Yoshimura GP EVO, E-Nummer, ABE

Diskutiere Yoshimura GP EVO, E-Nummer, ABE im Auspuff Forum im Bereich Technik; Vielleicht können mir hier speziell Yoshi-Besitzer weiterhelfen: Ich habe jetzt die Ehre auch in Besitz von so Einem gekommen zu sein! Nur habe...
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Keule85

Gast
Vielleicht können mir hier speziell Yoshi-Besitzer weiterhelfen:

Ich habe jetzt die Ehre auch in Besitz von so Einem gekommen zu sein!
Nur habe ich keine ABE, der Besitzer hatte diese nicht mehr!
Ich weiß zwar, dass der Pott eine E-Nummer hat und sonst auch alles passt, aber trotzdem zwecks Kontrolle von den Grünen oder Erlöschungen der Fahrerlaubnis meines Motorrads, was sich vlt auch auf den Versicherungsschutz auswirken könnte, sollte ich doch die ABE auftreiben oder nicht?

Weiß Jmd wo ich die herbekomme oder was ich machen soll?
 
BlackGixxer

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Gixxer
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Keule da hast du jetzt ein Riesen Problem. Ohne ABE darfst du nämlich nicht fahren :D

Ich hab auch keine und das auch nur weil es KEINE GIBT. (Laut Yoshi Vertrieb)

Ich weiß zwar nicht warum aber laut Tüv brauch ich die aber auch nicht weil da ein E-Prüfzeichen drauf ist und das vollkommen ausreicht.
Die meinungen werden hier sicherlich auseinander gehen..

gruß
 
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Hansafan

Gast
Da sollten die Meinungen nicht großartig auseinander gehen, weil der Gesetzgeber das Mitführen der Betriebserlaubnis klar regelt. Bei ESD mit E-Nummer braucht diese nicht mitgeführt zu werden, vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 S. 1 StVZO. Freilich muss der Topf für das Moped homologiert sein, das ist klar.

§ 19 StVZO
 
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Keule85

Gast
Da gehn die Meinungen auseinander, richtig! Aber so wie ich das verstehe ist das folgendermaßen:

Eine E-Nummer besagt, dass dieser Auspuff europaweit für das entsprechende Modell zugelassen ist.
Die ABE, also die Papiere, verdeutlichen das nur in textlicher Form.
 
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Hansafan

Gast
Ich verstehe nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt oder was da noch unklar sein soll. Der Gesetzestext gibt eine klare Anwort auf deine Frage.
 
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Keule85

Gast
Mein Post bezieht sich nicht auf deinen vorherigen, da ich ihn geschrieben hab als du deinen schon gesendet hattest, was ich erst jetzt lese! Das war die Antwort auf "blackgixxer"!

Aber eigtl. müsstest Du mir doch zu meiner Interpretation zustimmen?

------------ Dieser Beitrag wurde um 14:45 geschrieben, der vorherige um 14:37. ------------​

Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

1.
für diese Teile

a)
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)
der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2.
für diese Teile

a)
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b)
eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind...
 
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Hansafan

Gast
Aber eigtl. müsstest Du mir doch zu meiner Interpretation zustimmen?
Ja, das habe ich ja oben schon geschrieben. Was ich nicht verstehe ist, wie man da zu einer anderen Auffassung kommen kann.
 
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Keule85

Gast
Kannst Du mir noch sagen, wo ich dem Gesetzesauszug das Wort "E-Nummer" entnehmen kann bzw. was für ein Begriff kommt diesem gleich?

Und wo steht, dass ich eine ABE nicht mitführen muss, ich lese lediglich etwas davon, dass keine Betriebserlaubnis erlischt.
 
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Racegixxer
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...
Die ABE hat nix mit der E-Nr. zu tun.
ABE ist nur hier in Deutschland gültig!!! Die E-Nr. (Europaweit) ist der Nachfolger der ABE!!!

zur ABE gehört die KBA Nr. das alles gibt es heute bei Auspuffanlagen und in Zukunft wahrscheinlich allgemein nicht mehr. Da veraltet und durch die Europäische Union und das Zulassungsrecht ungeeignet.

