Frage wegen Blitzen!

Diskutiere Frage wegen Blitzen! im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Also ich bin am 25.03 geblitzt worden.Post habe ich heute bekommen,bzw meine Frau(auf die ist das Mopped angemeldet!).Jetzt soll meine Frau...
Cheffe

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Also ich bin am 25.03 geblitzt worden.Post habe ich heute bekommen,bzw meine Frau(auf die ist das Mopped angemeldet!).Jetzt soll meine Frau stellung nehmen wer gefahren ist bzw zur verf?gung stand.

Als Geschwindigkeit wurde 72 km/h angegeben-ausserhalb geschlossener Ortschaft!Erlaubt waren 50 km/h!W?ren somit 22 km/h zuviel.

Meine Frage hat einer ahnung was das kostet?Was ist wenn meine Frau sagt sie weiss nich wer gefahren ist?
Auf dem Foto sieht man nur Helm-ich w?rde nicht draus ersehen das ich das bin :confused:
 
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Mr.X

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,,il maleducato"
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also.

wenn du nicht angibts wer gefahren ist, also die aussage dazu verweigerst k?nnen sie dir/euch ein fahrtenbuch aufbrummen! wo jede zuk?nftige fahrt angegeben werden muss mit fahrer etc...

bei 22km/h au?erorts gibts nicht mal punkte soweit ich wei?!

punkte fangen innerorts ja schon erst bei 20km/h an. da hast du meiner meinung nach au?erorts nur mit bu?geld zu rechnen...

bin mir aber nit sicher...
 
Bleifuss

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Supergixxer
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Hier in der Schweiz w?rdest Du f?r diese Raserei erschossen.....:eek:
 
Cinch

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Racegixxer
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Also, erstmal ist ja die Frage wie sie das Kennzeichen ermittelt haben. Haben die ein Bild von hinten? Wenn sie es nur aufgeschrieben haben, dann haben se wahrscheinlich eh schon schlechte Karten.

Als 2. muss deine Frau ja keine Aussage machen. Dann kann die Polizei nat?rlich selbst ermitteln. Die m?ssen aber sonsoviel (ich weiss nicht mehr genau) Punkte finden, um dich eindeutig zu identifizieren. Also unrealistisch.

Dann klar, mit dem Fahrtenbuch, das ist m?glich, aber bei einem Erstvergehen was ohne Punkte ist, wohl unrealistisch, das ein Richter das wirklich macht.

Ich m?chte dich ja nicht beeinflussen, aber ich denke es ist klar, wie ich mich verhalten w?rde. :)

Und stimmt, in der Schweiz w?rst du nen Kopf k?rzer!
 
slowly

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Megagixxer
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So weit ich wei? gibt nur eine Geldstrafe, die d?rfte wohl um die 70? liegen. Genau wei? ich es aber nicht.

Wenn deine Frau sagt, sie war es nicht und wei? auch nicht mehr wer gefahren ist, dann wird es wohl auch keine gro?en Probleme geben. Es kann mit dem Fahrtenbuch gedroht werden, in diesem Fall wohl aber nicht!

In diesem Fall stellt sich immer die Frage, ob man sich diese L?sung f?r gr??ere Probleme aufhebt!!! Sprich, wenn du jetzt etwas machst, werden sie beim n?chsten mal mehr ?rger machen. ;)
 
Mr.X

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,,il maleducato"
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oder nit reagieren und abwarten :D
 
Cheffe

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Also die haben kein Bild von "hinten" beigef?gt!!

Nur das kennzeichen angegeben und das stimmt(sonst h?tte ich ja keine post bekommen).

Mann kann auf dem Bild nichtmal den Helmhersteller erkennen :confused:
noch das Oberteil von meinem Kombi-sieht aus als wenn ich ne schwarze Jacke anhabe :eek:

Denke mal ich werde meiner Frau raten mich nicht zu verpetzen :nono:

Ansonsten lass ich mich auch gerne erschiessen :lol:
 
Tom

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Supergixxer
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Mich haben se letzes Jahr an der Beever "gelasert" (au?erhalb) 30 km/h zu viel.

Resultata: 50 € Geldbuse
5 € Proto
25 € "Bearbeitung" :smilie_f:

und das schlimmste 3 PUNKTE !!!!!!!
 
