So wie ich das sehe hast du doch ne Kilo K7, wieso dann Katersatzrohr? Du darst ohne Kat fahren bei Drittanbieter-Pott. (Hab grad erst den ganzen Thread gelesen)
Die kurze Antwort: Falsch!
Der ausbau des Kat stellt nach §19 Abs.2 StVZO eine "Verschlechterung des Abgasverhaltens" dar und führt zum erlöschen der BE.
Zitat:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Bei Mopeds die noch Euro2 im Schein stehen haben (14.1: 202 / 14: 2002/51;
A) kann man damit noch durch kommen, bei Euro3 siehts da schon anders aus