E-Nr. ist das Dokument über diese Nr. sind alle Daten (was früher in der ABE Stand) einsehbar. Es müssen KEINE Dokumente mitgeführt werden, die Nr selber ist das Dokument.


Kauft man noch was wie Bremshebel wo eine KBA Nr. drauf ist brauchst du ne ABE. Sobald da die E-Nr. draufsteht ist das eine ganz andere Baustelle.


Es ist schon klar das darüber aus Unwissen immer viel Mist geschrieben wird, es ist aber definitiv so und nicht anders. Da gibts weder "unterschiedliche Meinungen" noch sonstwas. Beim Tüv und der Polizeikontrolle brauch man keine Dokumente in Papierform für diese Nummer.
 
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Keule85

Gast
Habe das von dieser Seite kopiert: EG ABE EG BE EWG ECE ABE ABG KBA Gesetzlichegrundlagen - Aprilia Forum - Motorrad u. Roller

ECE-Zulassungszeichen

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.
Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte.

Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem Kreis mit grossen E, ausserdem im Kreis die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Kreis einer Ziffern-/Buchstabenkombination.

Bedeutung der Herkunft von E-Nummern

E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

------------ Dieser Beitrag wurde um 15:16 geschrieben, der vorherige um 15:08. ------------​

Die ABE hat nix mit der E-Nr. zu tun.

E-Nr. ist das Dokument über diese Nr. sind alle Daten (was früher in der ABE Stand) einsehbar. Es müssen KEINE Dokumente mitgeführt werden, die Nr selber ist das Dokument.

Du sagst, dass die E-Nummer die ABE sogar ersetzt, d.h. das bedeutet es gibt gar keine ABE zu einer E-Nummer :), richtig?

Und wenn ich dieses Dokument gerne schriftlich haben möchte, worauf sich die E-nummer bezieht? Wie komme ich an selbiges?
 
blümchenpflücker

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Racegixxer
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Lehn dich zurück....entspanne...und hake das Thema ab.
Du brauchst keine ABE mitführen.
Dieser Topf ist mit zugehöriger E-Nr für dein Fahrzeug homologiert.
Wenn dir das jemand nicht glaubt muss er das anhand der E-Nr prüfen.
 
KillSwitch

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Racegixxer
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Du sagst, dass die E-Nummer die ABE sogar ersetzt, d.h. das bedeutet es gibt gar keine ABE zu einer E-Nummer :), richtig?

Und wenn ich dieses Dokument gerne schriftlich haben möchte, worauf sich die E-nummer bezieht? Wie komme ich an selbiges?
Genau das, es hat nur die selbe Beudeutung deswegen sagt man dann gerne ABE dazu weils das Allgemeine Betriebserlaubnis heisst. Sinngemäß das selbe Praktisch was ganz anderes.

Es gibt zu auspuffanlagen ein Dokument vom Hersteller, das wirst du über Yoshimura bekommen. Das ist aber nur dafür das du weißt das der Auspuff auch an dein Bike passt, sprich das dir keiner einen Auspuff verkauft der garnicht für deine Maschine ist...
Würde allgemein mal nach der Anbauanleitung etc. fragen möglich das da ein Satz dazu drinnsteht, das ist aber kein Papier was irgend ne Rechtliche bewandnis hat sondern nur Info für dich als Käufer.
Wenns das nicht bekommst, kannst du mal direkt beim Tüv fragen ob die dir das ausdrucken. Ob die das machen und ob das was kostet weiß ich allerdings nicht.
 
maxberlin

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Racegixxer
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Hier wird ja immer noch gesabbelt...

Du brauchst keine, fertig!

