Auspuff ohne ABE, Schuldfrage in Unfallsituation?

Diskutiere Auspuff ohne ABE, Schuldfrage in Unfallsituation? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hey Leute, wusst jetzt nicht ob ichs in die Auspuff Rubrik schreiben sollte oder hierhin, na egal passt glaub ich in beide Ich hab mir vor...
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Großgixxer
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Hey Leute,

wusst jetzt nicht ob ichs in die Auspuff Rubrik schreiben sollte oder hierhin, na egal passt glaub ich in beide
Ich hab mir vor einiger Zeit eine GSXR 1000 K3 gekauft, verbaut war vom Vorbesitzer ein Sportauspuff der Marke Viper (ohne ABE) mit Zwischenrohr von BOS
Der Sound von dem Teil ist schon ziemlich geil, nicht die Lautstärke an sich sondern der bassige, dumpfe Sound :D
Original Pott mit Zwischenrohr war beim Kauf auch dabei könnte ich also auch verbauen,
da mir der Sound und die Optik vom ersteren aber viel mehr zusagt war ich jetzt am Überlegen den eingebaut zu lassen.

Hab jetzt allerdings gehört das ich im Falle eines Unfalles mindestens Teilschuld bekommen würde, da ich ohne Betriebserlaubnis fahre :confused:
an anderer Stelle lese ich aber das es vollkommen egal ist weil der Auspuff ja nichts mit dem Unfall an sich zu tun hat.
Was ist jetzt richtig? Sollte es wirklich stimmen das die Schuldfrage dann eher auf mich fällt lass ich das ganze lieber bleiben, hab keine Lust im Unfallsfall dumm da zu stehen.

Hoffe ihr wisst da bescheid und könnt mir ein paar Antworten liefern bin gerade etwas verwirrt
 
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Chris#369

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Keine Betriebserlaubnis, kein fahren in der StvO., falls ja mind Teilschuld eher 100% ,falls es rauskommt das du ohne Abe fährst
 
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Nitro Chris

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Gerade mal gefunden. Zitat stamt von einer Versicherung!

bei Verlust der - ABE- reguliert die Versicherung den Haftpflichtschaden direkt mit dem Geschädigten. Den Schadenverursacher, also ihren Versicherungsnehmer, nimmt sie in den Regress bis max. EUR 5000,--, d.h. verursache ich mit einem Fahrzeug ohne -ABE- einen Schaden von EUR 6500,--, zahlt die Versicherung EUR 1.500,--, der Versicherungsnehmer EUR 5000,-- ( diese Summe ist pfändbar)

im Falle der Kaskoversicherung zahlt die Versicherung gar nichts, dieses gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
 
Jaden

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Racegixxer
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Ob nun der Unfallhergang etwas mit dem Pott zu tun hat oder nicht ist egal, sobald du ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubniss bewegst und in einen Unfall gerätst kannst du eine Teilschuld bekommen.

Kommt aber auch immer auf den Richter an und wie gut der Gutachter seinen Job macht.
 
zaME

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Großgixxer
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Eieieieiei,

dann bau ich lieber den originalen ran
 
Jaden

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Racegixxer
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Den orig. ranschrauben ist aber auch keine Lösung !!!

hol dir einfach nen neuen mit ner E Nummer und feddich ^^

viel wichtiger finde ich jedoch, dass auf dem Bremshebel ne E Nummer vorhanden ist, denn das wird ganz sicher geprüft.

ob dann letztendlich ein Pott, der nicht übermäßig laut ist den Brei fett macht ist ne andere Sache ... aber wenn du dir da unsicher bist ab mit dem Teil ^^
 
Thomas91

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Meines wissens hast erst probleme wenn bewiesen wurde dass das verbaute Teil ohne abe am unfall schuld ist oder ihn verschlimmert hat!
Wäre ja sonst total unlogisch!
 
zaME

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Großgixxer
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Den orig. ranschrauben ist aber auch keine Lösung !!!

hol dir einfach nen neuen mit ner E Nummer und feddich ^^
erstmal kommt der originale ran will dieses Jahr ja noch bisschen fahren :D

einen neuen Pott hol ich mir dann erst für die nächste Saison

Meine Bremshebel sind noch die Originalen, an der Maschine sind außer dem Auspuff nicht viele weitere Änderungen :)

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Neuer Text innerhalb von 30 Minuten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -​

Meines wissens hast erst probleme wenn bewiesen wurde dass das verbaute Teil ohne abe am unfall schuld ist oder ihn verschlimmert hat!
Wäre ja sonst total unlogisch!
Das hätte ich auch gedacht :/

An der einen Stelle liest man das nur bei relevanten Teilen wie Bremsen oder Kupplungs- Bremshebeln die Betriebserlaubnis erlischt, an anderer Stelle steht bei allen Teilen :confused:
Weiss jetzt auch nicht was richtig ist, nehm jetzt zur Sicherheit erstmal die Originale Anlage, werd aber nochmal beim TÜV nachfragen
 
Koalbär91

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ich glaube nicht das die einfach so sagen können du hast 100% schuld weil dein auspuff nicht legal ist.

