des § 17 Abs. 2a StVO beseitigt.
Im § 17 2a.) StVO steht jetzt:
„Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“
Hinweis:
Diese StVO-Änderung wird wahrscheinlich bis zum April 2013 Inkrafttreten.
Erst ab dann ist das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht
für motorisierte Zweiräder legal.
Motorräder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.
Anmerkung:
Damit motorisierte Zweiräder am Tag besser wahrgenommen werden, müssen Krafträder laut Straßenverkehrsordnung
seit dem 1. Oktober 1988 auch am Tage mit Abblendlicht fahren (StVO §17 Abs. 2a).
Hierbei handelt es sich um die sogenannte Tagfahrlichtpflicht.
Die Tagfahrleuchte jedoch ist eine spezielle Zusatzleuchte (eine oder auch zwei) die anstelle des Abblendlichts
am Tag zur besseren Erkennbarkeit genutzt werden kann.
Quellen:
ifz-Newsletter vom 13.11.2012
und
welt.de
http://www.welt.de/motor/news/article111050765/Tagfahrlicht-auch-fuer-Bikes-erlaubt.html
die Nutzung jedoch laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht.
Diesen Missstand hat der Bundesrat jetzt durch eine Änderung des § 17 Abs. 2a StVO beseitigt.
Im § 17 2a.) StVO steht jetzt:
„Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“
Hinweis:
Diese StVO-Änderung wird wahrscheinlich bis zum April 2013 Inkrafttreten.
Erst ab dann ist das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht
für motorisierte Zweiräder legal.
Motorräder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.
Anmerkung:
Damit motorisierte Zweiräder am Tag besser wahrgenommen werden, müssen Krafträder laut Straßenverkehrsordnung
seit dem 1. Oktober 1988 auch am Tage mit Abblendlicht fahren (StVO §17 Abs. 2a).
Hierbei handelt es sich um die sogenannte Tagfahrlichtpflicht.
Die Tagfahrleuchte jedoch ist eine spezielle Zusatzleuchte (eine oder auch zwei) die anstelle des Abblendlichts
am Tag zur besseren Erkennbarkeit genutzt werden kann.
Quellen:
ifz-Newsletter vom 13.11.2012
und
welt.de
http://www.welt.de/motor/news/article111050765/Tagfahrlicht-auch-fuer-Bikes-erlaubt.html