K9 Scheinwerfer Xenon-Zulassung?????

Diskutiere K9 Scheinwerfer Xenon-Zulassung????? im Optik - Tuning Forum im Bereich Technik; Hi habe mal ne Frage und zwar bin ich der Meinung irgendwo mal gelesen zu haben das der Scheinwerfer der K9 ne Zulassung für Xenonbrenner haben...
papavinc

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Gixxer
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Hi habe mal ne Frage und zwar bin ich der Meinung irgendwo mal gelesen zu haben das der Scheinwerfer der K9 ne Zulassung für Xenonbrenner haben soll...wenn ja wo steht das oder gibt es irgendwie nen dokument von Suzuki dazu????

MfG Vincent
 
papavinc

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Gixxer
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Weiß keiner was dazu :S
 
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Nitro Chris

Legendärergixxer
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Nicht so ungeduldig mein junger Padawan vllt. kommt noch die passende Antwort.
 
Jaden

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Racegixxer
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Nun 100% sicher bin ich mir da leider net ... glaube aber dass Xenon Licht beim Mopped nur als Fernlicht erlaubt ist, es muss allerdings von einer Werkstatt

mit den notwendigen Lizenzen montiert werden und auch dann ist net sicher, ob es vom Tüv abgenommen wird.

Andere Infos habe ich zur zeit net, kann sein, dass es sich bislang schon wieder geändert hat.
 
wizzard1337

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Großgixxer
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Scheinwerfer
Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Quelle: http://www.motorradonline24.de/mo24...anted/620393/kennzeichnung-der-streuscheiben/

Also wenn auf deinem Scheinwerfer irgendwas von "DC" steht, ist dein Scheinwerfer Xenon zulässig ;)
Zudem muss eine Scheinwerferreinigungsanlage und Niveuregulierung vorhanden sein.
 
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Hayabusa

Gixxer
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@papavinc
einzige legale Lösungen für Xenon sind entweder die BMW 1600er oder du fährst nach Berlin zu dem ps-motorradservice.de, der dir Xenon mit TÜV-Segen einbauen wird/sollte. Nur günstig wird es nicht, jedenfalls nicht unter 200€
 
papavinc

papavinc

Gixxer
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moin nen richtiges EU-Dokument hast du dazu net gefunden oder :S
Scheinwerfer
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A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten

Quelle: http://www.motorradonline24.de/mo24...anted/620393/kennzeichnung-der-streuscheiben/

Also wenn auf deinem Scheinwerfer irgendwas von "DC" steht, ist dein Scheinwerfer Xenon zulässig ;)
Zudem muss eine Scheinwerferreinigungsanlage und Niveuregulierung vorhanden sein.
 
E

Extremiac

Gast
Xenonscheinwerfer im Motorrad sind nicht grundsätzlich verboten.

ABER, man bekommt es nur eingetragen, wenn man folgende auflagen erfüllt:

- das Streubild des Lichts muß der Norm entsprechen (das ist bei jedem zugelassenem Scheinwerfer der Fall)
- es muß eine Scheinwerferreinigzungsanlage vorhanden sein (hat ja wohl niemand)
- es muß eine automatische Leuchtweitenregulierung vorhanden sein (ist mir auch nicht bekannt das es soetwas gibt)
- alle elektrischen Anschlüße müßen für die Stromversorgung ausgelegt sein (in der Regel braucht der Brenner weniger Strom wie die Originalbirne, also auch kein Problem)
- die Zeit der Lichtunterbrechung beim umschalten von Abblend auf Fernlicht und / oder Lichthupe darf nur 0,????? Sekunden betragen. (das ist oft ein Problem)

Ich weiß nur von einem Motorrad der Marke BMW das mit amtlichem Segen Xenon verbaut hat.
Alle anderen Umrüstungen finde ich zwar sinnvoll (da Motorradfahrer oft übersehen werden) aber erlaubt ist es nicht.
 
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Hayabusa

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es muß eine Scheinwerferreinigzungsanlage vorhanden sein (hat ja wohl niemand)
Hat aber die BMW auch nicht ;)
Mit amtlichem Segen kenne ich nur die Leute aus Berlin, die es ermöglichen.
 
papavinc

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ich bräuchte eigentlich nur ein offizielles dokument mit den Daten die Wizzard 1337 gepostet hat...das würde mir schon sehr viel weiter helfen :D

das wär echt cool wenn jemand das findet oder weiß wo her ich das bekomme, denn ich suche mich auch schon dumm in inet -.- :D
 
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Extremiac

Gast
Hat aber die BMW auch nicht ;)
Stimmt habe gerade nochmal nachgeschaut. Dafür hat sie adaptives Kurvenlicht.

Wieso die BMW es genemigt bekommen hat hat ist mir somit auch ein Rätsel.

