
Oleg
Pocketbiker
Themenstarter
Wir werden unsere Wohnung fristgerecht zum 31.05.09 kündigen und haben dies unserem Vermieter im Vorwege schon mitgeteilt. Nun kam eine Mail vom ihm, die uns auffordert, die Wohnung vor dem Auszug frisch zu streichen, da wir diese auch so übernommen haben. Aus unserem Mietvertrag geht hervor, dass der Passus Schönheitsreparaturen vom Vermieter gestrichen wurde und nur noch "nach Bedarf" renoviert werden muss. Müssen wir überhaupt noch streichen oder sind diese Passagen im Mietvertrag seit 2009 hinfällig?
Danke im Voraus!
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