ZBG_Gixxer
Kleingixxer
Themenstarter
Hallo Freaks!
Für alle die mal wissen möchten ob und wie man einen Aupuff ohne E-Nummer eintragen lassen kann.
Hier ein Statemant, welches ich von der DEKRA per Email bekommen habe:
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Sehr geehrter Herr Viehmann,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Nach § 49 Absatz 2 StVZO ist für Schalldämpferanlagen an Krafträdern,
die ab dem 01.04.1994 in den Verkehr gekommen sind, die EG-Typgenehmi-
gung gefordert.
Ohne EG-/ECE Teilegenehmigung, ABE oder ein Teilegutachten für diese
Schalldämpferanlage ist eine Änderungsabnahme nach §19(2) StVZO in
Verbindung mit §21 StVZO unverzüglich zwingend erforderlich, da das
Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs geändert wird.
Das gilt selbstverständlich auch für ältere Krafträder.
Durch Änderung der Schalldämpferanlage kann es auch zu einer Änderung der
Motorleistung kommen.
Der Auspuff wird dann am Fahrzeug geprüft es sind verschiedene Messungen
notwendig, deren Kosten doch stark vom Aufwand und der erforderlichen Zeit
dafür abhängen.
Basis dafür bildet die Übergangsbestimmung zum §49 StVZO, welche
verordnet, dass abweichend von § 49 Abs. 2a Satz 1 Krafträder mit
Auspuffanlagen ohne EG-Betriebserlaubniszeichen auch nach dem 1. April
1994 feilgeboten, veräußert oder verwendet werden dürfen, sofern für die
Krafträder hinsichtlich der Geräuschentwicklung und Auspuffanlage eine
Genehmigung nach der ECE-R Nr. 41 - Einheitliche Vorschriften für die
Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Geräuschentwicklung - (BGBl
1994 II S 375) vorliegt.
Unter anderem sind aufwendige Fahr- und Standgeräuschmessungen erforder-
lich. Der Sachverständige wird auf Grund der gemessenen Daten einschätzen,
ob eine positive Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich
ist.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.
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Darauf habe ich heute direkt mit einem DEKRA-Mann geredet und ihm die Email gezeigt.
Er hat dann grob geschätzt....Alles zusammen würde ca. 1000 - 1500 € kosten.
Der Vorteil:
Man bekommt ein Modell/Auspuffspezifisches Gutachten, welches man angeblich auch verkaufen darf.
D.h. wenn ich den Auspuff an eine 600-ter K3 mache, könnte sich jeder mit dem selben Motorrad den Auspuff ohne E-Nummer kaufen und in Kombination mit dem Gutachten legal fahren.
Fazit: Auspuff ohne E-Nummer kann man eigentlich auf der Straße voll vergessen.
Grüße
Zbg_gixxer
Für alle die mal wissen möchten ob und wie man einen Aupuff ohne E-Nummer eintragen lassen kann.
Hier ein Statemant, welches ich von der DEKRA per Email bekommen habe:
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Sehr geehrter Herr Viehmann,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Nach § 49 Absatz 2 StVZO ist für Schalldämpferanlagen an Krafträdern,
die ab dem 01.04.1994 in den Verkehr gekommen sind, die EG-Typgenehmi-
gung gefordert.
Ohne EG-/ECE Teilegenehmigung, ABE oder ein Teilegutachten für diese
Schalldämpferanlage ist eine Änderungsabnahme nach §19(2) StVZO in
Verbindung mit §21 StVZO unverzüglich zwingend erforderlich, da das
Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs geändert wird.
Das gilt selbstverständlich auch für ältere Krafträder.
Durch Änderung der Schalldämpferanlage kann es auch zu einer Änderung der
Motorleistung kommen.
Der Auspuff wird dann am Fahrzeug geprüft es sind verschiedene Messungen
notwendig, deren Kosten doch stark vom Aufwand und der erforderlichen Zeit
dafür abhängen.
Basis dafür bildet die Übergangsbestimmung zum §49 StVZO, welche
verordnet, dass abweichend von § 49 Abs. 2a Satz 1 Krafträder mit
Auspuffanlagen ohne EG-Betriebserlaubniszeichen auch nach dem 1. April
1994 feilgeboten, veräußert oder verwendet werden dürfen, sofern für die
Krafträder hinsichtlich der Geräuschentwicklung und Auspuffanlage eine
Genehmigung nach der ECE-R Nr. 41 - Einheitliche Vorschriften für die
Genehmigung der Krafträder hinsichtlich der Geräuschentwicklung - (BGBl
1994 II S 375) vorliegt.
Unter anderem sind aufwendige Fahr- und Standgeräuschmessungen erforder-
lich. Der Sachverständige wird auf Grund der gemessenen Daten einschätzen,
ob eine positive Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere möglich
ist.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich
die Abnahme durchführen wird.
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Darauf habe ich heute direkt mit einem DEKRA-Mann geredet und ihm die Email gezeigt.
Er hat dann grob geschätzt....Alles zusammen würde ca. 1000 - 1500 € kosten.
Der Vorteil:
Man bekommt ein Modell/Auspuffspezifisches Gutachten, welches man angeblich auch verkaufen darf.
D.h. wenn ich den Auspuff an eine 600-ter K3 mache, könnte sich jeder mit dem selben Motorrad den Auspuff ohne E-Nummer kaufen und in Kombination mit dem Gutachten legal fahren.
Fazit: Auspuff ohne E-Nummer kann man eigentlich auf der Straße voll vergessen.
Grüße
Zbg_gixxer