Motorrad anmelden und Fahren, Drossel nicht eingetragen?

Diskutiere Motorrad anmelden und Fahren, Drossel nicht eingetragen? im Paragraphen, Gesetze & Co. Forum im Bereich Allgemein; Hey Leute, ich wollt morgen mein Motorrad anmelden, wollt jedoch erst fragen ob es so geht wie ich mir das vorgestellt habe. Muss mit 34 Ps...
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Hey Leute, ich wollt morgen mein Motorrad anmelden, wollt jedoch erst fragen ob es so geht wie ich mir das vorgestellt habe.
Muss mit 34 Ps Drossel fahren, die Maschine ist auch gedrosselt, jedoch nicht eingetragen.
Wollte morgen dann zur Versicherung mir die Nummer holen, dann zum Straßenverkehrsamt anmelden, dann Nummernschild anbauen, zur Werkstatt fahren und die Drossel abnehmen lassen.
Die Bescheinigung muss ich dann ja nurnoch bei der Versicherung vorzeigen?
Geht das so klar oder muss ich die Drossel erst abnehmen lassen bevor ich anmelde?
 
bara

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Racegixxer
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Erst abnehmen. Denn die Leistung wird in den Schein eingetragen. Sonst musste nochmal zum STVA.
 
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Gixxer
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Mein Bruder meinte ich müsste dann nur den Abnahmeschein vom Tüv mit mir rum tragen, was mir jedoch lieber wär, sonst müsste ich mir extra nen Anhänger holen um die Maschine zur Werkstatt zu bringen.
Oder ist es überhaupt nicht legal möglich es so zu machen wie oben beschrieben?
 
dirk0r

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Supergixxer
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wie der vorgänger sagte, du musst zu erst die drossel abnehmen lassen und dann zur zulassungstelle gehen. dort wird der komplette fahrzeugschein geändert. es steht dann die gedrosselte leistugn drinn. dies benötigst auch wenn du angehalten wirst von den grünen.
jetzt siehs mal anders rum. wenn du mit gedrosselten bike unterwegs bist und wirst angehalten, zeigst deinen schein vor wo drin steht dass sie offen ist. dein lappen sagt 34 ps. was ist der umkehrschluss der polizei .... du fährst offe. egal ob du ne abnahme vom TÜV hast. da kannst dich winden und drehen die sagen hier ist schluss. also erst eintragen lassen dann anmelden !!!!
 
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Die Abnahme vom Tüv ist doch ein amtlich beglaubigtes Dokument darüber, das die Maschine gedrosselt ist oder irre ich mich da?
Wenn ich mit dem Motorrad jetzt zum drosseln fahre und dann mit dem Motorrad zum Straßenverkehrsamt fahren will um die Drossel eintragen zu lassen fahr ich doch auch ohne das es im Schein vermerkt ist.
Kann doch nicht sein das man sich dafür ne rote Nummer oder nen Anhänger holen muss.

------------ Dieser Beitrag wurde um 15:51 geschrieben, der vorherige um 15:47. ------------​

Mein geändertes Fahrwerk hab ich auch nur als Tüvabnahme dabei und als ich angehalten wurde meinte der Polizist nur wenn das nächste mal was geändert wird (z.B umgezogen etc.) soll ich es mit im Schein eintragen lassen.
 
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conkers

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Doch ist leider so ! Erst die Abnahme beim Tüv, Dekra oder sonstigen berechtigen Einrichtungen vornehmen lassen und dann mit diesem Gutachten und von der Versicherung einer zugeteilten Versicherungsnummer(Gibt auch Vorläufe zum Anmelden) zum Straßenverkehrsamt !! So ist (leider) der verlauf in Deutschland. Anhänger und rote Nummer hin oder her
 
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Dann werd ich mein Motorrad Montag nicht anmelden, drauf geschissen.
Typisch Deutschland...
 
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In solchen momenten bin ich froh das ich in Österreich zuhause bin (=

0 stress mit pickerl machen undso :D
 
Ramrot

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hate auch das problem.
fakt ist so wie du es vorhast fährst du ohne versicherungs schutz .das ist fakt.
 
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Der Mann von der Versicherung meinte zu mir das ist kein Problem und er trägt mir die mit 34 ps ein, die das Motorrad ja auch hat und ich hab ja die Versicherungsnummer, selbst wenn ich dann einen Unfall bauen würde hätte das Motorrad trotzdem nur die nachweisliche Leistung von 34 ps...
Naja, das ist einfach wieder typisch Deutschland..
 
Frank

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Es zählt die Leistung die im Fahrzeugschein steht, in dem Gutachten was der Sachverständige erstellt, wird auch 100% der Satz stehen das dies unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen ist.
 
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Kennst du jemanden, der offene Motorräder fahren darf? Der könnte für dich ja zum TÜV fahren (natürlich nur, wenn dein Versicherungs-Fritze dir sagt, dass die versichert ist) und du danach mit den Papieren zur Zulassungsstelle. Dann können dir die Grünen auch nicht ans Bein pinkeln.
 
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Ist es nicht zum Zwecke dieser Umtragung erlaubt das Fahrzeug auf direktem Wege zum Tüv und danach zur Zulassungstelle zu fahren? -Wir haben das bei einer Freundin so gemacht und ich hab die Kiste mit A begrenzt Lappen dann zum Tüv und danach zur Zulassungstelle gefahren. Gab keine Probleme, und keinerlei Gemecker. Weder bei Tüv, noch bei STVA.

Muss ja nicht richtig sein, aber wir haben es so gemacht und niemand hat was gesagt. Bin bisher davon ausgegangen, dass es so rechtens ist.
 
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Also ich hab meine Kiste auch zugelassen - auch gedrosselt etc.

Hab auch deswegen extra bei der Werkstatt/Versicherung, etc. nachgefragt. Erst wenn du das Dokument vom TÜV hast, kannst du die Maschine anmelden und bewegen.

Das heißt im Klartext nun: Drossel abnehmen lassen, Versicherungsnummer holen, Anmelden, fahren!

Wenn du sie vorher bewegen willst, kannst du dir 'n rotes Nummernschild holen oder (keine Ahnung ob es das für Motorräder gibt) ein Kurzzeitkennzeichen und zur Werkstatt, von jemandem der offen fahren darf, bringen. Solltest du selbst fahren und die grünen halten dich auf, hast du die A...karte gezogen und hängst voll drinnen.
 
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