zu laut ist zu laut und fertig.
Wenn du an den falschen gerätst darf der dir die Mühle stillegen...
Zur Messung beim Tüv stelle ich in Frage da die meist die sog "P-Methode" zwar einhalten aber die Rahmenbedingungen meist nicht wirklich gegeben sind.
Und die Messung von der Rennleitung zweifel ich sowieso an, am besten noch mit nem nicht geeichten Messgerät.....
Irgendwo hatte ich nen Link.... Warte mal....
Aaah, da isser :
Wissenswertes bei Geräuschmessungen
Und das noch:
Welche Geräuschgrenzwerte sind bei Kontrollen von Motorrädern maßgeblich? Es gibt Stand- und Fahrgeräuschwerte im Fahrzeugschein.Maßgeblich ist der Fahrgeräuschwert in Dezibel (A). Allerdings dient der Standgeräuschgrenzwert, der unter Ziffer 30 im Fahrzeugschein und -Brief eingetragen ist, der nachträglichen Kontrolle im Straßenverkehr. Die Nahfeld-Geräuschmessung durch die Polizei liefert einen Anhaltspunkt für das Fahrgeräusch. Liegt der gemessene Standgeräuschwert mehr als fünf Dezibel (A) über dem in den Papieren eingetragenen Wert, kann das Fahrzeug sichergestellt werden, weil davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beziehungsweise die Schalldämpferanlage verändert wurde, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.Motorradfahrer, die einen Nachrüstdämpfer montiert haben, der eine EG-Betriebserlaubnis besitzt, wiegen sich in Sicherheit. Dennoch soll es vorgekommen sein, dass ihr Motorrad nach einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen wurde.Normalerweise kann man davon ausgehen, dass ein Nachrüstdämpfer mit eingravierter oder sonstwie dauerhaft angebrachter Länderkennziffer und Typprüfnummer innerhalb der Grenzwerte des Fahrgeräusches liegt. Werden die fünf Dezibel Toleranz bei der Standgeräuschmessung deutlich überschritten, könnte allerdings Manipulation im Spiel sein.Es sind offenbar Racing-Auspuffanlagen im Handel, die dennoch genauso gekennzeichnet sind, als wenn sie eine EG-Betriebserlaubnis hätten.Wer mit solch einer viel zu lauten Racing-Anlage mit EG-Kennzeichnung herumfährt – was man wirklich sehr leicht hören kann –, macht sich unter Umständen der Urkundenfälschung strafbar, auch wenn er nicht selbst die Manipulation vorgenommen hat. Das kannbis zu fünf Punkte in Flensburg geben, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich?Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess-Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt. Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei (50 Zentimeter hinter Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad) muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf denStandgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.