Anders siehts bei chinahebeln aus. Die hab ich zb drauf aber egal
 
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Seb 750

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Soweit ich weiß muss ein Zusammenhang zwischen dem modifizierten Teil und dem Grund für den Unfall bewiesen werden.
Z.B. fährste mit nem nicht eingetragenen Auspuff zum Tüv, Bremsschlauch platzt und Du baust nen Unfall. Was passiert dann? Es wird geprüft, ob der Auspuff etwas zu dem Unfallhergang beigetragen hat. Da die Bremse das Problem war, muss die Versicherung meines Wissens nach voll zahlen.
Denke aber, dass das vielleicht eher Eizelfallentscheidungen vor Gericht sind.

Wenn ich falsch liege, dann korrigiere mich bitte ein Anwalt ;)
 
Frank

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Wie wird wohl der Anwalt der Gegenseite vor Gericht argumentieren? Ich würde einfach sagen, ABE erloschen -> ergo kein fahren auf öffentlichen Straßen, also wäre es nicht zum Unfall gekommen.
 
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Seb 750

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Es ist aber nicht durch den Auspuff zum Unfall gekommen und genau das wird bei Schuldfrage geklärt.
Die Gegenseite wird natürlich reinhalten, aber wann macht sie das mal nicht??? In anderen Fällen lassen wir uns doch auch nicht vom Geschwätz der Gegenseite beeindrucken.

Bei Gelegenheit frage ich mal ne Bekannte, die ist Anwältin im Verkehrsrecht. :)
 
zaME

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Großgixxer
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@ Seb: Das wäre echt klasse

werde demnächst auch nochmal beim Tüv nachfragen, mal schauen was die dazu sagen

Falls es noch jemanden interessiert, hab das im Internet gefunden http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=993556&highlight=#993556
Hier meinen auch wieder einige das der Auspuff ohne ABE relativ unbedenklich wäre, aber wie weit diejenigen wirklich Ahnung haben weiss man ja auch nicht :/
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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aber wie weit diejenigen wirklich Ahnung haben weiss man ja auch nicht :/
Das wird dir hier leider auch keiner zu 100% genau sagen können.
Deswegen am besten wie scho gesagt wurde TÜV, Versicherung, Anwalt für Verkehrschutz kontacktieren.
Die können dir da mit sicherheit was dazu sagen was Hand und Fuss hat!
 
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Seb 750

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Ich warte noch auf Antwort von der Anwältin.
 
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Hallo zusammen,

Ich finde das alles etwas zu übertrieben mit dem Auspuff. (was die Versicherung betrifft)

Fakt ist, wenn wir mit einem Motorrad unterwegs sind meistens von den Autofahrern "übersehen" werden. Das kann ich auch nachvollziehen.

Aber wenn ich mit dem Auto zu einer Kreuzung komme und ich höre schon ein Motorrad passe ich besonders gut auf. ich denke auch das es auch der Sicherheit etwas dient.

und wenn man kurz mit 100 km/h auf einer Landstraße unterwegs ist und es kommt zu einem Unfall ist es glaube ich egal ob der Original Auspuff drauf ist oder nicht

Leider kann ich euch nicht sagen wie das rechtlich aussieht aber das ist meine persönliche Meinung


bin gespannt wie das rechtlich aussieht
 
S

Seb 750

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Hat jemand von Euch in den Versicherungsbedingungen was davon stehen, dass die Versicherung nicht eintritt (oder nur bis 5.000€), wenn Ihr ohne ABE fahrt? Wenn ja, dann macht mir doch bitte mal jemand nen Scan von der Seite und schickts mir per PN. Die Anwältin hat mich danach gefragt und klärt das dann.
 
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Hat jemand von Euch in den Versicherungsbedingungen was davon stehen, dass die Versicherung nicht eintritt (oder nur bis 5.000€), wenn Ihr ohne ABE fahrt? Wenn ja, dann macht mir doch bitte mal jemand nen Scan von der Seite und schickts mir per PN. Die Anwältin hat mich danach gefragt und klärt das dann.
So einen Passus wirst du in den AKB (Allgemeine Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung) nicht finden.

Sofern kein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und dem Umbau vorliegt ist der Versicherer in der Leistungspflicht.

Und nochwas: Nicht die Leistungspflicht des Versicherers ist auf 5.000 € begrenzt, sondern genau andersrum.
Er kann dich bis max. 5000 € in Regreß nehmen. Darüber hinaus zahlt er voll! U.U. auch mehrere Millionen wenns sein muss.

Und das bezieht sich auf sämtliche Regreßansprüche, sei es Auspuff, Hebel, oder sonstwas.

Auszug aus den AKB:

Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpfl ichtet, soweit
die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles
noch für den Umfang unserer Leistungspfl icht
ursächlich ist.

Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpfl ichtversicherung

D.3.3 In der Kraftfahrzeug-Haftpfl ichtversicherung ist die sich aus
D.3.1 ergebende Leistungsfreiheit oder Leistungskürzung
Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den
Betrag von höchstens je 5.000 E beschränkt.
 
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