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Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur europaweiten Vollstreckung von Bu?geldern in nationales Recht ist nicht mehr f?r 2008 zu erwarten.
Dies erkl?rte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview. Touristen, die in der n?chsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrss?nden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, k?nnen also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine r?ckwirkende Vollstreckung, wie urspr?nglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt ?sterreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein gut funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen. Also haltet euch besser an die Verkehrsregeln!
Nach Ansicht der Justizministerin m?ssen vor der Umsetzung alle praktischen Probleme gel?st sein. So muss sichergestellt sein, dass jeder B?rger in seiner Heimatsprache ?ber den Inhalt des Bu?geldbescheides informiert wird. Die Ministerin: ?Der Betroffene muss schlie?lich wissen, was ihm vorgeworfen wird.? Ihrer Ansicht nach ist es auch unerl?sslich, dass der Verkehrss?nder erf?hrt, wie er sich gegen eine ausl?ndische Entscheidung wehren kann. Solange diese Voraussetzungen nicht erf?llt sind, k?nnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern. Mit einem Freibrief zum Rasen hat das allerdings nichts zu tun.
Quelle: bikersjournal.de
Dies erkl?rte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in einem Interview. Touristen, die in der n?chsten Urlaubs-Saison im Ausland Verkehrss?nden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, k?nnen also ein weiteres Jahr nicht belangt werden. Auch eine r?ckwirkende Vollstreckung, wie urspr?nglich angedacht, ist vom Tisch. Die Ausnahme bleibt ?sterreich: Mit diesem Land gibt es seit Jahren ein gut funktionierendes Vollstreckungshilfeabkommen. Also haltet euch besser an die Verkehrsregeln!
Nach Ansicht der Justizministerin m?ssen vor der Umsetzung alle praktischen Probleme gel?st sein. So muss sichergestellt sein, dass jeder B?rger in seiner Heimatsprache ?ber den Inhalt des Bu?geldbescheides informiert wird. Die Ministerin: ?Der Betroffene muss schlie?lich wissen, was ihm vorgeworfen wird.? Ihrer Ansicht nach ist es auch unerl?sslich, dass der Verkehrss?nder erf?hrt, wie er sich gegen eine ausl?ndische Entscheidung wehren kann. Solange diese Voraussetzungen nicht erf?llt sind, k?nnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern. Mit einem Freibrief zum Rasen hat das allerdings nichts zu tun.
Quelle: bikersjournal.de