Hier nochmal die Passage vom KBA. Da steht eindeutig drin das eine Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht ist.

http://www.kba.de/cln_007/nn_124384...operty=publicationFile.pdf/07_02_deut_pdf.pdf

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Neuer Text innerhalb von 30 Minuten - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -​

Und hier nochmal der bestreffende Paragraph der StVZO

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

(2) Kraftfahrzeuge müssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerüstet sein, Krafträder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer. An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht übersteigt, sowie an Krankenfahrstühlen und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, genügt ein Scheinwerfer. Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h genügen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. Für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger Anhänger mitgeführt wird, dürfen die Scheinwerfer statt an der Zugmaschine am Anhänger angebracht sein. Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebauten Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
1.
Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

2.
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).


(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendlichtscheinwerfer mitbrennen.

(5) Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt
1.
0,25 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 100 cm³,

2.
0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum über 100 cm³,

3.
1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.


Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h brauchen nur mit Scheinwerfern ausgerüstet zu sein, die den Vorschriften des Absatzes 6 Satz 2 und 3 entsprechen.

(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, daß sie nur gleichzeitig und nur gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

(6a) Die Absätze 2 bis 6 gelten nicht für Mofas. Diese Fahrzeuge müssen mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein, dessen Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor dem Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Der Scheinwerfer muß am Fahrzeug einstellbar und so befestigt sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Die Nennleistung der Glühlampe im Scheinwerfer muß 15 W betragen. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch für Kleinkrafträder und andere Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn eine ausreichende elektrische Energieversorgung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen nur bei Verwendung von Scheinwerfern für Dauerabblendlicht nach den Sätzen 2 und 4 sichergestellt ist.

(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.

(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3.
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,


ausgerüstet sein.
 
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wizzard1337

wizzard1337

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ich bräuchte eigentlich nur ein offizielles dokument mit den Daten die Wizzard 1337 gepostet hat...das würde mir schon sehr viel weiter helfen :D

das wär echt cool wenn jemand das findet oder weiß wo her ich das bekomme, denn ich suche mich auch schon dumm in inet -.- :D

Was willst du mit einem Dokument...?

Guck ob auf deinem Scheinwerfer (was es zu 100% nicht der Fall ist) das Zeichen "DC" zu finden ist...
Weil Scheinwerfer für Halogen eine ganz andere Streuscheibe haben wie Xenon....

Wenn es kein Xenon Scheinwerfer ist kannst es m.M.n schon vergessen...

Da in div. Autoforen dieses schon so oft diskutiert wurden ist, kann ich nur sagen, dass sich dieser Aufwand nicht lohnen wird.. da man beim Auto meist ab 800€ aufwärts liegt... (Xenon-Scheinwerfer, Niveausensoren, Scheinweferreinigungsnanlage, Eintragungen und Lichtgutachten usw.....)
 
papavinc

papavinc

Gixxer
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Was willst du mit einem Dokument...?

Guck ob auf deinem Scheinwerfer (was es zu 100% nicht der Fall ist) das Zeichen "DC" zu finden ist...
Weil Scheinwerfer für Halogen eine ganz andere Streuscheibe haben wie Xenon....

Wenn es kein Xenon Scheinwerfer ist kannst es m.M.n schon vergessen...

Da in div. Autoforen dieses schon so oft diskutiert wurden ist, kann ich nur sagen, dass sich dieser Aufwand nicht lohnen wird.. da man beim Auto meist ab 800€ aufwärts liegt... (Xenon-Scheinwerfer, Niveausensoren, Scheinweferreinigungsnanlage, Eintragungen und Lichtgutachten usw.....)
genau aus dem Grund will ich ja das Dokument :D weil es bei mir drauf steht und der Rest bleibt ja meine Sache :D ich kann nur nichts mit nem Text aus nem Forum beim TÜV ankommen...die wollen ja auch nen richtiges Dokument mit diesen Text den du gepostet hast sehen ;)

Wie gesagt wär cool wenn du oder jemand anderes die seite kennt oder es als Datei aufn Rechner hat
 
Z

zerox86

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GSX-R 750 K9 (Gold)
genau aus dem Grund will ich ja das Dokument :D weil es bei mir drauf steht und der Rest bleibt ja meine Sache :D ich kann nur nichts mit nem Text aus nem Forum beim TÜV ankommen...die wollen ja auch nen richtiges Dokument mit diesen Text den du gepostet hast sehen ;)

Wie gesagt wär cool wenn du oder jemand anderes die seite kennt oder es als Datei aufn Rechner hat
konntest du was Erreichen? Würde mich mal interessieren wo du die Linsenkennzeichnung gefunden hast. Ich fahre selbst eine GSX-R 750 K9, sollte bei mir ja dann auch zutreffen?!?

Gruß
Andre
 
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