S

Suzilove

Gast
@ Cheffe...das mit dem "ich weiss nicht wergefahren ist" klappt meist nur einmal...an deiner Stelle w?rde ich dann doch lieber bezahlen und mir das andere f?r "schwerere" Taten aufbewahren...wo z.B. der Lappen gef?hrdet
ist...
Fahrtenbuch w?re in diesem Fall eher nicht angebracht, von wegen erstes mal usw...entscheiden musste dich selber...ich kenne ja deinen Fahrstil net *gg*
 
Mr.X

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wegen der 34ps wahrscheinlich, gell tom? :D :D :D
 
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Sam

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Aus verkehrsportal.de:

Sofern dem Halter kein Foto des Fahrzeugf?hrers vorgelegt wird (z.B. durch Zeugenfragenbogen) ist sein "Erinnerungsverm?gen" gefragt, ansonsten sein "Erkennungsverm?gen"...

Rechtsprechung zum "Erinnerungsverm?gen" (also kein Foto vorliegend!):

Der Halter ist binnen weniger Tage - vorbehaltlich besonderer Umst?nde des Einzelfalles regelm??ig innerhalb von zwei Wochen, Bundesverwaltungsgericht VRS 56 311, OVG M?nster VRS 70 78 = StVE 19, Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel VRS 75 146, VM 88 87, Baden-W?rttembergischer Verwaltungsgerichtshof Mannheim NZV 91 328, 93 47, Verwaltungsgericht M?nchen DAR 91 473 - ?ber den Versto? zu befragen, um den Fahrer noch nennen zu k?nnen, OVG L?neburg NJW 77 1550, OVG M?nster NJW 76 308, OVG Bremen DAR 76 53, Verwaltungsgerichtshof M?nchen DAR 76 278.

Keine Fahrtenbuchauflage, wenn sich der Halter bei um 6 Wochen versp?teter Anh?rung des Sachverhalts nicht mehr entsinnt, OVG M?nster VR 77 146.

Quelle: Ausz?ge aus Kommentar StVR Jagusch/Hentschel, C. H. Beck Verlag.
 
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weiter:

Insoweit ist die Verfolgungsbeh?rde grunds?tzlich gehalten, wenn die Feststellung des Fahrzeugf?hrers auf frischer Tat nicht m?glich oder nicht tunlich ist, zumindest den Halter sobald wie m?glich von der mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu unterrichten. Dies folgt aus dem Gebot zur Gew?hrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Absatz 4 GG), wonach der von einer Ermittlungst?tigkeit Betroffene nicht in seiner Verteidigung behindert werden darf (vgl. Senat, NJW 1995, 3335, 3336 = StVE ? 31a StVZO Nr. 40).

Vor diesem Hintergrund ist im Regelfall zu fordern, dass der Kfz-F?hrer innerhalb von zwei Wochen nach der Zuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit dieser die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug gef?hrt hat, noch zuverl?ssig beantworten und der T?ter Entlastungsgr?nde vorbringen kann. Nach Verstreichen eines l?ngeren Zeitraums kann die Erinnerung an eine bestimmte Fahrt so verbla?t sein, dass auch ein auskunftswilliger Halter nicht mehr in der Lage ist, den in Frage kommenden Fahrzeugf?hrer zuverl?ssig anzugeben (vgl. BVerwG, Buchholz 442.16 ? 31a StVZO, Nr. 5, S. 9f. = StVE ? 31aStVZO Nr. 7; DAR 1987, 393).
Auszug aus: http://www.strafzettel.de/index.html?/content/573.htm
 
Cheffe

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Gibts das auch in deutsch??
 
Mr Nice

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bekommst kein fahrtenbuch wenn deine frau nach 6 wochen nochmal zum "verh?r" geladen wird und sie sich auf grund des zeitraumes nicht erinnern kann wer gefarhen is. also so hab ich das jetzt verstanden
 
Cheffe

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Werde morgen mal zu meinem Anwalt d?sen.Mir gehts nicht um die Kohle(ganz bstimmt nicht!).Aber ich kann mich ehrlich garnicht mehr dran erinnern dort gefahren zu sein.Zumal auf dem Helm nichtmal mein Hersteller zu erkennen ist :confused:
Werde morgen dann auch meine Jacke und den Helm mit zu anwalt nehmen.Weil es kann ja auch sein das ich mit ein paar leuten unterwegs war und die mich nur rausgepickt haben weil die zb.wen anderes geblitz haben,aber nur mein kennzeichen gesehen haben.

So nicht jungs :smilie_f:
 
Knoby

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Das w?rde dir drohen:

Sie sind au?erhalb geschlossener Ortschaften 22 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 40 Euro kosten.
Hinzu kommen Geb?hren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Au?erdem ein P?nktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verj?hrt ist, kann das zu einer h?heren Geldstrafe f?hren !
Der Punkt wird nach 2 Jahren gel?scht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verj?hrt der Punkt nach sp?testens 5 Jahren.
 
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