
Romeo
Kleingixxer
Themenstarter
Gut zu wissen. Danke schön für die Info Chris!Sollte klappen wenn die Verkleidung über eine ABE / Teilegutachten verfügt.
Und die Scheinwerfer ein " e " Zeichen haben.
Aber würde es trotzdem vorher mit dem TÜV absprechen, net das es böse Überraschung gibt.