:D
 
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Keule85

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Ok!
Vielen Dank, dass Ihr mir in der Sache weiterhelfen konntet! Ich finde es wichtig, dass man weiß was für rechtliche Grundsätze herrschen und man nicht einfach unwissend in der Gegend rumfährt!
Sollte man mal in eine Kontrolle kommen, weiß man so seinen Standpunkt einzuschätzen und steht nicht völlig ahnungslos daneben und kann sich alles sagen lassen!
 
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grifo

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Es gibt zu auspuffanlagen ein Dokument vom Hersteller, das wirst du über Yoshimura bekommen. Das ist aber nur dafür das du weißt das der Auspuff auch an dein Bike passt, sprich das dir keiner einen Auspuff verkauft der garnicht für deine Maschine ist...
und das ist genau das was sie sehen wollen!!! Letztes Jahr zweimal: ja wo ist der Zettel wo drauf steht, dass er für dein bike zugelassen ist, weil die E-NR allein reicht mir nicht!!!
 
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Racegixxer
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...
und das ist genau das was sie sehen wollen!!! Letztes Jahr zweimal: ja wo ist der Zettel wo drauf steht, dass er für dein bike zugelassen ist, weil die E-NR allein reicht mir nicht!!!
Das ist aber deren Problem, das muss du nicht dabei haben. Das ist mangelndes Wissen bei der Polizei oder nicht aufgepasst in den Schulungen. Hast du da Strafe bezahlen müssen oderwie?

Möglich das die sagen wir schreiben das auf und überprüfen die Nr. odersowas wenn sie das vor Ort nicht können, aber mithaben musst du da nix.
 
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Hansafan

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Um deine Frage noch zu beantworten:
Und wo steht, dass ich eine ABE nicht mitführen muss, ich lese lediglich etwas davon, dass keine Betriebserlaubnis erlischt.
Das ergibt sich indirekt aus Abs. 4, der die Pflicht zum Mitführen für Abs. 3 Nr. 2 nicht vorsieht:

(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2. des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen

mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
 
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grifo

Racegixxer
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Das ist aber deren Problem, das muss du nicht dabei haben. Das ist mangelndes Wissen bei der Polizei oder nicht aufgepasst in den Schulungen. Hast du da Strafe bezahlen müssen oderwie?

Möglich das die sagen wir schreiben das auf und überprüfen die Nr. odersowas wenn sie das vor Ort nicht können, aber mithaben musst du da nix.
na hab nix zahlen müssen aber er meinte und das wurde ja oben auch gesagt: diese Karte zeigt, dass das Produkt für das bike zugelassen ist!! und die Karten sind eh bei jedem pot dabei!!

Kollege hatte auch mal Probleme: die E-NR reichte dem Polizist auch nicht und er holte sich dann von YOshimura ne Karte wo auch der typ des bikes draufstand!
 
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Keule85

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Um deine Frage noch zu beantworten:


Das ergibt sich indirekt aus Abs. 4, der die Pflicht zum Mitführen für Abs. 3 Nr. 2 nicht vorsieht:

D.h. ich muss in allen Fällen AUßer dem Fall, dass sich eine E-Nr. auf dem Auspuff befindet schriftliche Dokumente mitführen?! Das bedeutet ich bin fein raus und die Beweislast liegt bei der Polizei und nicht bei mir!

------------ Dieser Beitrag wurde um 16:05 geschrieben, der vorherige um 15:56. ------------​

Beweispflicht hin oder her, wenn Jmd so ne Karte/Dokument hat, der man entnehmen kann, dass der Yoshi für mein Motorrad geeignet ist, bitte mir zukommen lassen!
Danke!
 
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grifo

Racegixxer
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du hast den yoshi gp evo oda??? also da schreibst yoshi dann schicken die dir eine! oder einfach nen Händler fragen! Yoshi ist glaub ich die einzige Firma, wo das von vornherein nicht dabei ist!
 
Thema:

Yoshimura GP EVO, E-Nummer, ABE

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